Erneute Befristung zulässig?

Hallo zusammen,

mich würde eure Meinung zu folgendem hypothetischen Fall interessieren:

A fängt bei einem Unternehmen als Elternzeitvertretung an. Der Arbeitsvertrag ist aufgrund dessen auf 1 Jahr befristet. Die Befristung läuft aus und A tritt folglich aus dem Unternehmen aus.

Monate später bekommt A wieder einen Arbeitsvertrag beim gleichen Unternehmen für eine ähnliche, jedoch nicht identische Tätigkeit. Der Arbeitsvertrag ist wieder wegen Elternzeitvertretung auf 1,5 Jahre befristet. Vor Fristablauf soll die Befristung des Vertrages erneut verlängert werden auf nochmal 3 Jahre. Grund für die Befristung: wieder Elternzeitvertretung.

Wäre dies rechtlich zulässig?
Vielen Dank für eure Meinungen.

Hallo,

Wäre dies rechtlich zulässig?

Ja, wäre es.
Mit Sachgrund kann man „ziemlich lange“ befristen (eigenlich gibt es da keine zeitliche Begrenzung).

Gruß
Guido