Hallo,
angenommen in einem 2Fam Haus wird eine Eigentums-Wohnung(unten sagen wir Fam A) verkauft.
Da diese Eigentumswohnung (A) keiner kauft meinen die „noch Eigentümer(A)“ diese Wohnung ihre Wasserleitung erneuern zu müssen.
Die Fam der Eigentumswohnung oben(B) wird gefragt möchte aber nicht mitmachen. Somit wird „angeblich“ nur unten(A) gemacht.
Der „Fachmann“ kommt dreht am Hahn macht ein Rohr somit restlich kaputt…Die Fam oben(B) ist einverstanden mit der Ersetzung dieses kaputten Rohres mehr aber nicht.
Dann macht aber der Eigentümer unten(A) den Wasser-Beuler/Speicher im Keller (Heizung)einfach neu in Edelstahl ohne des Wissens der Fam(B) die oben wohnt.
Muss die Fam(B) die Kosten für das wo nicht abgesprochen war bezahlen?
Fam (B) war zuhause hätte jederzeit gefragt werden können.
Grüße
Dani
Hallo,
wie sind die Eigentumsverhältnisse.
Liegt eine WEG oder eine GbR vor?
Christian
Es ist eine WEG
Grüße
Dani
Was steht in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung hierzu?
Wie sieht es mit der Instandhaltungsrücklage aus?
Chr.
Hallo,
Was steht in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung hierzu?
ist ein 2 Fam Haus, also 2 etw…
Darin steht:
Gemeinschaftsordnung:
Die instandhaltung und instandsetzung des gemeinschaftlichen eigentums obliegt grundsätzlich den wohnungseigentüümern gemeinschaftlich,soweit nicht daran sondernutzungsrechte bestehen.
Anfallende Kosten werden von den Wohnungseigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile getragen.
Wie sieht es mit der Instandhaltungsrücklage aus?
Das Problem ist das hier kein Hausmeister o.ä. tätig ist. Wird alles unter den Wohnungseigentümern geklärt.
da oben ja jemand zu hause war hätte man fragen können, was allerdings nicht gemacht wurde.
wo die fam oben ja eh gegen die aktion wasserleitung war.
lg
Dani
Rücklagen sind hier keine, da einfach geteilt wird wenn was anfällt.
lg
Dani
Hallo,
Die instandhaltung und instandsetzung des gemeinschaftlichen
eigentums obliegt grundsätzlich den wohnungseigentüümern
gemeinschaftlich,soweit nicht daran sondernutzungsrechte
bestehen.
Ist doch alles geklärt - gemeinschaftlich und nicht im Alleingang.
Christian