Eröffnung einer Paintball-Anlage - Bedingungen

Hallo,

mein Sohn (21) ist begeisterter Anhänger von Paintball und spielt mit seinen Freunden, wann immer er kann, auf unserm Gelände. Da es hier im weitem Umkreis kein Spielfeld gibt und ich ein großes (7.500 m²) Grundstück in mehr oder weniger Alleinlage am Dorfrand mein Eigen nenne, kam er nun auf die Idee, selbst ein Spielfeld zu eröffnen.

Ich habe schon massig gegoogelt, aber alles, was ich finde, sind Anbieter der Waffen. Ich wüßte gerne die gesetzlichen Rahmenbedingungen für so eine Anlage. Ich habe einen 2-m-hohen Wall drumherum und liege außerhalb von Wohngebieten. Wie sieht das mit einem Zaun aus? Muß ich auf den Wall mit Büschen noch ein Netz draufsetzen? Was kostet das? Was gibt es sonst an Erfordernissen? Muß ich getrennte Toiletten bieten? Irgendwelche Scheine? Wenn man was zu essen anbietet, wird es schwierig, so von wegen Gesundheitsamt und so, das weiß ich wohl. Und daß ich einen Gewerbeschein brauche auch. Was sonst noch? Ich bin völlig unbedarft und bin für jeden Hinweis dankbar.

Danke für Eure Hilfe.

Barbara

Hallo,

mein Sohn (21) ist begeisterter Anhänger von Paintball und
spielt mit seinen Freunden, wann immer er kann, auf unserm
Gelände. Da es hier im weitem Umkreis kein Spielfeld gibt und
ich ein großes (7.500 m²) Grundstück in mehr oder weniger
Alleinlage am Dorfrand mein Eigen nenne, kam er nun auf die
Idee, selbst ein Spielfeld zu eröffnen.

Ich habe schon massig gegoogelt, aber alles, was ich finde,
sind Anbieter der Waffen. Ich wüßte gerne die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für so eine Anlage. Ich habe einen 2-m-hohen
Wall drumherum und liege außerhalb von Wohngebieten. Wie sieht
das mit einem Zaun aus? Muß ich auf den Wall mit Büschen noch
ein Netz draufsetzen? Was kostet das? Was gibt es sonst an
Erfordernissen? Muß ich getrennte Toiletten bieten?
Irgendwelche Scheine? Wenn man was zu essen anbietet, wird es
schwierig, so von wegen Gesundheitsamt und so, das weiß ich
wohl. Und daß ich einen Gewerbeschein brauche auch. Was sonst
noch? Ich bin völlig unbedarft und bin für jeden Hinweis
dankbar.

Für eine derartige Anlage benötigst Du eine Genehmigung nach § 44 WaffG. Erkundige Dich doch mal bei dem für Dich zuständigen Ordnungsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt. Die sind dafür in der Regel sachlich zuständig und können Dir bestimmt weiterhelfen.

Zum Lesen: http://www.google.com/search?hl=de&rls=com.microsoft…

hallo,
ich hoffe Ihr wohnt in einer Toleranten Gemeinde.
In Bonn wurde eine praktisch vor der Eröffnung stehende Paintball-Halle
vor einigen Jahren gerichtlich gestoppt.
Irgendwelche Bedenkenträger hatten Einwände von wegen Kriegsspiel usw. ,
erst vor einigen Wochen wurde das Verbot in letzter Instanz bestätigt.

Also mein Tip vorher alles genau prüfen und auch genehmigen lassen, wäre sonst schade um Aufwand und Geld.

Viel Glück und Erfolg

Gruß Bernd