Hallo,
nehmen wir mal an:
Person A war vom 21.04 - 01.06. (42 Tage) arbeitsunfähig erkrankt.
Am 02.06. stellt ein Facharzt eine völlig andere Diagnose und schreibt Person A erneut Krank.
Beginnt die 6 Wochenfrist in diesem Fall erneut?
Danke für Antworten