Hallo,
ich möchte in naher Zukunft ein kleinen Hofladen in einem gemieteten Bauernhof eröffnen. Der ehemalige Stall ist aber nur als Lagerraum vom Vermieter angegeben worden.
Das Anwesen wird als landwirtschaftliches Anwesen geführt. Es befindet sich noch ein ehemaliger Schweinestall am Haus, indem ich gerne den Hofladen errichten möchte. Wo bekommt man eine Genehmigung? Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung nötig? Ist ein Hofladen ohne Nutzungsänderung möglich, obwohl es als landwirtschaftliches Anwesen geführt wird ?
Für eine Antwort bedanke ich mich in voraus.