Hallo zusammen!
Wegen eines umfangreichen Arbeitsschutz-Seminars und der Nachbereitung komme ich erst heute zum Thema zurück. Leider ist mein Artikel „Auswirkungen des EU-‚Glühlampenverbotes’ “ schon im Archiv:
/t/auswirkungen-des-eu-gluehlampenverbotes/5178362/14
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. exc und xstrom) sind viele Antworten nicht zum Thema passend und nachweislich physikalisch falsch.
Übrigens: Zur Vermeidung von Blindstrom, der die E-Versorger viel kostet, aber von (Groß-)Verbrauchern oft nicht bezahlt wird, schreiben die Versorger seit Jahrzehnten bei großen Beleuchtungsanlagen mit Drosselspulen den Einbau von Kompensations-Kondensatoren vor. Auf Nachfrage bei o. g. Seminar hieß es, das sei immer noch der Fall – und auch der „Halogen-Effekt“ wurde bestätigt.
Nur: Hätte ich technische Details diskutieren wollen, hätte ich das Brett „Elektronik/Elektro in Haus & Haushalt“ gewählt. Hier geht es aber um „Allgemeine Rechtsfragen“.
Müssen sich die EU-Bürger mit dem „Glühlampenverbot“ (auch bezogen auf die technischen Hinweise) abfinden? Welche Behörde ersetzt z. B. die Kosten für den Austausch von Dimmern gegen Schalter und gedimmte Außenleuchten gegen ungedimmte?
Selbst die Zeitschrift FOCUS berichtete kürzlich über dieses unsinnige „Glühlampenverbot“.
Hat jemand konkrete Hinweise?
Gruß
Black Eddy
Hallo,
Müssen sich die EU-Bürger mit dem „Glühlampenverbot“ (auch
bezogen auf die technischen Hinweise) abfinden? Welche Behörde
ersetzt z. B. die Kosten für den Austausch von Dimmern gegen
Schalter und gedimmte Außenleuchten gegen ungedimmte?
keine Behörde wird irgendwem etwas ersetzen. Es ist nicht das erste Mal, dass bestimmte Dinge oder Stoffe verboten werden. Bei älteren KFZ Klimaanlagen war eine Flüssigkeit erforderlich, die nicht mehr verwendet werden darf. Die Folge ist nun nicht, dass Behörde XYZ dem KFZ Besitzer die Kosten einer neuen Klimaanlage ersetzt, sondern vielmehr, dass der Fahrer nun künftig schwitzen muss, da die Anlage ohne diese Flüssigkeit nicht mehr funktioniert. Es gibt eine Vielzahl ähnlicher Fälle, bei denen der Verkauf bestimmter Dinge verboten wurde. Aus welchem Grund sollte der Gesetzgeber hier auch haftbar gemacht werden?
Gruß
S.J.
Z. B. dieses Argument von exc :
/t/auswirkungen-des-eu-gluehlampenverbotes/5178362/10
… ah, Du meinst, ich reiße rd. 4 Jahre alte Leuchten für rd. 2000 Euro aus Wänden und Decken und ersetze sie durch neue mit Energiesparlampen? Ja, das wird sich rechnen; ich hole schon 'mal die Axt aus dem Keller. …
Auch interessant: Verbraucher könnten ab September ja Straftäter sein …
http://www.wiwo.de/politik/zoll-soll-pakete-mit-impo…
Haben es die deutschen Zöllner bisher vor allem auf Waffen und Drogen abgesehen und auf Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, steht demnächst Thomas Edisons Glühbirne auf der Fahndungsliste. …
Aber ein Quecksilber-Verbot in KLL und eine Rücknahmepflicht wie beim neuen Batteriegesetz gibt es nicht!
Worum geht es dir eigentlich?
Hallo,
offensichtlich geht es dir nicht um die Rechtslage, sondern vielmehr darum hier zum wiederholten Mal deine politischen Ansichten zu der Angelegenheit zu verbreiten.
Auch interessant: Verbraucher könnten ab September ja
Straftäter sein …
http://www.wiwo.de/politik/zoll-soll-pakete-mit-impo…
Lesen kannst du aber?. In dem Artikel steht genau das Gegenteil! Zitat: „Verbraucher können ohne Weiteres Glühbirnen im Ausland bestellen“, meint Daniel Pauly, Experte für IT-Recht bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters. Strafbar sei das nicht.
Vielleicht solltest Du die Diskussion lieber im Politik- oder Plauderbrett fortführen…
S.J.
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Natürlich können Verbraucher ohne Weiteres Glühlampen im Ausland bestellen!
Aber Pakete von außerhalb der EU werden vom Zoll geöffnet! Es steht ja dort: … Sie landen als Sondermüll im Schredder – oder werden an Interessenten außerhalb der EU versteigert. …
Ich gebe hier keine politischen Statements ab. Ich möchte ja einen rechtlichen Hintergrund diskutieren.
Ich werde „Europe Direct – das Informationstelefon der EU“ fragen. Da gibt es meist konkrete Hilfe.
http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm
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