Ernsthafte Konsequenzen möglich?

Kann einem die Mietwohnung fristlos gekündigt werden,nur weil man
Handwerker nicht in die Wohnung lässt, die einen WW-Speicher entkalken
sollen auf Anweisung des Vermieters und in dem Mietvertrag ausser das
man die Betriebskosten für Wasser zu tragen hat nichts spezielles dazu
im Vertrag aufgeführt ist?

Nö. so einfach geht das nicht denn der VM kann Dir nicht einfach ohne einen Termin mit Dir zu vereinbaren, die Handwerker vor die Tür stellen!
Jetzt schreib doch endlich mal um was es genau geht! Wohnst Du erst kurz oder schon bedeutend länger da, das ist nämlich, wie schon geschieben, ´n Unterschied.
Dann ist es in der Regel auch so, dass die, in der Wohnung liegenden Heisswassergeräte und Thermen der Wartung durch die Mieter obliegen. Was steht dazu in Deinem Mietvertrag? ramses90

Also angemeldet hat der Vermieter die Handwerker schon,aber da ich
keine unangenehme Überraschung(Nachzahlung)für dieses Jahr haben
möchte ,da er diese Wartung auf mich in der Nebenkostenabrechnung
umlegen kann und da ich nur selten den Speicher benutzt habe,möchte ich die
Handwerker natürlich nicht zum entkalken hereinlassen.Habe Vermieter
das mit dem weniggebrauch geschildert,aber er will trotzdem unbedingt entkal-
ken lassen.Wohne schon 8 Jahre dort,Speicher wurde vor 3 Jahren erneuert.

Wäscht du dich nicht, oder nur mit kaltem Wasser, oder wie habe ich mir das vorzustellen?

Na ja, er richtet sich nach der kürzesten Zeit in der entkalkt werden muss. Das richtet sich aber nach Wasserhärte und Höhe der Heiztemperatur. Da:
https://www.migrol.ch/de/faq/service-wartung/ der Link dazu in weiteren 2 Jahren, wenn er einsichtig wäre, bistte dann aber dran. ramses90

Na ja, wenn er vor 3 Jahren erneuert wurde, dann wohl erst in 7 und nicht schon in 2 Jahren, oder?

Was Du aber immer gleich denkst! Dank für den Lacher aber ohne Herz. ramses90 :smiling_face_with_three_hearts:

Na ich les da:" Migrol empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre eine Boilerentkalkung durchzuführen."
3 Jahre hatsen, weitere 2 = 5 Jahre. Falsch???

Ach so, ich hatte irgendwas von 10 Jahren gelesen, was mir passend erschien, vielleicht habe ich an der falschen Stelle gelesen, hatte das nur grob überflogen. :slight_smile:

Du bist bei den Tanks gelandet! :innocent:

Natürlich nicht! Fristlos gekündigt werden kann einem Mieter, wenn er mindestens zwei Monate bzw. zwei Monatsmieten mit der Mietzahlung im Rückstand ist, oder wenn „der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet“

Das ist wohl kaum der Fall, wenn erstmalig eine Entkalkung verweigert wird. Da muss erstmal eine Abmahnung erfolgen.
Evtl. könnte sich der Mieter aber dem Vermieter ggü. schadensersatzpflichtig machen - der Handwerker wird ja die Anfahrt sicherlich dem Vermieter in Rechnung stellen.

Welche Arbeiten der Vermieter durchführen lässt, und was er davon auf die Mieter umlegen kann, sind doch zwei Paar Schuhe.
„Ich will mir das Geld sparen, also lass ich keinen rein“ ist schon eine sehr gewagte Strategie.
Der Mieter täte gut daran, die Handwerker ihre Arbeit machen zu lassen. Gegen die Kosten kann er sich anschließend immer noch wehren, wenn er meint, dass sie ungerechtfertigt sind.

Gruß,

Kannitverstan

Der Mieter ist natürlich verpflichtet, nach Ankündigung (und ggf. Terminabprache) Handwerker für notwendige Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

Wenn der Mieter die Arbeiten nicht für notwendig hält, dann klärt man das zuvor mit dem Vermieter, zumindest sorgt man dafür, dass es zu einer Situation wie dieser nicht kommt.
Durch das Abweisen der Handwerker kommt es nun zu Zusatzkosten, zu mehr Streit.

Ob eine Entkalkung notwendig ist, entnimmt man den Herstellervorgaben.

Die Häufigkeit ist abhängig von

  • Kalkgehallt des Wassers
  • Höhe der Temperatur
  • Menge des erhitzten Wassers.