Hallo Ihr Mietrechtsexperten,
angenommen, ein ausziehender Mieter hat während seiner Mietzeit 4 größere Abplatzungen in der Dusche verursacht. Der Mieter hat das zugegeben und ist nicht bereit sich selber um einen Austausch der Dusche zu kümmern. Der Vermieter erneuert die Duschtasse, da bei 4 Abplatzungen eine Reparatur nicht sinnvoll ist.
Wie wird das nun mit der Kaution verrechnet. Ich habe dunkel was im Kopf, dass nur für die Zeit, in der der Mieter in der Wohnung gewohnt hat, die Kaution verrechnet wird.
Angenommen, die neue Duschtasse hat 500,-- € gekostet und der Mieter hat 10 Jahre in der Wohnung gewohnt. Rechnet man dann platt 500 € durch 10 Jahre?
Ist das so richtig oder wie berechnet man das?
Viele Grüße
Elke