Erneut Schwanger währen Elternzeit, Krankheit

Hallo, wende mich jetzt an diesen Forum in der Hoffnung das mir von Euch jemand helfen kann.
Am 17.08.2008 kam nach mein kleiner Sohn Florian auf die Welt, wegen meines hohen Blutdrucks war ich während der Schwangerschaft ständig beim Kardiologen in Behandlung und mir wurde ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Und unglücklicherweiße habe ich damals Elternzeit für 2 Jahre beantragt! Hmm…
Jetzt, bin ich wieder schwanger was uns alle sehr freut. Habe jetzt eine Ausbildung zur staatlichen Tagesmutter gemacht und wollte eigentlich warten bis das Elterngeld endet und dann als Tagesmutter zu Arbeiten beginnen.
Habe Angst das ich wegen des Herzens nicht arbeiten kann, denn ich denke dass mir der Gynäkologe ein erneutes Beschäftigungsverbot austellt, wenn er erfährt dass ich wieder schwanger bin.
Wenn ich als Tagesmutter arbeiten will denke ich müsste ich jetzt schon beginnen auch wenn mein Elterngeld dann gekürzt wird, denn ich kann mir nur schwer vorstellen - dass jemand einer Mutter mit kugelrunden Bauch und Säugling im September ein Kind anvertraut. Aber wie ist das dann würde mir das Jugendamt weiter den Lohn zahlen falls ich ausfalle!?
Hätte heute auch vorsichtshalber schon mal meinen Chef angerufen ob ich meine Elternzeit um ein Jahr verkürzen kann - dieser meinte dann er müsse sich das erst überlegen ob das momentan geht!?
So wäre ich halt auf Nummer sicher gewesen weil bei dem höchstwahrscheinlich bevorstehenden Beschäftigungsverbot ja mein altes Gehalt weiter bezahlt würde.
Bin jetzt schon ein bisschen verzweifelt und glücklich zugleich, mir bleibt nichts anderes über ich muss den Verdienstausfall zwischen September (Wegfall Elterngeld)und Januar (Geburt des Kindes) überbrücken, weil wir das Geld brauchen.

Was würdet ihr machen??? Habt Ihr eine Idee??? Bin irgendwie glücklich und ratlos und glücklich zugleich!!

Wäre total nett wenn mir wer antwortet!!!

Hallo

Was würdet ihr machen???

Ich weiß spontan eigentlich nur, was ich nicht machen würde: Tageskinder annehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass ich schwanger bin und in einigen Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit ausfallen werde. Das würde ich auf keinen Fall machen, auch wenn es finanziell noch so schlecht wäre.

Am besten wäre natürlich, wenn der Elternzeit verkürzt werden könnte.

Habt Ihr eine Idee???

Leider nicht …

Viele Grüße

Hallo netti,

Tagesmutter ist man ja eigentlich nicht nur phasenweise, sondern idealerweise über Jahre - in denen man ein Kind begleiten kann, bis es in eine KiTa gehen kann, bzw. als Ersatzbetreuung.

Du weißt nun schon, dass du dann ausfallen wirst. Wie möchtest du dich den Eltern (und den Kindern) gegenüber verhalten? Die Kinder brauchen eine vertraute Person, zu der sie eine Bindung aufgebaut haben. Möchtest du, dass die Tageskinder sich an dich, du dich an sie gewöhnen und dann weißt du aber schon, dass du sie nicht weiter betreuen kannst nach wenigen Monaten?

Als Mutter würde ich einen solchen Betreuungsvertrag nicht eingehen aus Angst, mir in wenigen Wochen jemand neues suchen zu müssen und mein Kind wieder in eine fremde Umgebung einbringen zu müssen.

lg, Dany

Hallo, danke für Deine schnelle Antwort!
Nein, dass hab ich auch bestimmt nicht vor!
Ich finde die Eltern haben ein Recht darauf das sie vorzeitig über meine Schwangerschaft informiert werden, hab ich vielleicht im Vorfeld ungünstig formuliert!!!
Viele liebe Grüße und DANKE!!!

Hallo danke für Deine schnelle Antwort,

nein es ist nicht so dass ich es sicher weiss. Die Kardiologin hat gemeint, dass es bei der nächsten Schwangerschaft alles anders sein kann!!!
Würde halt hoffen, dass es diesmal besser läuft!
Hatte mich damals in meiner Arbeitsstelle eine Kollegin die mir das Leben zur absoluten Hölle machte, bin damals nur noch heulend nach Hause gekommen!!! Kardiologin meinte, dass das auch ein entscheidender Faktor zur Entstehung des hohen Blutdrucks während meiner letzten Schwangerschaft war.

Danke für Deine Meinung
Liebe Grüße Anna

hallo!

erst mal herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft. ;o)

wenn dein sohn in 2008 geboren bist, hast du dein elterngeld anscheinend gesplittet, oder?
wenn dem so ist: du kannst im 2. jahr so viel dazuverdienen wie du willst, es wird dir gar nichts gekürzt oder gestrichen. du hast dir das elterngeld freiwillig aufgeteilt - das mit dem kürzen zählt nur im eigentlichen Bezugszeitraum.

viele grüße
whitby

Hallo netti,

na, spätestens bei der Geburt fällst du aus - das sind dann noch paar Wochen vorher und nachher, die dir gesetzlich zustehen, abgesehen von einer eventuellen Krankschreibung.

Ich würde mir einen momentanen Start sehr gut überlegen. Schwierig finde ich eh immer eigene Kinder mit zu betreuen. Man neigt dazu, parteiisch zu werden.

lg, Dany

Ich würde mir einen momentanen Start sehr gut überlegen.
Schwierig finde ich eh immer eigene Kinder mit zu betreuen.
Man neigt dazu, parteiisch zu werden.

hi,
ich würde auch sagen: eher nein.
ich hatte mal vier bis fünf kleine kinder, das war der elendste schlauch meines lebens.
nun sind sie größer und es ist ein segen.

tageskinder UND kleine eigene bedeutet jahrelang rund um die uhr kleinkinder!
kein kaffeevormittag, kein frisör, kein bummel…
ich bin alles andere als eine shoppingliesel, aber ich bin heilfroh, dass ich mittlerweile mal 1-2 stündchen so durch die stadt gondeln kann.

tilli

Hallo,

du bist bis jetzt noch angestellt? In der Elternzeit ist es möglich, zwischen 15 und 30 Wochenstunden zu arbeiten. Verkürzen musst du sie deswegen nicht.

Gruß
Miriam

Danke für die wirklich schnelle Blitzantwort!
Hat mir schon etwas geholfen!
Einen schönen Tag noch

Danke für Deine schnelle Antwort,
denke ich werde vorher wirklich noch ein ehrliches Gespräch mit meinem Kardiologen und meinem Gynäkologen halten.
Vielleicht war das ganze Phänomen ja nur bei der letzten Schwangerschaft, denn jetzt bin ich ja wieder kerngesund und habe top Blutdruckwerte.
Ich werde das ganze natürlich eingehend überlegen, denn mir ist klar das wenn dann auf mich hundert Prozent verlass sein soll.
Vielleicht geh ich aber einfach wieder in meinen alten Job zurück, kommt auf die Entscheidung meines Chefs drauf an!
Vielen lieben Dank für Deine schnelle und hilfreiche Antwort

Vielen lieben Dank für Deine Antwort!!!

Trifft das auch zu wenn das ein Kleinbetrieb unter 10 Mitarbeitern ist???
Dachte ich könnte in diesem Fall erst nach dem Ende der Elternzeit (= Erziehungsurlaub) wieder in meinen alten Job zurück!
Wär ja super, aber dachte ich hätte bei meiner Recherche im Internet gelesen dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist mich Teilzeit wieder im Betrieb arbeiten zu lassen wenn der Betrieb weniger wie 15 Mitarbeiter hat!?

Ganz liebe Grüße

Anna

Hallo Anna,

ja, das erinnerst du richtig. Hab’s auch grade nochmal nachgelesen, es heißt
„Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:
1.Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.“

Wobei ich nicht weiß, was „in der Regel“ bedeutet.

Gruß
Miriam