Erneuerungspflicht eines Wasserzählerschachts?

Ich habe ein nicht dauerhaft bewohntes Ferienhaus, in dem der Wasserzähler daher in einem Wasserzählerschacht untergebracht ist. Dieser ist wie üblich ein dicker Betonring. Jetzt werde ich vom Wasser- und Bodenverband aufgefordert, in gegen eine Plastikvariante für gut 1000 € austauschen zu lassen, da er nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und angeblich das Leitungswasser gefährdet. Es soll die Gefahr bestehen, dass durch eine eventuelle Rücksaugung, Fremdwasser ins Versorgungsnetz gelangt.
Ich bin kein Techniker aber würde das nicht bedeuten, dass das Versorgungsnetz dafür undicht sein müsste?
Kennt jemand den rechtlichen Rahmen? Ich will keine 1000 € für nichts ausgeben.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

heut sich schon etwas schräg an. Sollst du das selbst veranlassen oder wollen die das machen?
Kannst du das Anschreiben mal scannen und einstellen? (natürlich alle Namen und Adresse schwärzen)
Und ein Foto vom ist zustand wäre auch nicht schlecht.

Beste Grüsse

Alex

PS: Ich denke nicht das die dich zwingen können etwas was im Bestand ist auf deine Kosten zu erneuern. Wenn es darum geht das sich wasser in dem Betonring sammeln könnte und das dann in die Trinkwasserleitung drücken könnte müsste die abgestellt und undicht sein. Meines Erachtens kann das auch in einem Plastikgehäuse passieren.

Hallo,
das will der Verband auf meine Kosten erledigen. Das Anschreiben füge ich bei. Ein Foto kann ich leider gerade nicht schicken, da ich arbeiten muss und das Ferienhaus etwas weg ist.
Ich denke auch, dass die Leitung doch undicht sein müsste, damit Wasser rein kann. Und dann würde sie auch lecken. Aktuell ist ein klassischer Betonring mit dickem Deckel. Das das Ferienhaus in einem Moorgebiet steht, schwankt der Grundwasserspiegel ständig. Daher kann immer mal Wasser im Schacht stehen, das pumpen wir einmal im Jahr ab, wenn es die Leitung erreicht und fertig.
Ich habe schonmal nachgelesen, und die Vorschrift besagt schonmal „Regeln der Technik“ und nicht „Stand der Technik“. Dann müsste man ja ständig überall alles ändern, sobald es etwas neues gibt. Oder liege ich da so falsch?
Vielen Dank im voraus.

Hallo,

das sehe ich genau so! Das die das aber direkt mit einem Auftrag verbinden finde ich schon kurios. Einen Schacht muss man sicher nicht von denen einbauen lassen. Da kann man sich doch Angebote einholen.
Diese ganzen Wasserverbände sind ehh inzwischen schon mit allen Wassern gewaschen.

Vielleicht stellst dzu die Frage noch mal in die Abteilung Recht und Gesetz ein?

Ich sehe da jetzt nicht wirklich das der Schacht von denen gesetzt werden muss. Du hast ja ein Angebot aus dem die einzelnen Komponenten aufgeführt werden?
Schau mal hier gibt es einen Kunststoffwasserzählerschacht für 114,–Euro

Vielleicht passt der sogar in deinen Betonring hinein? Musst im Normalfall entweder den Wasserverband oder einen zugelassenen Gas- Wasserinstallateur hinzuholen. Denn die Plombe muss geöffnet werden und wieder neu verplombt werden.
Kann mir abner kaum vorstellen das das mehr als 2-3 Std.(vielleicht 150,–Euro und ein paar kleinteile)dauert wenn der Schacht in den Schacht passt!

Gruss Alex

PS: Wenn meine %Rechnung aufgeht darfst mich mal zum Essen einladen! :wink:

Hallo,

Da wird es nicht um Beton oder Kunststoff gehen, sondern darum, dass das Wasser nicht im Schacht stehen darf.

Es geht technisch nur darum, dass bei einem Leck in der Wasserleitung, bzw. undichter Wasseruhr, kein Wasser aus dem Schacht in die Leitung gesogen werden kann. Eigentlich müsste dies schon ein Rücklaufverhinderer gewährleisten.

Dass das Versorgungsunternehmen gleich auch noch eine Offerte für den Umbau liefert, ist für die natürlich praktisch!

MfG Peter(TOO)

Stimmt. Aber das Problem ist hier der Übergabepunkt. Der ist im Schacht und damit bereits im Gefahrenbereich. Ein Rücklaufverhinderer ist aber im Netz des Betreibers nicht vorgesehen.
Ergo ist zur Beseitigung der Schachtbesitzer verpflichtet, ansonsten wird die Leitung abgeklemmt, bis die Gefahr beseitigt ist. Darf sich der Schachtbesitzer überlegen, was ihm lieber ist.

Den vorgeschlagenen „Schacht“ wird der Wasserverband nicht genehmigen. Das müsste Dir doch klar sein.

Frostfrei = mind. 1,40 m Tiefe (üblich 1,70 Sohle Schacht).
Und bei 30 cm nicht einsteigbar. Wie liest man ab oder tauscht die Uhr ?

Es gibt neu zugelassene, nicht-einsteigbare Schächte, die man gleich im Verlauf des Leitungsgrabens der Wasserleitung mit einbaut. Die haben ein lichtes Maß von ca. 40 cm.
Das besondere ist aber, die Wasseruhr ist von oben rausziehbar zum Ablesen und zum Uhrenwechsel ! Da sind Flexschläuche drin.

Nur die kosten ihr Geld !

Aber auch die sind natürlich wasserdicht und der Deckel ist „tagwasserdicht“, heißt er hat eine Dichtung und ist verschraubt.

Und das sein Schacht nicht wasserdicht ist - das ist das Problem und das will der Wasserverband nicht hinnehmen.

Ob der nun neu werden muss kann man von hier aus nicht sagen. Schächte kann man auch von innen nachträglich abdichten und auskleiden.
Vielleicht geht es auch um ein „Schacht im Schacht“ Verfahren wo ein Kunststoffschacht paßgenau in den Betonschacht eingelassen wird und so die neue dichte Hülle bildet.
Wird aber enger und wenn der alte Schacht sowieso nur 100 statt den geforderten 120 cm Durchmesser hat… ?

Meinst mich damit? Also ich bin gelernter Gas und Wasserinstallateur. Aber ehrlich gesagt habe ich von diesen Schächten wenig Plan.
Aber der Schacht den ich da raus gesucht habe erfüllt doch die Kriterien? Musst Dir die weiteren Bilder anschauen. Flexschläuche wurden auf einem Bild verbaut und Verlängerunegen und nen Deckel gibt es auch.

Aber die grosse Preisfrage ist doch:

  1. Der Wasserverband hat den Zähler ja wahrscheinlich mal eingebaut. Gibt es da nicht so etwas wie Bestandsschutz?
  2. Ist es evtl nicht sogar Sache des Wasserverbands die Versorgungsleitung bis zur Zählerlasche?!? Insbesondere wenn die auf einmal der Meinung sind das das nicht mehr so dem Stand der Technik entspricht?
  3. Es scheint ja so als würde der Wasserverband dem Kunden garkeine Möglichkeit einzuräumen den Missstand selbst beheben zu lassen? Das ist schon fast Nötigung, oder?

Beste Grüsse

Alex

Oje. Schau mal hier: http://www.wvwesermuende.de/images/downloads/Ergaenzende_Bestimmungen_WEM_2015.pdf

Wenn ich das richtig lese haben die sich rund um abgesichert. Demnach darfst du Erdarbeiten auf deinem Grundstück auch nur vom Verband ausführen lassen! Ob das Rechtens ist bezweifel ich allerdings stark! Ich weiss das das wahrscheinlich nicht so gemeint ist , aber so steht es dort geschrieben! Einige Punkte der Satzung stossen sauer auf.

Lies mal durch.

Gruss

Alex

Das Argument ist §14 AVBWasserV:
https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__14.html
Da steht aber nicht, dass nur eine einzige technische Lösung angewendet werden muss.

Interessant ist noch §10 Absatz 3:
https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__10.html
" […] sondern durch Nachunternehmer durchführen läßt, sind Wünsche des Anschlußnehmers bei der Auswahl der Nachunternehmen zu berücksichtigen."

Das ist völlig richtig.
Aber immerhin ist es eine mögliche Lösung. Und eine zweite die Stillegung des Anschlusses. Eine dritte könnte als Vorschlag vom Hauseigentümer kommen. Aber in jedem Fall muss es eine Möglichkeit sein, die die Einhaltung der Normen zur Folge hat.