Erneute Arbeitsunfähigkeit

Hallo,

nehmen wir mal an:

Person A war vom 21.04 - 01.06. (42 Tage) arbeitsunfähig erkrankt.
Am 02.06. stellt ein Facharzt eine völlig andere Diagnose und schreibt Person A erneut Krank.

Beginnt die 6 Wochenfrist in diesem Fall erneut?

Danke für Antworten

Hallo,

Beginnt die 6 Wochenfrist in diesem Fall erneut?

Unter diesen Voraussetzungen

stellt ein Facharzt eine völlig andere Diagnose und
schreibt Person A erneut Krank.:

ja.

Sh auch EntgFzG §3 http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Gruß
Wawi

Am 02.06. stellt ein Facharzt eine völlig andere Diagnose und
schreibt Person A erneut Krank.
Beginnt die 6 Wochenfrist in diesem Fall erneut?

ja