Erneut ALG nach Gründungszuschuss?

Hallo,

bei der Beantragung des Gründungszuschusses hatte ich noch einen Restanspruch von 6 Monaten auf ALG I. Wenn nun die Gründung erkennbar scheitert, habe ich dann einen erneuten Anspuch auf ALG? Die Gründung wurde am 1.4.2010 vollzogen. Der Gründungszuschuss läuft bis 31.12.2010.

Es zeichnen sich bei mir unvorhergesehene, gesundleitliche Probleme ab. Die Krankenkasse will trotz freiwilliger Versicherung und erhöhtem Tarif kein Krankengeld zahlen, weil ich kein Einkommen hätte.

Wie komme ich aus diesem Dilemma heraus?

Ich habe auch den freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung geleistet.

Vielen Dank im Voraus!

Kastenteufel

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich vermute, dass Sie arbeitsunfähig geschrieben sind und aufgrund dessen bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld gestellt haben.

Wenn die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld abgelehnt hat, sollten Sie darum bitten, dass man Ihnen ein rechtsmittelfähigen Bescheid gibt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können.

Ich kann natürlich von der Ferne und von hier aus nicht beurteilen, ob die Ablehnung der Krankenkasse richtig ist. Das würde auch hier den Rahmen sprengen.

Krankengeld wäre gegenüber dem Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit vorrangig. Wenn die Existenzgründung zu scheitern droht, spätestens mit der Gewerbeabmeldung müssen Sie sich eh arbeitslos melden. Insofern rate ich Ihnen, sich einen Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu holen und die Fakten zu besprechen. Dort berät man Sie auch, ab wann Sie verpflichtet sind, sich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden, um später keine Sperrzeiten zu riskieren. Die Agentur für Arbeit wird eh auf Sie zukommen und einen Bescheid der Krankenkasse abfordern, ob Krankengeld gezahlt wird oder nicht, wenn Sie weiterhin Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Auch wird spätestens der Arbeitsvermittler Sie danach fragen.

bei der Beantragung des Gründungszuschusses hatte ich noch
einen Restanspruch von 6 Monaten auf ALG I. Wenn nun die
Gründung erkennbar scheitert, habe ich dann einen erneuten
Anspuch auf ALG? Die Gründung wurde am 1.4.2010 vollzogen. Der
Gründungszuschuss läuft bis 31.12.2010.

Es zeichnen sich bei mir unvorhergesehene, gesundleitliche
Probleme ab. Die Krankenkasse will trotz freiwilliger
Versicherung und erhöhtem Tarif kein Krankengeld zahlen, weil
ich kein Einkommen hätte.

Wie komme ich aus diesem Dilemma heraus?

Ich habe auch den freiwilligen Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung geleistet.

Vielen Dank im Voraus!

Kastenteufel