Guten Tag,
wenn man von September 2008 bis Juni 2009 in einem Callcenter gearbeitet hat und dann kam gekündigt wurde weil eine ganze Abteilung dicht machte und nun da wieder anfängt und beim ersten einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, ist es zulässig das man wieder einen befristeten Vertrag erhält?
Vielen Dank im Voraus
marbuse
Hallo Marbuse,
ja, ist zulässig. Warum auch nicht? Der AN war ja wohl in der Zwischenzeit nicht bei dem Unternehmen beschäftigt.
Grüße
Almut
Hallo
Sofern die Einstellung beim alten AG direkt erfolgt und kein Sachgrund der Befristung zugrunde liegt, ist eine reine Zeitbefristung unwirksam. Allerdings auch erst dann, wenn man das gem. http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html einklagt. Das Wissen um eine unwirksame Befristung sollte man übrigens so lange für sich behalten, bis es tatsächlich notwendig wird, dagegen zu klagen. Ansonsten vergiftet man nur das Arbeitsklima ohne dabei etwas zu gewinnen, was man nicht auch später noch gewinnen kann.
Gruß,
LeoLo
Hi!
ja, ist zulässig.
Nein, ist es nicht, es sei denn ein Sachgrund liegt vor.
Warum auch nicht?
Weil es ein TzBfG gibt und darin den § 14
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
in welchen ziemlich klar in Absatz 2 steht
_Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. I>
Der AN war ja wohl in der
Zwischenzeit nicht bei dem Unternehmen beschäftigt.
Un das hat genau welchen Einfluss auf irgendeine Befristung?
Gruß
Guido_