Ermittlungen

Hallo…
Ich habe eine Frage die mir einfach keine Ruhe lässt. Wäre super wenn ich hier endlich eine Antwort finden würde…Warum ermittelt bei einem tödlichen " Unfall " ( Stromschlag von der Oberleitung )das Dezernat Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung wenn doch der tödlich verunglückte selber auf einen Waggon geklettert sein soll??
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen…lg

Genau wegen dieses Wortes - „soll“. Die Ermittlungen dienen dazu, aus dem „es soll so gewesen sein“ ein „so war es“ zu machen.

Gruß,
Max

Hallo,

Immer dann, wenn ein Mensch stirbt, ermittelt ein Arzt die Todesursache. Bei einem natürlichen Tod (altersbedingt, als Ergebnis einer Krankheit) ist nach der Untersuchung Schluss.

Bei einem Unfall, Suizid, Fremdverschulden oder Einwirkung von außen (zum Beispiel nach einer ärztlichen Behandlung oder Operation) wird dagegen eine unklare bzw. unnatürliche Todesursache bescheinigt.

Dann ermitteln Beamte der Polizei, sofern der Staatsanwalt entscheidet, dass weitere Untersuchungen nötig sind. (Je nach Bundesland nennt sich das entsprechende Fachkommissariat offenbar anders. Für Hamburg z.B. ist es des Fachkommissariat LKA 41 - Tötungsdelikte und Todesermittlung.)

Die untersuchen dann, ob der Tod vorsätzlich, fahrlässig oder durch Fremdverschulden verursacht wurde.

Für Dich offensichtlich scheint im Fall „Deines“ „S-Bahn-Surfers“ die Fahrlässigkeit zu sein.

Möglich wäre aber auch, dass er von Fremden betäubt und auf dem Bahndach abgelegt wurde, damit er er während der Fahrt herunter stürzt oder eben einen tödlichen Stromschlag abbekommt. Somit läge Fremdverschulden vor.

Ebenso möglich wäre auch, dass der Mensch ganz bewusst die Oberleitung berührte, um seinem Leben ein Ende zu setzen. Dann wäre zu klären, warum. Wurde er aktiv in den Suizid getrieben? Gab es nur zu viele unglückliche Umstände in seinem Leben, sodass er keinen Ausweg mehr sah und niemanden, der ihm hätte helfen können?

Grüße
Pierre

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