Hallo, liebe Experten!
Ich habe ein bis zwei Fragen zum Thema BAföG.
Situation: Jemand hat während eines Bachelorstudiums 6 Semester lang BAföG erhalten und danach direkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Vollzeit aufgenommen, in der er nun seit 6 Jahren tätig ist. Mittlerweile befindet er sich natürlich seit einiger Zeit in der Rückzahlungsphase des BAföG und muss ca. 9.600,-€ zurückbezahlen, wovon ca. 2.800,-€ aktuell bereits getilgt wurden. Nun entscheidet sich dieser jemand, ein auf dem Bachelor aufbauendes Masterstudium zu beginnen. Der aktuelle Arbeitgeber ermöglich hierfür eine Beurlaubung bzw. eine drastische Reduzierung der Arbeitszeit, sodass noch ein Anspruch auf BAföG trotz Gehalt besteht.
Ein genereller Anspruch auf BAföG für das Masterstudium wird vorausgesetzt.
Fragen:
Wie verhält es sich mit der laufenden Tilgung? Kann diese auf Antrag gestundet werden mit der Begründung, dass man aktuell wieder BAföG (für den Master) erhält? Oder müssen die Raten weiter gezahlt werden, obwohl man wieder studiert und auch BAföG erhält?
Bleibt es bei der max. Rückforderungssumme von 10.000,-€? Sprich, kommen zu den ursprünglich bestehenden BAföG-Schulden iHv 9.600,-€ jetzt nur noch max. 400,-€ für das BAföG im Master oben drauf? Oder muss man insgesamt letztendlich max. 12.800,-€ zurückbezahlen, da ein Teil der Summe ja bereits getilgt wurde?
Vielen Dank für die Hilfe.