Hallo,
gesetzt den Fall, eine Firma A steht mit Beklagtem B wegen Zahlungsforderungen in Kontakt. Firma A verkauft die Forderung an ein Finanzunternehmen C (Betrag etwa 250 Euro).
Finanzunternehmen C geht bis zur Klage gegen Beklagte B - zieht die Klage jedoch zwei Tage vor Gerichtsverhandlung (ohne Angabe von Gründen) zurück.
Nun habe Beklagte B eine Abbuchung von 460 Euro von Firma A auf dem Konto und ließe sie zurückgehen wegen unerlaubter Abbuchung.
Kann Firma A nun erneut gegen Beklagte B vorgehen, nachdem das Finanzunternehmen C die Klage zurückgezogen hat?
neugierige Grüße,
Dany
Hallo,
Kann Firma A nun erneut gegen Beklagte B vorgehen, nachdem das
Finanzunternehmen C die Klage zurückgezogen hat?
Ist die Forderung an C nun verkauft oder nicht?
Mir völlig unverständlich, dass A Geld von B abbucht, wenn Forderung an C verkauft ist.
Allgemein würde ich sagen, dass eine (berechtigte) Forderung solange eingefordert werden kann, solange sie nicht beglichen ist.
Franz
Finanzunternehmen C geht bis zur Klage gegen Beklagte B -
zieht die Klage jedoch zwei Tage vor Gerichtsverhandlung (ohne
Angabe von Gründen) zurück.
Nun habe Beklagte B eine Abbuchung von 460 Euro von Firma A
auf dem Konto und ließe sie zurückgehen wegen unerlaubter
Abbuchung.
Kann Firma A nun erneut gegen Beklagte B vorgehen, nachdem das
Finanzunternehmen C die Klage zurückgezogen hat?
die klagerücknahme hatte unmittelbar prozessbeendigende wirkung, d.h. das gericht hat in der sache nicht entschieden, so dass auch keine rechtskraft entgegensteht.
daher kann erneut geklagt werden.
interessanter ist natürlich die frage, wer die nun entstehenden kosten zu tragen hat bzw. ob der kläger die kosten des ersten prozesses verlangen kann (die rücknahmekosten hat schließlich der kläger zu tragen).
Hallo ahnung12,
angenommen, das Amtsgericht würde beschließen, dass Finanzservice C die Kosten des Rechtsstreits zu tagen habe. Ebenso die Höhe des Streitwertes sei festgelegt worden (~250 Euro).
Als Grund wäre angegeben, dass die Entscheidung auf §269 Abs. 3 S. 2 ZPO beruhe. Die Klage sei zurückgenommen worden.
Die Beklagte würde sich sicherlich Sorgen machen, dass nun ein erneuter Rechtsstreit auf sie zu käme, habe sie doch gedacht, dass mit Rücknahme der Klage alles ausgestanden sei.
lg, Dany
Hallo www Franz
Kann Firma A nun erneut gegen Beklagte B vorgehen, nachdem das
Finanzunternehmen C die Klage zurückgezogen hat?
Ist die Forderung an C nun verkauft oder nicht?
Laut Unterlagen sei die Forderung verkauft worden. Ja.
Mir völlig unverständlich, dass A Geld von B abbucht, wenn
Forderung an C verkauft ist.
Vermutung von B könnte sein, dass C die Forderung an A zurückgegeben habe.
Allgemein würde ich sagen, dass eine (berechtigte) Forderung
solange eingefordert werden kann, solange sie nicht beglichen
ist.
Also doch weiter streiten, denn die Berechtigung der Forderung sei Thema des Rechtsstreites.
lg, Dany
Die Beklagte würde sich sicherlich Sorgen machen, dass nun ein
erneuter Rechtsstreit auf sie zu käme, habe sie doch gedacht,
dass mit Rücknahme der Klage alles ausgestanden sei.
ja, die sorge ist brechtigt. es steht zur disposition des (vermeintlichen) gläubigers, ob er erneut klagen will.
danke
danke euch beiden für eure Antworten, hat mich gehelft *