Ermittlungsverfahren wegen vermeintlichen Warenbetrug

Moin,

meine Daten wurden im Internet geklaut und wurden missbraucht. Jetzt kam ein Ermittlungsverfahren ins Haus reingeflattert. Mir wird vorgeworfenen das ich mindestens 35 mal gewerblichen Warenbetrug begangen haben soll. Ich habe mich schon an einen Rechtsanwalt gewandt und habe diesen auch eingeschaltet. Dieser will aber nur Geld kassieren (im Vorfeld). Ich bin gerade erst 19 geworden (und fange im September meine Ausbildung an) und ich weis nicht wo mir der Kopf steht. Mittlerweile habe ich auch schon meinen Personalausweis erneuert (Auf Empfehlung der Polizei)

Meine Frage nun was kann ich noch tun?
Hat jemand schon Erfahrung mit solch einem Verfahren /Identitätsdiebstahl gemacht?

Für jeden Rat/Tipp bin ich sehr Dankbar

Hallo

Erfahrung mit Datendiebstahl habe ich nicht. Ich kann dir aber sagen, wenn es um Betrug - also um eine Straftat - geht, dann muss dir diese nachgewiesen werden, sonst muss ein Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder gar nicht erst eine Anklage erfolgen. Wenn du diese Tat nicht begangen hast, kann man sie dir ja eigentlich nicht nachweisen können. - Na ja trotzdem muss man sich natürlich kümmern.

Etwas anderes ist das mit privater Haftung, aber da weiß ich jetzt nichts zu.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/datenschutz/identitaetsmissbrauch-folgen

Den „Tipps“ bzgl. Virenscanner und Updates würde ich jetzt nicht so blind unterschreiben (ist eh eher nur genannt, um zukünftiges Risiko zu minimieren). Das Andere ist aber recht hilfreich.

Dass auch ein Anwalt darauf achten muss, dass er bezahlt wird, erscheint mir logisch. Aber auch hier kannst Du dich erstmal an deinen lokale Verbraucherzentrale wenden. Das ist natürlich auch nicht kostenlos, aber günstiger. Eine „richtige“ Rechtsvertretung leisten die aber nicht.

Es ist IMHO etwas leichtsinnig, sich darauf zu verlassen. Alleine die Möglichkeit des Anscheinsbeweis reicht schon, um das zu „durchbrechen“. Es ist recht fahrlässig, ein Recht einseitig und absolutistisch auszulegen.

Gerade bei der hier vorliegenden Problematik hat sich das in der jüngeren Vergangenheit gezeigt. Dem entgegenwirken lässt sich, indem man proaktiv mit staatliche Stellen (Polizei) und Mit-Geschädigte (Verkäufer, Kreditinstitute usw.) frühzeitig Kontakt aufnimmt und und diese informiert. Das Ganze sinnvollerweise in dokumentierbarer Form (Brief, E-Mail, Fax, …)

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Wie meinst du das?

Welches Recht meinst du? Wer legt dieses Recht „einseitig“ und „absolutistisch“ aus?

Worauf beziehst du dich?

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Ich habe das wohl so ausgelegt, indem ich gesagt habe, logischerweise könne man dir eine Tat nicht nachweisen, die du nicht begangen hast, und insofern dürfe da keine Verurteilung stattfinden.

Also, darauf sollst du dich nicht verlassen, ist die Aussage.

Hallo,

Meinst Du eine Vorladung?

Das Problem für Dich wird sicher sein, dass Du nicht weißt, was genau Dir vorgeworfen wird (welche Verkaufsplattform, welche Summen, welche Waren, welche Kunden). Gehe ich in der Annahme richtig?

Was genau bedeutet bei Dir diesen eingeschaltet? Was genau hat der Anwalt bisher gemacht? Zu welchen Schritten hat er Dir geraten?

Ich bin mir sehr sicher, dass er nicht nur Geld kassieren möchte, sondern für dieses Geld auch eine Dienstleistung erbringen wird. Ja, Anwälte verdienen in der Regel besser als eine Friseurin.

Du selbst alleine nicht all zu viel.

Das Problem dürfte sein (ich muss hier spekulieren, da Du nur sehr wenige Informationen gibst (dafür habe ich Verständnis, der Frust muss erst mal raus)), dass Du derzeit noch gar nicht weißt, was genau Dir vorgeworfen wird (siehe oben). Dafür müsste man Akteneinsicht beantragen und das kann, soweit mir bekannt, nur ein Anwalt und nicht Du. Aber erst wenn man die genauen Details kennt, die Sachlage abschätzen kann, kann man weitere Schritte ergreifen.

Möglicherweise ist das dann eine Antwort an die Staatsanwaltschaft, die den Verdacht gegen Dich entkräften kann. Vielleicht kommt auch eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl in Frage.

Aber all das wirst Du alleine nicht hinbekommen (können). Für einige der Schritte wirst Du einen Anwalt brauchen. Ja, der kostet Geld. Aber Warenbetrug kann eine Geld- und sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen.

Grüße
Pierre

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Mit dem sprechen, der dir einen Vorwurf gemacht hat. Um die Sache aufzuklären. Der Name und die Kontaktdaten stehen unter Garantie in dem Schreiben, in dem dir die Vorwürfe gemacht wurden.

Ich kann mir nicht vorstellen, wozu man da gleich einen Rechtsanwalt benötigt.