Ermittlungsverfahren kfz-zeichen-urkundenfälschung

hi,
habe ein ermittlungsverfahren wg „urkundenfälschung“ am hals, weil ich aus gaudi eine gedruckte kfz-schild-imitation (B-PR 1) hinter meine sonnenblende geheftet habe. war von vorn nur halb sichtbar, hatte auch keinen dienstsiegel o.ä.
soll nun 400 euro an gemeinnützige initiative überweisen, damit es zu keinem prozess kommt. bin seit 3 monaten arbeitslos, kann nicht zahlen.
was lässt sich machen? (hab keine rechtsschutzversicherung)
merci
für jedwede hilfe.

Hi,

ein Bekannter von mir hat sich ohne Führerschein erwischen lassen (der wurde ihm mal abgenommen, egal weswegen). Da er Sozialhilfe bekommt, konnte auch er nicht zahlen. Im Prozess, der sehr kurz war, wurde er ersatzweise zu gemeinnützigen Stunden verurteilt und so war die Sache erst mal vom Tisch. Und das ging alles ohne Rechtsschutzversicherung und Anwalt.

Gruß
André

Hallo,

meiner Meinung nach solltest du irgendwie versuchen die 400 Euro zu zahlen.

Wenn es zum Prozess kommt, wird es erst richtig teuer.

Gruß Ivo

soll nun 400 euro an gemeinnützige initiative überweisen,
damit es zu keinem prozess kommt. bin seit 3 monaten
arbeitslos, kann nicht zahlen.

Hi,

das Auto gehört doch Dir. Sonst wäre das Verfahren nicht gegen Dich angestrengt worden.
Dann kannst Du auch 400€ zahlen.
Bezahl und die Sache ist erledigt.

Max

hi,
habe ein ermittlungsverfahren wg „urkundenfälschung“ am hals,
weil ich aus gaudi eine gedruckte kfz-schild-imitation (B-PR

  1. hinter meine sonnenblende geheftet habe. war von vorn nur
    halb sichtbar, hatte auch keinen dienstsiegel o.ä.
    soll nun 400 euro an gemeinnützige initiative überweisen,
    damit es zu keinem prozess kommt. bin seit 3 monaten
    arbeitslos, kann nicht zahlen.

Wenn ein Mörder arbeitslos ist, muss er dann nicht ins Gefängnis?

was lässt sich machen? (hab keine rechtsschutzversicherung)

Das nächste mal nicht so einen Blödsinn machen!

Wenn du die Zahlungsaufforderung erhältst Teilzahlung beantragen.

gruss
winkel

Hallo,

da dürfte noch mehr gewesen sein, denn das alleine führt nicht zu einem Bussgeld. Hier ist kein Dienstsiegel, auch wohl sonst kein amtlicher Stempel vorhanden. Eine Urkundenfälschung ist nicht zu erkennen. Ich empfhele Dir, da Du ein geringes Einkommen hast, Dir beim nächsten Amtsgericht einen Beratungsschein geben zu lassen und Dich dann von einem Anwalt in verkehrssachen beraten zu lassen. Die Beratungskosten trägt der Staat. Sollte, was ich für erforderlich halte, der Anwalt Widerspruch einlegen, hast Du möglicherweise - vor allem wenn Du einen Beratungsschein bekommst zeimlich sicher - Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

habe ein ermittlungsverfahren wg „urkundenfälschung“ am hals,
weil ich aus gaudi eine gedruckte kfz-schild-imitation (B-PR

  1. hinter meine sonnenblende geheftet habe.

Entscheidend ist hier auch, ob Du vorne und hinten die richtigen Kennzeichen angebracht hast, also ersichtlich war, dass das Kennzeichen am Fenster nicht als Ersatz für ein fehlendes Kennzeichen von der Ferne oder für eine Camera der Verkehrsüberwachung als Dein richtiges Kennzeichen gewertet werden könnte.

war von vorn nur

halb sichtbar, hatte auch keinen dienstsiegel o.ä.
soll nun 400 euro an gemeinnützige initiative überweisen,
damit es zu keinem prozess kommt. bin seit 3 monaten
arbeitslos, kann nicht zahlen.
was lässt sich machen? (hab keine rechtsschutzversicherung)
merci
für jedwede hilfe.

GRuss Günter

Hi!

Du solltest das schleunigst bezahlen, man war ohnehin noch milde zu Dir, so wie ich das einschätzen kann.

Verkaufe Dein Auto, und Du bist flüssig.

Grüße,

Mathias

habe ein ermittlungsverfahren wg „urkundenfälschung“ am hals,
weil ich aus gaudi eine gedruckte kfz-schild-imitation (B-PR

  1. hinter meine sonnenblende geheftet habe. war von vorn nur
    halb sichtbar, hatte auch keinen dienstsiegel o.ä.
    soll nun 400 euro an gemeinnützige initiative überweisen,
    damit es zu keinem prozess kommt. bin seit 3 monaten
    arbeitslos, kann nicht zahlen.
    was lässt sich machen? (hab keine rechtsschutzversicherung)
    merci
    für jedwede hilfe.

§§ vs. unsinniger Tipps
Auch Hi,
also als Urkundenfälschung kann dies m.E nicht gesehen werden, solange das gefakte Kennzeichen nicht mit amtlichen (gefälschten) Siegeln versehen war. Dies ist eher eine Ordnungswidrigkeit im Sinne §24 StVG. Demnach wäre es ein Verstoss gegen §60Abs.7 Satz1 Halbsatz1 über das Anbringen von verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Einrichtungen. Diese
Ordnungswidrigkeit wird mit einem Verwarnungsgeld von 10,-€ geahndet.
Der o.g.§ sagt aus:
„Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden“.
Welche §§ werden Dir denn konkret vorgeworfen? Wenn Du arbeitslos bist, dann wende Dich an das Amtsgericht bezüglich einer rechtlichen Beratung. Über die anderen (wenig hilfreichen)Postings will ich mich hier in Bezug auf Rücksicht auf meinen Blutdruck nicht weiter auslassen.
Gruss Sebastian

Kennzeichenmißbrauch / Urkundenfälschung
Beides Straftaten…

Hierzu ein schöner Link mit vielen Beispielen:

http://www.bollwerk-verkehr.de/Verkehrsrecht/URKUNDE…

Der Straftatverdacht liegt also Nahe, ob mit oder ohne Siegel…

M.

Hi Mike,
erstmal Danke für den Link, aber ich habe trotzdem mehrere Einwände:

§267 StGB wäre nicht anwendbar, da keine gefälschten Siegel verwendet wurden (geht aus den Beispielen hervor). Hier wurde ja darauf hingewiesen das ein Kennzeichen nur in Verbindung mit amtlichen Siegeln eine Urkunde darstellt. Somit wird nicht über den Aussteller der Urkunde getäuscht. Auch wurde das „gefakte“ Kennzeichen nicht zum Zwecke der Täuschung verwendet. Hierzu wäre es m.E. notwendig gewesen, die amtl.Kennzeichen durch das „gefakte“ zu ersetzen.
Auch §22StVG wäre nicht anwendbar. Hierzu wäre eine rechtswidrige Absicht nachzuweisen, was schwierig wäre, solange sich die dem Fahrzeug von der Behörde zugeteilten Kennzeichen noch am Fahrzeug befinden.
Sicherlich begibt sich jemand mit einem „nachempfundenen“ Kennzeichen an der Sonnenblende auf dünnes Eis. Aber nach Deinen Ausführungen würde man sich schon strafbar machen, wenn man sich ein Kennzeichen zur Kenntlichmachung eines Privatparkplatzes nachmachen lässt. Ich bin der Ansicht, das hier nur eine Ordnungswidrigkeit nach §24StVG, gemäss §60Abs.7 in Frage käme, da weder eine rechtswidrige Täuschungsabsicht, noch der Tatbestand der Urkundenfälschung in Betracht kommt.
Würde mich mal interessieren wie es ausgeht.
Gruss Sebastian

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Ich sags mal ganz ehrlich, das ist nicht gerade mein Lieblingsthema, weil die Abgrenzung recht schweirig ist.

Hier wurde
ja darauf hingewiesen das ein Kennzeichen nur in Verbindung
mit amtlichen Siegeln eine Urkunde darstellt.

Stimmt, aber noch dazu, als Hinweis: Das Fahrzeug und das dazugehörige Kennzeichen bilden auch eine Urkunde - sog zusammengesetzte Urkunde. Bringt man ein anderes ordentlich gesiegeltes Kennz. an, liegt Urkundenfälschung vor.

Somit wird nicht
über den Aussteller der Urkunde getäuscht.

In unserem Fall wohl nicht.

Auch wurde das
„gefakte“ Kennzeichen nicht zum Zwecke der Täuschung
verwendet. Hierzu wäre es m.E. notwendig gewesen, die
amtl.Kennzeichen durch das „gefakte“ zu ersetzen.

Ich denke, dass Du da recht hast, aber der Sachverhalt is nicht so eindeutig dargestellt worden.

Auch §22StVG wäre nicht anwendbar. Hierzu wäre eine
rechtswidrige Absicht nachzuweisen, was schwierig wäre,
solange sich die dem Fahrzeug von der Behörde zugeteilten
Kennzeichen noch am Fahrzeug befinden.

Diese Absicht, also der Vorsatz, ist bei Jeder Tat, außer Fahrlässigkeitstaten, erforderlich. Ohne Ihn wird der Täter sowieso nicht bestraft.
Allerdings genügt auch ein bedingter Vorsatz, bei dem der täter die Ojektiven Tatbestandsmerkmale billigend in Kauf nimmt, also er weiß, dass das Kennz. verwechselt werden könnte, will das zwar nicht unbedingt, aber sagt sich „na wenn schon“.

Sicherlich begibt sich jemand mit einem „nachempfundenen“
Kennzeichen an der Sonnenblende auf dünnes Eis. Aber nach
Deinen Ausführungen würde man sich schon strafbar machen, wenn
man sich ein Kennzeichen zur Kenntlichmachung eines
Privatparkplatzes nachmachen lässt.

LOL, wieso denn, ich hab doch gar nichts geschrieben???
Natürlich nicht.

Ich bin der Ansicht, das

hier nur eine Ordnungswidrigkeit nach §24StVG, gemäss §60Abs.7
in Frage käme, da weder eine rechtswidrige Täuschungsabsicht,
noch der Tatbestand der Urkundenfälschung in Betracht kommt.

Zur Absicht hab ich schon was geschrieben, allerdings finde ich die Sache auch übertrieben, wenn jemand sich wirklich - so wie beschrieben - neben den ordnungsgemäß angebrachten amtl. Kennzeichen ein halb verdecktes Pappschild ins Auto hängt, würd ich das entfernen lassen und fertig. Aber man KANN natürlich zumindest den Verdacht einer Straftat annehmen und dann MUSS die Polizei eine Anzeige schreiben.

Würde mich mal interessieren wie es ausgeht.

Deshalb würde ich auch den Weg von Günter nehmen, vor Gericht wird die sache möglicher Weise, aber das ist natürlich ein Risiko, anders gesehen, aber vor allem wird auch mal nach dem Subjektiven Tatbeständen gefragt, also was wollte der "Täter " eigentlich mit dem Papschild erreichen.
Abgesehen davon, gehe ich beim Arbeitslosen davon aus, daß er weniger zahlen muss.
Aber in Anwalt zu befragen, wäre da die beste Lösung.

M.

danke ihr lieben,
zum aktuellen stand folgendes: habe heute bei der staatsanwaltschaft angerufen, meine heikle finanzielle situation dargestellt und konnte nach langen diskussionen den betrag auf € 100 reduzieren.

soll ich nun zahlen?
oder soll ich´s darauf ankommen lassen - vielleicht könnte ich die strafe auch in stadelheim absitzen - wär mal eine erfahrung der ganz anderen art…?

für mich spricht immerhin,

  • dass ich das gedruckte papier-kfz-schild (aus einem preisausschreiben der verkehrswacht) nur aus dekorativen zwecken an die blende hing (um einen fleck zu verdecken)

  • der beamte, der ein foto machte, hat sich extra tief in die hocke gekniet, um das schild von vorn unten sichtbar zu kriegen. in normaler augenhöhe war das schild zu 2/3 von der sonnenfolie der windschutzscheibe verdeckt.

bei der selben aktion wurde übrigens mein wagen abgeschleppt, weil ich für ca 20 min. einen halben meter zu nah an einer einmündung parkte. mit den abschleppkosten und der verwarnung von insgesamt € 140 fühle ich mich eigentlich schon genug gestraft - aber das sind natürlich 2 paar andere schuh…
eine übereifrige grünmütze in M hat da wirklich ganze arbeit geleistet…

was tun, sprach meynunger?

Hallo Mike,

Allerdings genügt auch ein bedingter Vorsatz, bei dem der
täter die Ojektiven Tatbestandsmerkmale billigend in Kauf
nimmt, also er weiß, dass das Kennz. verwechselt werden
könnte, will das zwar nicht unbedingt, aber sagt sich „na wenn
schon“.

Wie ich schon sagte, bei solcherlei „Spässen“ bewegt man sich auf sehr dünnem Eis. Hier wurde gleich mit der Keule zugeschlagen. Ich denke, wir stimmen da überein. Per mail habe ich unserem Autor der Frage geraten zu zahlen. Scheinbar sah die Staatsanwaltschaft das ähnlich wie wir. Ist zwar ein teures Lehrgeld, aber „shit-happens“. Und unter penibelster Auslegung der Gesetze hatte der Beamte ja auch nicht Unrecht.
Gruss Sebastian

Hallo,

Zur Absicht hab ich schon was geschrieben, allerdings finde
ich die Sache auch übertrieben, wenn jemand sich wirklich - so
wie beschrieben - neben den ordnungsgemäß angebrachten amtl.
Kennzeichen ein halb verdecktes Pappschild ins Auto hängt,
würd ich das entfernen lassen und fertig. Aber man KANN
natürlich zumindest den Verdacht einer Straftat annehmen und
dann MUSS die Polizei eine Anzeige schreiben.

Eigentlich müssten doch dann auch bei einem zusätzlichen ausländischen Kennzeichen am Fahrzeugheck sofort die Mühlen des Gesetzes zu mahlen beginnen, und das sieht man sehr häufig (hauptsächlich USA-Kennzeichen, „California - the Sunshine State“ usw.). Würde mich mal interessieren, ob’s da auch schon mal Ärger gegeben hat.

Grüße
Sebastian