nun haben wir wieder das Problem. wie ich schon vermutet habe hat das abschmirgeln und einspühren des Schimmels nichts gebracht.
Im Kinderzimmer ist die Wand wenn es kalt wird wieder sehr feucht und die Fenster sind noch schlimmer betroffen als vorher. Am Falschen lüften kann das nicht liegen, da ich besonders das Zimmer meines Sohnes regelmäßig lüfte.
Im Schlafzimmer bildet sich auch wieder eine schöne Schwarzgrüne schicht da wo sie vorher auch war. Im Wohnzimmer kommt der schimmel auch an der gleichen stelle wieder durch.
Nur in der Küche ist bislang noch nichts wieder aufgetreten, das wird aber wohl daran liegen das sie da schön 2 schichten putz drüber gestrichen haben. wird aber sicher auch nicht mehr lange dauern
Nun meine frage, da die Wände ja nun eindeutig feucht sind und durch einsprühen alleine der Schimmel nicht fern bleibt, gibt es nicht eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag Aus zutreten?? Ich halte das nervlich auch nicht mehr aus. Ich habe morgen einen Termin beim Kinderarzt da werde ich mir für meinen Sohn nochmals einen Attest holen das der Schimmel nicht gut für ihn ist.
Es kann doch nicht sein das der Vermieter das recht hat, einmal im Mo seine nicht Deutschsprachigen Leute hier reinzuschicken um den schimmel wieder zu einzusprühen…
ich würde mich sehr sehr dolle über Hilfe freuen.
GLG Annika Schlüter
Sie können versuchen, mittels eines Gutachtens über die Gesundheitstätigkeit dieses Himmels in ihrer Wohnung eine fristlose Kündigung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung durchzuführen. So ein Gutachten wird allerdings sehr schwer zu erhalten sein und wenn, dann nur sehr teuer. Sie müssten das Gutachten in jedem Fall selbst bezahlen. Und kein Gutachter wird sich auf so etwas einlassen, da er in dem Fall, wo er sich irrt, den Schaden tragen müsste. Es wird über so ein Gutachten (also auch Arzt) fast nicht möglich sein.
Sie können versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag (also keine Kündigung) abzuschließen. Sie können ihn dazu bewegen, indem sie ihn die Situation schildern, am besten vor Ort und ihm darlegen, dass er von nun ab mit den Gerichten und Gutachtern zu tun haben wird, wenn er an einen Aufhebungsvertrag nicht interessiert ist.
Mit dem Vermieter kann man leider keine vernünftige Unterhaltung führen, wir haben es schon einmal versucht mit ihm auf Kulanz das Mietverhältnis zu beenden, jedoch sah er sich nicht in der Lage dem zuzustimmen, da es ja keinen triftigen Grund dafür gäbe denn der Schimmel werde ja behoben. selbst als wir unseren Sohn mit ins Spiel gebracht haben und ihm sagten das er nur noch am Husten ist und wir Angst um seine Gesundheit haben hat er vom Thema abgelenkt als würde ihn das gar nicht interessieren.
gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit??
Hallo,
habe mir soeben auch den alten Artikel durchgelesen und denke es ist ein alter nicht fachmännisch sanierter Befall der erneut ausbricht. Rechtlich kann ich nur raten einen Anwalt aufzusuchen der hier beraten kann. Bautechnisch empfehle ich den Schaden fachgerecht zu sanieren und menschlich würde ich persönlich empfehlen wegen der Kinder nach einem neuen Wohnraum zu suchen, ohne den Befall gesehen zu haben. Eine fachlich gute Empfehlung ob ein Umzug angeraten werden kann oder muss kann ein Baubiologe nur nach einer Besichtigung aussprechen. Ansonsten ist meine Aussage „oben“ nur pauschal zu sehen. Fachlicher Rat ist hier rechtlich wie bautechnisch Empfehlenswert und dringlich.
Beste Grüße