Erneuter Mahnbescheid

Hallo Zusammen,

G (Gläubiger, Privatperson) hat eine Vollstreckungstitel für eine Forderung gegen S(Schuldner, Privatperson). Der Gerichtsvollzieher GV konnte bei dem Schuldner S nichts holen und S gab eine eide. Versicherung ab.

Frage:

Kann G einen neuen Mahnbescheid schicken? Somit kann G auch weitere Zinsen seit dem Schuldentag in Anspruch stellen.
Oder soll G direkt einen Gerichtsvollzieher erneut beauftragen?

Was macht aus Euer Sicht Sinn? Was passiert in dem Fall, wenn der S umgezogen ist und G die Adresse des S nicht kennt ?

Hallo!

Kann G einen neuen Mahnbescheid schicken?

Kann er machen, wenn er helfen will, den Staatshaushalt zu sanieren. Legt S nämlich Widerspruch ein, fällt G auf die Nase. Eine einmal titulierte Forderung kann nicht erneut gerichtlich geltend gemacht werden.

Somit kann G auch
weitere Zinsen seit dem Schuldentag in Anspruch stellen.

Wenn G beim ersten Schuldtitel versäumt hat, Zinsen titulieren zu lassen, dann kriegt er auch keine Zinsen.

Oder soll G direkt einen Gerichtsvollzieher erneut
beauftragen?

Kann er machen, wenn … siehe oben. Der Gerichtsvollzieher sagt artig Danke, verweist auf die amtsbekannte Pfandlosigkeit des Schuldners und stellt 20 Euro in Rechnung. Mehr macht er nicht.

Was macht aus Euer Sicht Sinn?

Das Vermögensverzeichnis zu studieren und zu schauen, ob irgendwo etwas zu holen sein könnte. Und wenn nicht, drei Jahre abwarten und erneut vollstrecken.

Was passiert in dem Fall, wenn
der S umgezogen ist und G die Adresse des S nicht kennt ?

Da passiert gar nichts. G kann das Einwohnermeldeamt befragen und die neue Adresse herausfinden, wenn er will.