Hallo
Angenommen eine Person wird wegen eines Verdachtes Ermittlungsdienstlich behandelt (Fotos Fingerabdrücke nehmen etc.)
Anschließend kommt es zu einer Verurteilung, gehen wir mal von einer kleinen Geldstrafe ca 50 Tagessätze aus. Also nix ernstes.
Was passiert danach mit den Erhobenen Daten? Wie lange bleiben die gespeichert, in welchem Umfang dürfen die verwendet werden (zB zur Ermittlung bei anderen Fällen), Wann werden die gelöscht, und hat der Verurteile eine Möglichkeit die Daten ggf vorher löschen zu lassen, oder sonstwie auf die Verwendung einfluss zu nehmen?
Hallo,
es hängt davon ab, warum die Daten erhoben wurden. Möglicherweise werden sie sofort gelöscht, möglicherweise auch nicht.
Exemplarisch: http://www.ra-kotz.de/erkennungsdienstliche_massnahm…
vdmaster
Ergänzung
Fristen für eine Löschung von Daten, die nicht unmittelbar nach Abschluss des Strafverfahrens zu löschen sind, ergeben sich aus dem Polizeigesetz des zuständigen Bundeslandes.
vdmaster
Danke erstmal.
Die Daten wurden erhoben, weil zum Zeitpunkt der Datenerhebung nicht feststand ob der später Verurteilte der Täter war. Es ging also darum Bilder zu haben, die man dann (zusammen mit Vergleichsbildern) den Zeugen vorgelegt hat, ob sie den Täter darauf identifizieren können.
Beim Verfahren ging es dann um Fahrlässige Körperverletzung.