Hallo,
kurze Frage - wenn eine Person (Selbständiger) ein gebrauchtes Wirtschaftsgut von einem Unternehmen kauft (z.B. Schreibtisch, Computer, Regale etc. aus einer Büroauflösung), darüber eine Rechnung erhält (mit Angabe „gebraucht“), auf welchen weiteren Nutzungszeitraum muss diese Person dann die so erworbenen Güter abschreiben? Hier die gleichen langen Zeiträume wie bei Neuprodukten anzusetzen wäre ja etwas übertrieben?
Gibt es hier Tabellen oder muss der neue Besitzer dies bei jedem Gut einzeln selbst prüfen, entscheiden und begründen?
Macht es einen Unterschied, ob die Produkte vom Vorbesitzer schon vollvständig abgeschrieben waren?
Danke!
Viele Grüße
Mark