In § 1 Abs. 2 Nr. 1 steht als ein Ziel des Gesetzes „den Anteil erneuerbarer Energien
an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf
35 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020.“
In Abs. 2 steht, dass es auch Ziel des Gesetzes ist, „den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.“
Den Unterschied verstehe ich nicht, bzw. scheitere am Begriff „Bruttoendenergieverbrauch“.
Der Strom macht nur etwa ein Drittel unseres Energieverbrauchs aus. Der Rest ist vor allem Wärme (Heizung) und Verkehr. Alles zusammen ist der Bruttoenergieverbrauch.
ich nehme an das ist ein deutscher Gesetztes Text, da es in der Schweiz wieder ein wenig anders aussieht
ich schlussfolgere folgendes
abs 1 ist die Stromversorgung (Erzeugung)
bei abs 2
unter Bruttoenergieverbrauch ist jeglicher Energieverbrauch gemeint also nicht nur Strom (auch zB.Wärme)
folgo es sind 2 verschieden Themen desshalb auch die unterschiedlichen % Werte
Hilft dir das? oder brauchst du mehr unterstützung
Der §1 geht von der Bruttostromerzeugung aus, der Paragraph 2 von der Bruttoendenergie generell. Strom (elektrischen Energie) ist schließlich nicht die einzige Energieform. Googelt man beide Begriffe, ist man in drei Minuten wesentlich schlauer.
die 35% beziehen sich auf den verbrauchten Strom und die 18% auf die verbrauchte Primärenergie (für energetische Zwecke) - also auch der Öl-/Benzinverbrauch für den Verkehr.
Was genau unter „energetische Zwecke“ fällt kann ich dir leider nicht sagen, ich denke aber, dass der Verbrauch und somit die Umwandlung in z.B. Bewegungsenergie und Wärme entscheidend ist.
Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Prim%C3%A4renergieverbr…
Der Bruttoendenergieverbrauch setzt sich aus den Energieprodukten (Strom, Fernwärme, Benzin, Diesel, Gas u. a.), die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, zusammen. Auch der Elektrizitäts- und Wärmeverbrauch den die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung benötigt, wird hinzugerechnet. Des Weiteren werden auch die Verluste bei der Elektrizitäts- Wärmeverteilung und Übertragung mit eingerechnet.[6]
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2009 beschlossen (Richtlinie 2009/28/ EG[6]) als verbindliches Ziel für die gesamte EU einen Anteil erneuerbarer Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu steigern bzw. im Verkehrssektor einen Anteil regenerativer Energiequellen in Höhe von mindestens 10 % zu erreichen. Dabei wurden unterschiedliche nationale Zielwerte festgelegt, für Deutschland soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 % gesteigert werden.
Der Bruttoendenergieverbrauch setzt sich aus den Energieprodukten (Strom, Fernwärme, Benzin, Diesel, Gas u. a.), die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, zusammen. Auch der Elektrizitäts- und Wärmeverbrauch den die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung benötigt, wird hinzugerechnet. Des Weiteren werden auch die Verluste bei der Elektrizitäts- Wärmeverteilung und Übertragung mit eingerechnet…