Ermordete Vormieterin

Hallo! :smile:

Wenn jemand erfahren würde, dass die Vormieterin in einer Wohnung ein Bordell geführt hat und dann dort ermordet aufgefunden worden ist, und ihr Ex-Mann (der vermutlich auch ihr Zuhälter war) besucht diesen Wohnblock noch regelmäßig, zersticht die Reifen der Autos aller Nachbarn, spritzt Klebe in das Gebäudeschloss und terrorisiert die Nachbarn mit Drohbriefen, hätte der Nachmieter als Betroffener der „Anschläge“ ihres Ex-Mannes ein Recht darauf, von der Hausverwaltung oder vielleicht sogar von der Polizei zu erfharen, was sie über denn Fall wissen? Darf die Polizei solche Informationen überhaupt rausgeben?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Wieso betroffen? Laut Schilderung sind ja nur die Nachbarn betroffen.
Was für Informationen sind denn erwünscht? Und zu was können irgendwelche Informationen nützlich sein?
Hausverwaltung verfügt vermutlich über keine weitergehenden Informationen, die nicht sowieso öffentlich sind (Presse, Prozess).
Die Polizei wird keine Ermittlungs- und schon gar keine Ermittlungstaktischen Informationen herausgeben.

vnA

Der Nachmieter hat ein Recht darauf anzeige zu erstatten gegen den Ex-Mann…

Info’s zum alten Fall… nein.

Gruss HighQ