Erneute Abschreibung gebrauchter Anlagegüter?

Hallo,

kurze Frage - wenn eine Person (Selbständiger) ein gebrauchtes Wirtschaftsgut von einem Unternehmen kauft (z.B. Schreibtisch, Computer, Regale etc. aus einer Büroauflösung), darüber eine Rechnung erhält (mit Angabe „gebraucht“), auf welchen weiteren Nutzungszeitraum muss diese Person dann die so erworbenen Güter abschreiben? Hier die gleichen langen Zeiträume wie bei Neuprodukten anzusetzen wäre ja etwas übertrieben?

Gibt es hier Tabellen oder muss der neue Besitzer dies bei jedem Gut einzeln selbst prüfen, entscheiden und begründen?

Macht es einen Unterschied, ob die Produkte vom Vorbesitzer schon vollvständig abgeschrieben waren?

Danke!

Viele Grüße
Mark

hi,

hier sollte man die tabelle nehmen und einen abschlag nehmen. es kommt wie immer darauf an, wie alt das teil wirklich ist. ist es ein jahreswagen, würde ich einfach tabelle - 1 jahr nehmen. ist es ein 10 jahre alter wagen, würde ich max. 2 jahre nehmen.

genauso mit anderen wirtschaftsgütern, immer am reellen leben bleiben und überlegen, wie lange man die sachen selber nutzen will. meist weiss der unternehmer die nutzungsdauer viel besser als jeder prüfer vom FA. sofern nicht immer nur „1 jahr“ angesetzt wird, wird er der einschätzung auch folgen.

gruss vom

showbee