Ermittlungsverfahren eingestellt beschwerde

Hallo!

Wie kann man eine Begründung für eine Beschwerde über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren (wegen Nötigung, beleidigung, bedrohung, drängeln im Straßenverkehr) formulieren.

Im Schreiben von der Staatsanwaltschaft steht, dem Fahrer (Taxifahrer) ist zwar nachzuweisen das er der alleinige Fahrer des Kfz ist aber er kann sich nicht mehr daran erinnern.

Desweiteren konnte bei der Wahllichtbilvorlage nicht 100% gesagt werden, welcher Herr es war.

Reicht das schon aus um das Verfahren gegen ihn einzustellen??

Ich hoffe, mir kann jemand behilflich sein.

Viele Grüße & Danke
Christina

An der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft „Im Zweifel für den Beschuldigten“ wird auch deine Beschwerde nichts ändern.
G imager

Moin!

Wie kann man eine Begründung für eine Beschwerde über ein
eingestelltes Ermittlungsverfahren (wegen Nötigung,
beleidigung, bedrohung, drängeln im Straßenverkehr)
formulieren.

Sei doch froh, dass er Dich nicht im gegenzug wegen Nötigung angezeigt hat.

Im Schreiben von der Staatsanwaltschaft steht, dem Fahrer
(Taxifahrer) ist zwar nachzuweisen das er der alleinige Fahrer
des Kfz ist aber er kann sich nicht mehr daran erinnern.

Desweiteren konnte bei der Wahllichtbilvorlage nicht 100%
gesagt werden, welcher Herr es war.

Reicht das schon aus um das Verfahren gegen ihn einzustellen??

Das bleibt zu hoffen!

Wenn nicht eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar ist, wer gefahren ist, wird ein deutscher Staatsanwalt sich damit nicht weiter aufhalten.

Ich hoffe, mir kann jemand behilflich sein.

Spare Dir in Zukunft, andere im Straßenverkehr anzuzeigen und fahre zügig sowie rechts, dann passiert auch nichts und Du musst Dich nicht dauernd ärgern…

Gruß,
M.

Verstehe, also soll ich als hochschwangere Frau, die zum ersten mal in Ihrem Leben eine Anzeige macht, da sie im Stadtverkehr (!) bei 55 km/h fast von der Fahrbahn gedrängt wird, froh und dankbar sein das ich selbst keine Anzeige wegen Nötigung bekommen hab?!?! Interessante Ansichtsweise. Wenn man die genaue Sachlage nicht kennt, sollte man sich entweder vorweg darüber informieren oder sinnlose Antworten einfach für sich behalten.
Gruß C.

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Ja, da der Sachverhalt nicht mehr aufklärbar ist und alleine auf der Aussage des Anzeigenden beruht.Offensichtlich gab es keine weiteren Zeugen.

Gruss highQ

Hallo,

die Einstellung erfolgt doch deswegen, weil der StA keine große Chance sieht, den Täter tatsächlich zu überführen und zu bestrafen. Der StA hatte ja den Strafverfolgungswillen, allein, es fehlt die Erfolgsaussicht. Die Beschwerde würde da kaum etwas dran ändern.

Es ist in unserem Rechtssystem eben so, dass man dem Täter die Täterschaft nachweisen muss (und das ist gut so). Kann man das nicht, hat man Pech.

Gruss

Iru

also soll ich als hochschwangere Frau,

nö, dann natürlich nicht. Das ist eine ganz gewaltige Ausnahmesituation, die Dich zu allem berechtigt und Dich von allen Pflichten befreit. Vor Dir war noch keiner schwanger und die ganze Welt wartet darauf, dass sich die bedrängt gefühlten Linksfahrer auch noch vermehren.

Na wenigstens siehst du`s ein… Danke für Deinen äußerst fachlichen und hilfreichen Beitrag

Moin!

Verstehe, also soll ich als hochschwangere Frau, die zum
ersten mal in Ihrem Leben eine Anzeige macht, da sie im
Stadtverkehr (!) bei 55 km/h fast von der Fahrbahn gedrängt
wird, froh und dankbar sein das ich selbst keine Anzeige wegen
Nötigung bekommen hab?!?!

Ohne die Situation zu kennen: ja.

Ich persönlich würde sofort eine Gegenanzeige erstatten.
enschen, die andere im Straßenverkehr anzeigen, haben sich meist selbst nicht vernünftig verhalten (ohne Dir hier ohne Kenntnis der Sachlage etwas unterstellen zu wollen).

Ferner lehne ich Denunziantentum unter Erwachsenen generell ab.

Interessante Ansichtsweise. Wenn man
die genaue Sachlage nicht kennt, sollte man sich entweder
vorweg darüber informieren oder sinnlose Antworten einfach für
sich behalten.

Christina, meistens gibt´s keinen Drängler ohne Penner.
Gerade im Straßenverkehr fühlen sich viele Menschen, möglicherweise v.a. Schwangere, die wohl von Natur aus etwas ängstlicher und vorsichtiger sind, schnell bedrängt, obwohl in den Augen vieler anderer Verkehrsteilnehmer „noch gar nichts los“ ist.

Ich stelle dies mittlerweile auch bei mir selbst fest. Wenn ich mit der Familie im Auto unterwegs bin (mein Kleiner ist 3,5 Monmate alt), fahre ich defensiver und fühle mich schneller von anderen gefährdet.

Es gibt in der Stadt keine klar definierte Mindestabstandsregel wie z.B. „halber Tacho“ ab 80 Km/h. Natürlich muss man ausreichend Raum für Bremsungen lassen, aber eben dies wird höchst individuell bewertet.

Daher empfehle ich Dir, Dich selbst trotz Deiner Schwangerschaft (Glückwunsch und alles Gute!) nicht zu wichtig zu nehmen und Dich auch nicht darüber zu wundern, wenn bei 55 Km/h nach Tacho in der Stadt gedrängelt wird. Die meisten fahren wohl eher um die 60-65 und fühlen sich blockiert, auch wenn Du eigentlich korrekt gehandelt hast.

Ich selbst fahre häufig Limit +20 nach Tacho und schwimme damit ganz gut mit.
Vielleicht hilft es, wenigstens 5 Km/h schneller zu fahren und sich rechts zu halten. Schadet auch im Stadtverkehr auf mehrspurigen Straßen nichts.

Gruß,
M.

P.S.: nein, ich werde dann NICHT Deine Tickets bezahlen und nein, ich bedränge selbst KEINE schwangeren Frauen (oder sonst wen), weder im Straßenverkehr, noch irgendwo anders.

Ist ja alles soweit richtig. Aber wieso geht hier jeder davon aus das ich auf der linken Spur gefahren bin? Es war eine 2 Spurige Fahrbahn auf der ich Rechts gefahren bin. Wenn der Taxifahrer ein Problem damit hat das ich Ihn in der Seitenstraße nicht gesehen hab aus der er raus fahren wollte dann kann ich doch nichts dafür. Er hätte doch raus fahren können als ich vorbei war und dann links an mir vorbei ziehen können!!! Also so seh ich das. Aber ich weiß, Frau, schwanger…meine Ansichtsweise ist sowieso falsch. Wäre ich einer von diesen Linksfahrern bräuchte ich mich nicht wundern wenn es so gewesen wäre. Aber allein die Tatsache das es eben nicht so war verärgert mich.

Menschen haben unterschiedliche Wahrnehmungen. Du fühlst Dich hier angegriffen, merkst aber nicht, dass Du selbst durch Dein Postinge erst diese Angriffe provoziert hast.
Deine Einlassung, sehrwohl rechts gefahren zu sein und dem Taxifahrer aus der Seitenstraße nicht das Herausfahren ermöglicht zu haben, wäre im ersten Posting sehr hilfreich gewesen.
Selbst die Aussage

das ich Ihn in der Seitenstraße nicht gesehen hab

lässt die Frage offen, wer von beiden Vorfahrt hatte?
Darüberhinaus kann man in unserem bestehenden Rechtssystem nur das vor Gericht geltend machen, was man auch beweisen kann.
Was genau kannst Du von dem Geschilderten beweisen?

Rumburak

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MOD: teilweise geschlossen
Hallo zusammen,

ich habe den emotionalen Teil mal geschlossen, denn die richtige Antwort wurde bereits gegeben und alles andere bringt nicht wirklich viel.

Ich unterstreiche den Teil „und das ist auch gut so“ weil dieser eklatanter Bestandteil unsers Rechtssystems ist. Denn wenn jede Anzeig automatisch zu einer Verurteilung führen würde, hätten wir eine Bananenrepublik sondersgleichen.
Auch wenn es im Einzelfall natürlich den Anzeigesteller ärgern mag.

Gruss HighQ