Eigentümer E übergibt Schmuckhändler S die Familienjuwelen in einem sehr hohen Wert. S soll sich 6 Monate darum bemühen diese zu verkaufen und wenn das nicht gelingt sie an E zurückgeben.
Schmuckhändler S hat kein Geld. S übergibt daher die Juwelen an seinen gewerblichen Vermieter V als Mietkaution. (Möglichweise wurde sie gleichzeitig auch verpfändet oder sicherungsübereignet.) Das verschweigt S gegenüber E, und S sagt auch nicht zu V, dass die Juwelen E gehören.
Durch puren Zufall erfährt E das aber einige Wochen später. E ist verunsichert hat das Vertrauen in S aber noch nicht gänzlich verloren. Er stellt daher den S telefonisch zur Rede. S gibt zu, die Juwelen dem E gegeben zu haben, behauptet aber sie nach 14 Tagen zurück erhalten zu haben.
Jetzt kommt meine Frage: Welche Möglichkeiten hat E zu überprüfen, ob die letzte Behauptung von S stimmt, das er also wieder unmittelbaren Besitz der Juwelen hat und diese auch nicht verpfändet oder sicherungübereignet wurden, bevor (!!!) er S wegen Unterschlagung und Betrug anzeigt, den Verkaufsauftrag sofort kündigt und die Juwelen ggf. per einstweiliger Verfügung auch gegen V herausverlangt ?
Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1.) Da S und E durch mehrere Zeitzonen getrennt sind, kann E nicht einfach in den Laden gehen. Er schickt aber jemanden undercover dorthin, der die Juwelen zumindest dort nicht sieht, nun ist es aber in der Branche durchaus üblich nicht alle Schmuckstücke auszustellen. Sie könnten auch in einem Hinterzimmer im safe liegen.
2.) V weigert sich dem E irgendetwas zu sagen, behauptet gar er sein nicht V sondern W.
3.) Die Einschaltung von Gerichten, Polizei und Privatdedektiven kommt nicht in Frage.
Es kann sein dass es keine Lösung dieses Problemes gibt und E einfach warten muß, bis der Verkaufauftrag abgelaufen ist, oder diesen kündigen. Ich wäre für jede weitere Idee dankbar.
Vielen Dank A.