Wer trägt eigentlich die Kosten für z. B. Polizeisuchaktionen, der Flüchtige?
Wer trägt eigentlich die Kosten für z. B. Polizeisuchaktionen,
der Flüchtige?
Hallo erstmal,
du meinst die Kosten der Ermittlungen in Kriminalfällen? Die trägt die Allgemeinheit, denn diese Ermittlungen sind hoheitliche Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit. Aber auch rechtsethisch ist diese Situation geboten, denn in einem Rechtsstaat kann und darf niemand gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Vielmehr müssen die Staatsanwaltschaften und in ihrem Auftrag die Polizeidienststellen den Nachweis der Täterschaft erbringen. D.h. der Täter darf alles tun um diesen Nachweis zu erschweren oder zu verhindern, ohne hierfür zur Rechenschaft gezogen zu werden (natürlich mit Ausnahme der Begehung weiterer Straftaten zur Verdeckung). Es ist also Sache der StA und der Polizei die geeigneten Mittel zur Aufklärung einzusetzen und die hierbei entstehenden Kosten über ihre ihnen hierzu zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zu tragen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass man es dem Täter nicht unnötig erschwert, sich selbst jederzeit zu stellen, was andernfalls natürlich zum Problem würde. Denn mit jedem Tag der Ermittlungen würden zusätzliche Kosten auf den Täter zukommen, was ein zusätzliches Argument für weitere Flucht wäre.
Anders sieht es übrigens bei so genannten Hilfeleistungen aus. Hierfür können Polizei, Feuerwehr, … durchaus Rechnungen schreiben, wenn dies billig erscheint. Streitpunkt sind dabei in letzter Zeit zunehmend Großveranstaltungen geworden.
Gruß vom Wiz gibts umsonst
ein Stern
für die ausführliche Antwort
und für den Gratisgruß
du meinst die Kosten der Ermittlungen in Kriminalfällen? Die
trägt die Allgemeinheit, denn diese Ermittlungen sind
hoheitliche Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit. Aber auch
rechtsethisch ist diese Situation geboten, denn in einem
Rechtsstaat kann und darf niemand gezwungen werden, sich
selbst zu belasten. Vielmehr müssen die Staatsanwaltschaften
und in ihrem Auftrag die Polizeidienststellen den Nachweis der
Täterschaft erbringen.