Frau X ist durch eine OP (Entfernung der Gebärmutter) 6 Wochen krankgeschrieben.
Anschließend geht sie 4 Tage arbeiten, mit dem Wissen, dass sie darauf hin wieder ins Krankenhaus muss, weil nach er Untersuchung der Gebärmutter wahrscheinlich ist, dass die Eierstöcke auch von einem Tumor befallen sind (welcher vor der ersten OP überhaupt nicht gefunden worden ist!) Dadurch wird sie wieder mindestens 4 Wochen außer Gefecht sein.
Besteht beim 2ten Mal auch der Entgeltfortzahlungsanspruch?
Für die Beantwortung dieser etwas verwirrten Frage danke ich schon mal allen im voraus!
sagen wir mal so: eigentlich nein, denn dass sich unäbhängig voneinander an zwei naheliegenden Stellen unterschiedliche Krebse entwickeln, ist wohl eher fernliegend. Es liegt vermutlich eine einheitliche Krankheitsursache vor, nämlich ein Krebs, der zwei Organe befallen hat. Das wäre so wie bei einem MS-Patienten, bei dem erst das linke Bein und dann das rechte Bein gelähmt ist.
Da der Arbeitgeber aber die Diagnose nicht erfährt, wenn sie der Arbeitnehmer nicht von sich aus mitteilt, kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass die Krankenkasse auf Nachfrage dem Arbeitgeber mitteilt, es handele sich um „eine andere Krankheit“ (nämlich Krebs am Eierstock, während vorher ja Krebs an der Gebärmutter vorlag) und schwupps bleibt dem Arbeitgeber nicht mehr viel Möglichkeit als wieder zu zahlen.
Grüße
EK
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sagen wir mal so: eigentlich nein, denn dass sich unäbhängig
voneinander an zwei naheliegenden Stellen unterschiedliche
Krebse entwickeln, ist wohl eher fernliegend. Es liegt
vermutlich eine einheitliche Krankheitsursache vor, nämlich
ein Krebs, der zwei Organe befallen hat. Das wäre so wie bei
einem MS-Patienten, bei dem erst das linke Bein und dann das
rechte Bein gelähmt ist.
Da der Arbeitgeber aber die Diagnose nicht erfährt, wenn sie
der Arbeitnehmer nicht von sich aus mitteilt, kommt es in der
Praxis nicht selten vor, dass die Krankenkasse auf Nachfrage
dem Arbeitgeber mitteilt, es handele sich um „eine andere
Krankheit“ (nämlich Krebs am Eierstock, während vorher ja
Krebs an der Gebärmutter vorlag) und schwupps bleibt dem
Arbeitgeber nicht mehr viel Möglichkeit als wieder zu zahlen.
Also es handelt sich nicht um Krebs. Bei der ersten Operation sollte die Gebärmutter aufgrund einer Schwellung entfernt werden. Damals war noch nicht von einem Tumor auszugehen.
Nun handelt es sich aber um eine Opoertaion bgzl. Krebsverdachtes.
Nur mal so als Richtigstellung!
Und dann habe ich da noch Fragen dazu:
Reichen denn die genannten 4 Arbeitstage aus, um erneut in den Genuss zu kommen?
Wie läuft das ganze Prozedäre ab? Wann wird man vom Arbeitgeber informiert und muss man dann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen, falls keine Entgeltfortzahlung erfolgt? Oder regel die beiden das unter sich und man bekommt einfach nur ein Infoschrieben???
Also es handelt sich nicht um Krebs. Bei der ersten Operation
sollte die Gebärmutter aufgrund einer Schwellung entfernt
werden. Damals war noch nicht von einem Tumor auszugehen.
Hallo Teufelchen,
das verstehe ich nicht. Du hast doch geschrieben:
dass die Eierstöcke auch (!!!)
von einem Tumor befallen sind
Was denn nun? Andere Krankheit oder nicht? Weshalb der Bauch aufgemacht wurde, ist irrelevant, es kommt darauf an, ob dieselbe Krankheit vorliegt.
Reichen denn die genannten 4 Arbeitstage aus, um erneut in
den Genuss zu kommen?
Bei zwei verschiedenen Erkrankungen ja, bei derselben nein
Wie läuft das ganze Prozedäre ab? Wann wird man vom
Arbeitgeber informiert und muss man dann bei der Krankenkasse
einen Antrag auf Krankengeld stellen, falls keine
Entgeltfortzahlung erfolgt? Oder regel die beiden das unter
sich und man bekommt einfach nur ein Infoschrieben???
Der AG wird sich bei der KK informieren, ob er das Gehalt kürzen darf oder nicht - und es dann einfach entweder kürzen oder eben nicht. Ein Infoschreiben darf der AN da nicht erwarten. Die KK wird dann selbständig Krankengeld zahlen, wenn sie dem AG mitgeteilt hat, es wäre dieselbe Erkrankung.
Blöd wäre es nur, wenn der AG das mit den 2 Krankheiten nicht glaubt, weil die betrieblichen Buschtrommeln ihm zugetragen haben, das es bei beiden Fehlzeiten um Krebs ging. Dann zahlt erst einmal keiner und der AN müsste dann gesondert Krankengeld beantragen, das die KK sich dann beim AG wiederholen müsste. In diesem Rechtsstreit würde dann geklärt, ob das nun das gleiche oder zwei verschiedene Grundleiden sind.
und muss man dann bei der Krankenkasse
einen Antrag auf Krankengeld stellen, falls keine
Entgeltfortzahlung erfolgt?
Ja!
Oder regel die beiden das unter
sich und man bekommt einfach nur ein Infoschrieben???
Nein!
LG
Guido
Hallo, da muss ich leider etwas korrigieren.
ein Antrag ist nicht erforderlich und es wird tatsächlich zwischen
Krankenkasse und Arbeitgeber geregelt. die Folge daraus ist, das
bei ursächlichem Zusammenhang die Kasse wieder mit Krankengeld eintritt und den Versicherten von sich aus davon informiert.
Gruß
Czauderna
Hallo, da muss ich leider etwas korrigieren.
ein Antrag ist nicht erforderlich
OK - was genau da zwischen der Kasse und dem Versicherten läuft, weiß ich nicht, da ich noch nie diese Seite beobachten musste.
und es wird tatsächlich
zwischen
Krankenkasse und Arbeitgeber geregelt.
Und hier sage ich ganz einfach mal: Nö!
Automatisch läuft da in der Regel gar nichts (bis auf wenige Kassen, die echte Ausnahmen darstellen)! Wenn ich vom AN dauernde Krankmeldungen bekomme, die mir schleierhaft vorkommen, rufe ich den Arzt an (da bei vielen Kassen die Auskunftsfreudigkeit etwas lahm ist). Wenn klar ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die in ursächlichem Zusammenhang stehen, fällt der AN raus aus der EFZ.
Mit der Kasse regel ich lediglich untereinander, dass sie uns die Entgeltbescheinigung übersendet, welche wir bearbeiten.
LG
Guido
P.S. Die wenigen Ausnahmen sind die DAK, Knappschaft Bahn-See (da läuft es komplett automatisch), Barmer, TK und gelegentlich auch eine AOK
Und hier sage ich ganz einfach mal: Nö!
Automatisch läuft da in der Regel gar nichts (bis auf wenige
Kassen, die echte Ausnahmen darstellen)! Wenn ich vom AN
dauernde Krankmeldungen bekomme, die mir schleierhaft
vorkommen, rufe ich den Arzt an (da bei vielen Kassen die
Auskunftsfreudigkeit etwas lahm ist). Wenn klar ist, dass es
sich um Erkrankungen handelt, die in ursächlichem Zusammenhang
stehen, fällt der AN raus aus der EFZ.
Mit der Kasse regel ich lediglich untereinander, dass sie uns
die Entgeltbescheinigung übersendet, welche wir bearbeiten.
LG
Guido
P.S. Die wenigen Ausnahmen sind die DAK, Knappschaft Bahn-See
(da läuft es komplett automatisch), Barmer, TK und
gelegentlich auch eine AOK
Hallo,
na gut akzeptiert - bei uns gehört das zur Automatik.
Gruß
Czauderna