Guten Morgen Me,
ich denke als „Otto Normalbürger“ braucht man kein Testament
solange keine Reichtümer zu verteilen sind
manchmal kann es schlicht (wie z.B. nach dem Tod des Lebensgefährten meiner Oma, der noch Geschwister hatte) darum gehen, Zugriff auf das Girokonto/Sparbuch zu erlangen, um die Beisetzung bezahlen zu können. Hierfür benötigt man einen Erbschein!
und noch weitere
Familienangehörige (Großeltern, Brüder, Schwestern, etc.)
existieren.
Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich keine Familienangehörige x-ten Grades existieren, ist doch sehr gering.
Das
bisschen Geld was dann vielleicht durch Versicherungen etc.
vorhanden ist wäre eh das geringste Problem.
Meinten schon viele, die sich dann gewundert haben, was der Tod eines Angehörigen für Streitigkeiten in der Familie verursachen kann. Es muss ja nicht immer „Geldgier“ sein, auch Unwissenheit bietet hier eine Grundlage; von der Trauer, die häufig auch zu „Ungerechtigkeit“ führt, mal ganz abgesehen.
Z.B. haben mein Mann und ich ein „Berliner Testament“ aufgesetzt (uns jeweils als Alleinerben eingesetzt), da mein Mann vermeiden wollte, dass sein Halbbruder (er ging davon aus, dass er seine Eltern = 1. Erbfolge überleben wird) etwas von seinem „hart verdienten“ Geld bekommt.
Trotz dieses Testamentes (was übrigens auch meine Eltern hatten, so dass wir Kinder nach dem Tod meines Vaters nichts geerbt haben, da mein Vater vermeiden wollte, dass meine Mutter „gezwungen“ ist, das Haus zu verkaufen - er hat meinem Schwager nicht vertraut) muss die erste Erbfolge (beim Tod meines Mannes eben seine Eltern) offiziell auf ihren Pflichtanteil verzichten. Dies erfolgt durch eine simple Unterschrift auf einem vom Amtsgericht versandten Formular.
Was macht meine Schwiegermutter? Rennt zum Notar und lehnt das Erbe ab! Was passiert? Die nächste Erbfolge erhält Anspruch - in diesem Fall der Halbbruder meines Mannes. Das Amtsgericht wird informiert, das Formular geht an den Halbbruder, der jetzt seinen Anspruch auf den Pflichtanteil ablehnen musste (er hätte ihn bei „Interesse“ einklagen müssen).
Resultat: Die Aushändigung des Erbscheins hat sich ewig hingezogen. Und wer schon einmal die Formular-/Verwaltungs-/Rechnungsflut nach dem Tod eines Angehörigen durchgemacht hat, weiß, was dies bedeutet - und da muss es sich nicht um Reichtümer handeln.
Noch ein Beispiel ohne Testament: Eine Frau hier im Ort heiratet im Alter von Mitte 50 einen Mann, der einen guten Job und dann eine gute Rente hatte. Er investiert in IHR Haus, sie vereinbaren, dass er damit auch im Grundbuch steht. Er wird krank. Seine Kinder haben sich nie um ihn gekümmert. Die Kinder sind erbberechtigt (müssen ergo ihren Anspruch nicht einklagen), so dass die Frau jetzt monatlich eine Summe x an die Kinder zahlen muss, damit sie noch ihr Haus behalten kann.
Das
bisschen Geld was dann vielleicht durch Versicherungen etc.
vorhanden ist wäre eh das geringste Problem.
Ich wiederhole Dein Zitat: Das wenige Geld werden aber Deine Angehörigen benötigen, um Deine Beisetzung zu finanzieren, und dafür müssen sie an Dein Geld auch rankommen.
Und glaube mir, im Todesfalle erlebst Du die Menschen von einer ganz anderen Seite (ich habe es jetzt im 2-Jahres-Takt durch: Tod meines Vaters, des Lebensgefährten meiner Oma und jetzt meines Mannes).
Ich bin froh, dass mein Mann und ich so weitsichtig waren, obgleich wir beim Aufsetzen des Testamentes keinen Anlass hatten.
Ich kann daher nur jedem raten, seinen Willen (auch hinsichtlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) zu formulieren.
Viele Grüße
Kathleen