Hallo zusammen- die Bodenbeläge unserer 'neuen` Wohnung besteht aus Kunststoff und Teppichboden, jeweils billigste Ware und sehr abgenutzt, die meisten Bodenleisten sind schadhaft. Auf Anfrage weigerte sich der Vermieter, Abhilfe zu schaffen. Vermietet wird die Wohnung seit 8-10 Jahren und renoviert wurde offensichtlich bislang nie.
Mich interessiert nun, in welchen zeitlichen Abständen, bzw. bei welchem Zustand ein Vermieter rechtlich verpflichtet ist, Bodenbeläge zu erneuern.
Vorab herzlichen Dank für Antworten und Informationen.