Erneuerung der Duschtasse mit Kaution verrechnen

Hallo Ihr Mietrechtsexperten,

angenommen, ein ausziehender Mieter hat während seiner Mietzeit 4 größere Abplatzungen in der Dusche verursacht. Der Mieter hat das zugegeben und ist nicht bereit sich selber um einen Austausch der Dusche zu kümmern. Der Vermieter erneuert die Duschtasse, da bei 4 Abplatzungen eine Reparatur nicht sinnvoll ist.
Wie wird das nun mit der Kaution verrechnet. Ich habe dunkel was im Kopf, dass nur für die Zeit, in der der Mieter in der Wohnung gewohnt hat, die Kaution verrechnet wird.

Angenommen, die neue Duschtasse hat 500,-- € gekostet und der Mieter hat 10 Jahre in der Wohnung gewohnt. Rechnet man dann platt 500 € durch 10 Jahre?

Ist das so richtig oder wie berechnet man das?

Viele Grüße
Elke

Hallo!

grundsätzlich schuldet man bei fahrlässigen Beschädigungen an Vermietereigentum den Zeitwert der Sache.

Irgendwann müsste eine Sache auch ganz auf Vermieterkosten ersetzt werden, weil sie verbraucht oder verschlissen ist.
das ist je nach Sache verschieden, manches hält nur wenige Jahre, manches viel länger,

Emaillierte Duschwannen halten eigentlich ewig, sie unterliegen keiner (kaum) Abnutzung .

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was man hier ansetzen sollte. 10 Jahre Mietdauer OK, aber die Wanne war ja schon drin und sicher viel älter.

Geschätzt 1/3 bis 1/2 würde ich wohl ansetzen als Zeitwert.

Übrigens, Mieter muss sich nie selbst um den Austausch oder Reparatur kümmern . Das ist immer Vermietersache, er reicht aber die Rechnung ganz oder anteilig weiter oder bedient sich an der Kaution.

MfG
duck313

na, sowas wie 20-30 Jahre, sagen wir mal 25 Jahre
(Es verbleibt aber die Info vom TE, wie alt das Teil ueberhaupt ist)

Gehen wir davon aus, dass das Teil damals auch 500 Euro gekostet hat.

Zeitwert dann größenordnungsmäßig in Abhängigkeit vom Alter:

  • im Bereich 20-25 Jahre, so dürfte der Zeitwert gegen Null gehen
  • bei 15 Jahren: ca. 45 Euro
  • bei 10 Jahren: ca 125 Euro

D.h. in anderen Worten zahlt der Vermieter mindestens 375 Euro selbst.
Hat das Teil damals noch viel weniger als 500 Euro gekostet, dann wirds noch enger.

Die Mathematik für die Alter 10 und 15 Jahre würde bei 25 Jahren insgesamter Nutzungsdauer einfach mal von 2/5 Restwert bei 15 Jahren Nutzung und 3/5 Restwert bei 10 Jahren Nutzung ausgehen. Das wären 200 bzw. 300 Euro an Restwert.

Zudem wäre zu klären, ob die Einbaukosten in den 500 Euro bereits enthalten sind. Falls nicht, so wären sie ebenfalls anteilig und dann zusätzlich zu erstatten.

Ob die Duschtasse nun sehr hochwertig (30 Jahre) oder von allenfalls mäßiger Güte (20 Jahre) war, würden durchschnittlich vernunftsfähige Erwachsene hoffentlich noch übereinstimmend abklären können.

oh, da hab ich persönlich nichts gerechnet, sondern einen entsprechenden Zeitwertrechner benutzt. Ich bin auch davon ausgegangen, dass das nicht linear ist.