das Ermittlungsverfahren endet, wenn die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhebt (§ 169a StPO).
Was geschieht aber, wenn öffentliche Klage erhoben wird, sich aber nachher neue Fakten ergeben, auf die weitere Ermittlungen folgen müssen? Muss dann die öffentliche Klage zurückgenommen werden, damit weiter ermittelt werden kann, oder wie ist der § 169a StPO zu verstehen?
das Ermittlungsverfahren endet, wenn die Staatsanwaltschaft
öffentliche Klage erhebt (§ 169a StPO).
Was geschieht aber, wenn öffentliche Klage erhoben wird, sich
aber nachher neue Fakten ergeben, auf die weitere Ermittlungen
folgen müssen? Muss dann die öffentliche Klage zurückgenommen
werden, damit weiter ermittelt werden kann, oder wie ist der §
169a StPO zu verstehen?
Nein, es kann durchaus Nachtragsanklage erhoben werden. Ist mir mal als Praktikant bei der StA passiert, dass mir in der Akte etwas aufgefallen war, was der Sachbearbeiter offenbar übersehen hatte. Der Ausbilder rief kurz an, der Sachbearbeiter ging dann am nächsten Tag in die Verhandlung und erhob Nachtragsanklage. Ansonsten kann man natürlich auch beantragen den Termin aufzuheben und damit Zeit gewinnen. Zudem gibt es die diversen Möglichkeiten einer Aussetzung und eines Ruhen des Verfahrens.
Schließlich kann man ja auch noch mal neu anklagen, wenn es weitere Tatsachenkomplexe gibt. Sowas kommt auch vor und habe ich gerade. Da soll jemand wegen diverser Raubüberfälle angeklagt werden, die Sache ist eigentlich abgeschlossen, und jetzt komme ich und habe da noch ganz andere Dinge gefunden. Da wollte sich die StA nicht davon abhalten lassen jetzt erstmal Teil 1 abzufrühstücken, Teil 2 kommt dann später, und der gute Mann wird dann vermutlich aus Haft vorgeführt werden um sich dann noch ein paar Monate/Jährchen mehr abzuholen.
Ich glaube, was er meinte, ist nicht, wie man spätere Erkenntnisse in den Prozess bringt.
Die Frage ist, und ich weiß die Antwort jetzt selbst nicht, was mit dem Ermittlungsverfahren passiert, wenn dies bei Anklageerhebung beendet wird. Wie wird dieses weitergeführt?
Gruß
Dea
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Ich glaube, was er meinte, ist nicht, wie man spätere
Erkenntnisse in den Prozess bringt.
Die Frage ist, und ich weiß die Antwort jetzt selbst nicht,
was mit dem Ermittlungsverfahren passiert, wenn dies bei
Anklageerhebung beendet wird. Wie wird dieses weitergeführt?
Ich glaube, was er meinte, ist nicht, wie man spätere
Erkenntnisse in den Prozess bringt.
Die Frage ist, und ich weiß die Antwort jetzt selbst nicht,
was mit dem Ermittlungsverfahren passiert, wenn dies bei
Anklageerhebung beendet wird. Wie wird dieses weitergeführt?
OK, that’s an easy one. Da kommt einfach ein Vermerk in die Akte: „Die Ermittlungen werden (aus Gründen …) wieder aufgenommen“
Öfter passiert es allerdings, dass für die neue Sache zunächst eine eigene Akte angelegt wird, und dann erst auffällt, dass die Dinge zusammen gehören. Dann werden die Akten miteinander verbunden und es wird festgelegt, welches Aktenzeichen führt, also weiterlebt und welches untergeht.