Erneuerung Bodenbläge in der Mietwohnung

Hallo zusammen- die Bodenbeläge unserer 'neuen` Wohnung besteht aus Kunststoff und Teppichboden, jeweils billigste Ware und sehr abgenutzt, die meisten Bodenleisten sind schadhaft. Auf Anfrage weigerte sich der Vermieter, Abhilfe zu schaffen. Vermietet wird die Wohnung seit 8-10 Jahren und renoviert wurde offensichtlich bislang nie.
Mich interessiert nun, in welchen zeitlichen Abständen, bzw. bei welchem Zustand ein Vermieter rechtlich verpflichtet ist, Bodenbeläge zu erneuern.

Vorab herzlichen Dank für Antworten und Informationen.

Es kommt darauf an, was vermietet wurde. Wohnung inklusive Bodenbeläge??? Das muss im Mietvertrag stehen. Ansonsten wurde der Altbelag von dem Vormieter übernommen und muss vom Mieter erneuert werden.

hallo hina,

ich bin bodenleger und vermieter… wie die rechtslage im detail ist weiß ich nicht zu 100% da ich es erst garnicht soweit kommen lasse.
ich meine mich aber zu erinnern dass ein mieter bei besonders beanspruchten böden, frühestens nach 5 jahren, nach deren verlegung anspruch auf ersatz hat.
im zweifelsfalle den mieterschutzbund anrufen und nachfragen.
nächster schritt währe ein brief and den vermieter und, oder die hausverwaltung mit der androhung einer mietkürzung. ich würde auch vorher eine begehung mit der hausverwaltung machen.
wie hoch im einzelnen die kürzungspauschalen sind und wie sich diese berechnen kann man auch beim mieterschutzbund in erfahrung bringen.

viel glück und alles gute

max biermeier

Hallo,

grundsätzlich hat der Vermieter keinerlei gesetzliche Vorgaben, Schönheitsreperaturen durchzuführen (Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, u.s.w.), allerdings sollte es im Interesse des Vermieters liegen, seine Wohnung in einem gepflegtem Zustand zu erhalten. Somit haben Sie sehr schlecht „Karten“, ohne ein entgegenkommen des Vermieters!
Mal eine Frage:
nach Ihrem Text, entnehme ich, das Sie erst vor kurzem eingezogen sind, warum haben Sie die Mängel nicht vor der Unterschrift des Mietvertrags angesprochen, und eine Lösung vereinbart?
Mein Rat, suchen Sie nochmals ein Gespräch mit Ihrem Vermieter, vieleicht hat er ja ein Einsehen.
Viel Glück !!!

Hallo,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Der Aspekt „Bodenbeläge“ ist im Mietvertrag nicht explizit erwähnt.

Hallo Max,

herzlichen dank für die antwort.

nun ja, wir hatten das thema „bodenbeläge“ vor dem einzug beim vermieter angesprochen- wie erwähnt, weigert dieser sich für ersatz zu sorgen.

da wir einen privaten vermieter haben, erübrigt sich eine kontaktaufnahme mit einer hausverwaltung, ich werde nochmals das persönliche gespräch suchen…

glückwunsch an ihre mieter :smile:.

Hina

HalloEvelyn,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Zu Ihrer Frage: wir haben das Thema vor dem Einzug angesprochen, da wir wegen Eigenbedarfskündigung der vorigen Wohnung unter Zeitdruck standen, mussten wir die Ablehnung des Vermieters zähnknirschend hinnehmen.

Ich werde nochmals das Gespräch mit ihm suchen, allerdings mit mässig Hoffnung auf Erfolg.

LG, Hina