Nach 6-wöchiger Krankheit nimmt ein Arbeitnehmer seine Arbeit wieder auf und arbeitet ein paar Tage. Dann muss er wieder zum Arzt gehen und wird wegen derselben Diagnose erneut krank geschrieben. Muss er eine Erstbescheinigung bekommen oder eine Folgebescheinigung?
Nach 6-wöchiger Krankheit nimmt ein Arbeitnehmer seine Arbeit
wieder auf und arbeitet ein paar Tage. Dann muss er wieder zum
Arzt gehen und wird wegen derselben Diagnose erneut krank
geschrieben. Muss er eine Erstbescheinigung bekommen oder eine
Folgebescheinigung?
Folgebescheinigung wg. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EntgFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Erstbescheinigung
Hi!
Erstbescheinigung, da der Zeitraum am Tag der Ausstellung beginnt.
Dass die Zeiten der vorangehenden Erkrankung angerechnet werden, hat damit nicht wirklich etwas zu tun, bei einer Folgebescheinigung wird der Zeitraum ohne Unterbrechung bescheinigt.
Gruß
Guido
Hallo,
das hat nichts mit der Frage der AU-Bescheinigung zu tun - auch wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt muss der Arzt hier eine Erstbescheinigung ausstellen.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,
ich bin mir jetzt unsicher, denn die Vertreter einer großen regionalen KK hier sagen Ärzten, AN und Betrieben etwas ganz Anderes. Gibt es dafür was Schriftliches ?
Danke &Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
das ergibt sich aus den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, denn eine „Folge-Meldung“ besagt ganz klar, dass sei der letzten Meldung ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit bestand und dies ist ja hier nicht der Fall - es wurde zwischendrin gearbeitet. Früher, also ganz früher kannte man noch den „missglückten Arbeitsversuch“, aber den gibt es heute nicht mehr. Es muss eine Erstmeldung abgeben werden und die Kasse prüft dann den zusammenhang mit der letzten Erkrankung.
Gruss
Guenter