Erneuter Kommunal-Bescheid

1998 ist ein kommunaler Bescheid wegen Abwasseranschlussgebühren gerichtlich abgewiesen worden. Kann jetzt zur selben Sache ein erneuter Bescheid ergehen?

Hallo, Abweisung wegen ungültiger Satzung?
Wenn jetzt neu gültige Satzung erlassen wurde, steht m.E. evtl.
Verjährung im Raum. Gruß

Ja, bisher ist keine gültige Satzung zustande gekommen. Die Neuregelung besagt aber, dass die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitungsanlage angeschlossen werden kann (das war 1991), frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der (neuen, kürzlich beschlossenen) Satzung. Damit soll eine Verjährung ausgehebelt werden.