Ernstes Thema - Testament, Kinder

Hallo,

ich hatte am WE ein relativ ernstes Gespräch mit einer Freundin, die mich fragte, was denn im schlimmen Fall, das uns Eltern was passiert, dann mit den Kindern wäre?

Ich war da erst etwas sprachlos, aber konnte ihr das nicht so recht beantworten.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob hier jemand für den Fall vorgesorgt hat,und wenn ja wie? Wir haben zwar eine lebensversicherung und ähnliches, aber was wäre mit den kindern? Kann man testamentarisch festlegen, wer sich dann weiter um die beiden kümmert?

Hat das hier jemand gemacht? Was haltet Ihr davon ? Vorsorgen gut ? Oder drauf vertrauen, das alles immer gutgeht?

Freue mich über eure meinungen zu dem thema

Brenna

Moin,

aber was wäre mit den
kindern? Kann man testamentarisch festlegen, wer sich dann
weiter um die beiden kümmert?

das war schon einige male hier Thema, aber mit der Suchfunktion, bzw. wie sie in letzter Zeit bearbeitet wurde, komme ich nicht mehr klar.

Fazit der Aussagen war damals, wenn beide Eltern zu Tode kommen, ist erst mal das Jugendamt der Vormund. Zusammen mit einem Familienrichter wird entschieden, wohin die Kinder kommen.
Eine Erklärung der Eltern, die Kinder sollen zu xyz kommen wird zwar sicher berücksichtigt, ist aber nicht bindend, wenn das Jugendamt dort das Kindwohl gefährdet, oder anderso besser realisiert sieht.
Als Entscheidungshilfe wäre es aber sicher gerne genommen.

Wie hatten damals vor der Trennung eine solche Erklärung verfasst, in der wir Freunde von uns vorgeschlagen hatten (in Gegenseitigkeit), aber nach der Trennung ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir beide binnen Kurzem beide zu Tode kommen sehr gering, sie ist trotzdem immer noch aktuell.

Wir haben das damals selber formuliert, ein befreundeter Rechtsanwalt hat es gelesen und einige Änderungen angeregt und jetzt ist das alles hinterlegt, zusammen mit dem, bzw. jetzt den Testamenten.

Gandalf

Liebe brenna,

wie mittlerweile wohl bekannt, habe ich meinen Mann nach „kurzer schwerer Krankheit“, ohne dass wir vor der Diagnose eine Vorahnung hatten, innerhalb von drei Monaten im Alter von 45 Jahren verloren.

Wir hatten glücklicherweise ein Testament gemacht - und ich habe nach seinem Tod auch eins aufgesetzt.

Wir hatten zwar keine Kinder, aber seine „Angelegenheiten“ sollte man immer regelt wissen.

Was Erbfolgen angeht, solltest Du einen Notar konsultieren, um Eventualitäten auszuschließen. Genauso, wenn es um die Betreuung Deiner Kinder geht - sie erben schließlich Dein Geld und Du musst Menschen finden, denen Du auch insofern vertraust, dass sie sich nicht nur um Deine Kinder, sondern auch um die Sicherung ihres finanziellen Hintergrunds kümmern.

Ich hoffe, Du lebst noch sehr lange, aber eine Vorsorge ist nach meiner Erfahrung angebracht.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

Fazit der Aussagen war damals, wenn beide Eltern zu Tode
kommen, ist erst mal das Jugendamt der Vormund. Zusammen mit
einem Familienrichter wird entschieden, wohin die Kinder
kommen.
Eine Erklärung der Eltern, die Kinder sollen zu xyz kommen
wird zwar sicher berücksichtigt, ist aber nicht bindend, wenn
das Jugendamt dort das Kindwohl gefährdet, oder anderso besser
realisiert sieht.
Als Entscheidungshilfe wäre es aber sicher gerne genommen.

Genau so habe ich es vor einiger Zeit hier geschrieben. Wir waren seinerzeit bei einem Anwalt der uns, genau wie von Gandalf beschrieben, informiert hat.

Wichtig wäre vllt. noch das „Kindertestament“, genauso wie das normale Testament, entweder beim Amtsgericht oder vllt. einer Vetrauensperson hinterlegt wird.

LG
Harleybiene

Hi,

ich denke als „Otto Normalbürger“ braucht man kein Testament solange keine Reichtümer zu verteilen sind und noch weitere Familienangehörige (Großeltern, Brüder, Schwestern, etc.) existieren.

Ich kenn zwar die Rechtslage nicht aber denke, dass sollten meine Kinder von heute auf morgen Weisen werden, meine Familie sich sofort und ohne Einschränkung um alles kümmern würde. Das bisschen Geld was dann vielleicht durch Versicherungen etc. vorhanden ist wäre eh das geringste Problem.

Viele Grüße
Me

Hallo,

Du „denkst“ da ein wenig viel :wink:

Die Frage eines Testaments ist nicht unbedingt die Frage besonderer Reichtümer sondern insbesondere die Frage der Vermeidung von Streitfällen, sowie die Frage ob das gesetzliche Erbrecht eine im konkreten Fall gewünschte Lösung auch dann herbeiführt, wenn sich ggf. noch mal Dinge in einem Zeitpunkt ändern zu dem man ggf. nicht mehr in der Lage ist zu reagieren. Gerade bei Patchworkfamilien führt das gesetzliche Erbrecht zu Zufälligkeiten, die normalerweise gerade nicht gewünscht sind. D.h. nicht jeder braucht ein Testament, aber man sollte die Entscheidung gegen ein Testament nach ausführlicher Beratung im konkreten Einzelfall bewusst treffen, und nicht einfach nur Dinge „geschehen lassen“. Das geht oft genug böse aus.

Was die Kinder angeht, so ist die Frage nicht die, wer alles ggf. bereit stehen würde, um sich um diese zu kümmern, sondern ob unter diesen Personen auch solche sind, die auch ein Jugendamt und ein Vormundschaftsgericht im Falle des Falles als für das Kindeswohl optimale Bezugspersonen ansehen wird, und wer bei ggf. mehreren geeigneten Personen tatsächlich die Sorge übernehmen soll, ohne dass es zu Streit in der Familie kommt. Und es gibt auch genug Familien, wo rein objektiv von den harten Kriterien Personen in die Auswahl kommen würden, die den Eltern so gar nicht schmecken würden. Auch hierzu sollte man sich ggf. besser vorab äußern.

Gruß vom Wiz

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Guten Morgen Me,

ich denke als „Otto Normalbürger“ braucht man kein Testament
solange keine Reichtümer zu verteilen sind

manchmal kann es schlicht (wie z.B. nach dem Tod des Lebensgefährten meiner Oma, der noch Geschwister hatte) darum gehen, Zugriff auf das Girokonto/Sparbuch zu erlangen, um die Beisetzung bezahlen zu können. Hierfür benötigt man einen Erbschein!

und noch weitere
Familienangehörige (Großeltern, Brüder, Schwestern, etc.)
existieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich keine Familienangehörige x-ten Grades existieren, ist doch sehr gering.

Das
bisschen Geld was dann vielleicht durch Versicherungen etc.
vorhanden ist wäre eh das geringste Problem.

Meinten schon viele, die sich dann gewundert haben, was der Tod eines Angehörigen für Streitigkeiten in der Familie verursachen kann. Es muss ja nicht immer „Geldgier“ sein, auch Unwissenheit bietet hier eine Grundlage; von der Trauer, die häufig auch zu „Ungerechtigkeit“ führt, mal ganz abgesehen.

Z.B. haben mein Mann und ich ein „Berliner Testament“ aufgesetzt (uns jeweils als Alleinerben eingesetzt), da mein Mann vermeiden wollte, dass sein Halbbruder (er ging davon aus, dass er seine Eltern = 1. Erbfolge überleben wird) etwas von seinem „hart verdienten“ Geld bekommt.

Trotz dieses Testamentes (was übrigens auch meine Eltern hatten, so dass wir Kinder nach dem Tod meines Vaters nichts geerbt haben, da mein Vater vermeiden wollte, dass meine Mutter „gezwungen“ ist, das Haus zu verkaufen - er hat meinem Schwager nicht vertraut) muss die erste Erbfolge (beim Tod meines Mannes eben seine Eltern) offiziell auf ihren Pflichtanteil verzichten. Dies erfolgt durch eine simple Unterschrift auf einem vom Amtsgericht versandten Formular.

Was macht meine Schwiegermutter? Rennt zum Notar und lehnt das Erbe ab! Was passiert? Die nächste Erbfolge erhält Anspruch - in diesem Fall der Halbbruder meines Mannes. Das Amtsgericht wird informiert, das Formular geht an den Halbbruder, der jetzt seinen Anspruch auf den Pflichtanteil ablehnen musste (er hätte ihn bei „Interesse“ einklagen müssen).

Resultat: Die Aushändigung des Erbscheins hat sich ewig hingezogen. Und wer schon einmal die Formular-/Verwaltungs-/Rechnungsflut nach dem Tod eines Angehörigen durchgemacht hat, weiß, was dies bedeutet - und da muss es sich nicht um Reichtümer handeln.

Noch ein Beispiel ohne Testament: Eine Frau hier im Ort heiratet im Alter von Mitte 50 einen Mann, der einen guten Job und dann eine gute Rente hatte. Er investiert in IHR Haus, sie vereinbaren, dass er damit auch im Grundbuch steht. Er wird krank. Seine Kinder haben sich nie um ihn gekümmert. Die Kinder sind erbberechtigt (müssen ergo ihren Anspruch nicht einklagen), so dass die Frau jetzt monatlich eine Summe x an die Kinder zahlen muss, damit sie noch ihr Haus behalten kann.

Das
bisschen Geld was dann vielleicht durch Versicherungen etc.
vorhanden ist wäre eh das geringste Problem.

Ich wiederhole Dein Zitat: Das wenige Geld werden aber Deine Angehörigen benötigen, um Deine Beisetzung zu finanzieren, und dafür müssen sie an Dein Geld auch rankommen.

Und glaube mir, im Todesfalle erlebst Du die Menschen von einer ganz anderen Seite (ich habe es jetzt im 2-Jahres-Takt durch: Tod meines Vaters, des Lebensgefährten meiner Oma und jetzt meines Mannes).

Ich bin froh, dass mein Mann und ich so weitsichtig waren, obgleich wir beim Aufsetzen des Testamentes keinen Anlass hatten.

Ich kann daher nur jedem raten, seinen Willen (auch hinsichtlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) zu formulieren.

Viele Grüße

Kathleen

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Wenn ich diesen Gesetzestext richtig lese, dann wird nicht zuerst das Jugendamt Vormund sondern sofern die Eltern einen Vormund benannt haben, dieser.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

§ 1776 und folgende

Bröselchen

Sorgerecht Kinder bei Tod der Eltern
Guten Tag,

was passiert mit den Kindern, wenn uns etwas zustößt? Die Frage wird mir des Öfteren gestellt und ist berechtigt, denn es lässt sich Einfluss darauf nehmen, wer die Kinder bei diesem tragischen Szenario in Obhut nehmen soll.

Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht darüber, wer im Falle des Todes Vormund der Kinder werden soll. Haben die Eltern testamentarisch keine Empfehlung oder Regelung getroffen, wird sich zunächst das Jugendamt darum kümmern, welche Personen als Vormund in Betracht kommen. Das Jugendamt wird hierzu das familiäre und verwandtschaftliche Umfeld analysieren und geeignete Personen aus diesem um Übernahme der Vormundschaft bitten. Dies können die Großeltern oder Tanten und Onkels sein. Sind keine geeigneten Angehörigen vorhanden oder nicht bereit, die Vormundschaft zu übernehmen, wird das Jugendamt gegebenenfalls auch im Freundeskreis Umschau halten. Nur wenn sich gar niemand findet, kann die Vormundschaft auch vom Jugendamt selbst übernommen werden. Das Jugendamt wird stets bei Entscheidungen über die Vormundschaft durch das Familiengericht am Verfahren beteiligt.

Die Eltern haben aber die Möglichkeit, testamentarisch zu bestimmen, zu welcher Person oder zu welchen Personen die Kinder im Falle ihres Todes kommen sollen und wer die Vormundschaft übernehmen soll. Liegen keine Ausschlussgründe bei dieser oder diesen Personen vor, wird sich das Familiengericht dieser Bestimmung im Testament anschließen, sofern die als Vormund bestimmten Personen mit der Übernahme der Vormundschaft einverstanden sind. Ausschlussgründe wären mangelnde Zuverlässigkeit und Eignung. Am Besten ist es, die Übernahme der Vormundschaft zuvor mit der zu bestimmenden Person abzuklären.

Zum guter letzt noch ein Tipp: die Bestimmung des gewünschten Vormundes im Testament sollte noch mit einer Vollmacht für den Fall des Todes der Eltern ergänzt werden. Der gewünschte Vormund kann dann sofort für die Kinder aktiv werden und muss nicht erst abwarten, bis ihn das Familiengericht zum Vormund bestellt hat. In der Vollmacht sollte stehen, dass sie auch nach dem Tode der Eltern bis zur Bestellung eines Vormundes wirksam ist. Ferner sollte sie enthalten, dass die oder der Bevollmächtigte berechtigt ist, die Kinder vor Behörden, der Schule und gegenüber Ärzten zu vertreten.

Viele Grüße vom Scheidungscoach