Eröffnung eines Geschäftes

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein kleinen Hofladen in einem gemieteten Bauernhof eröffnen. Der ehemalige Stall ist aber nur als Lagerraum vom Vermieter angegeben worden.
Das Anwesen wird als landwirtschaftliches Anwesen geführt. Es befindet sich noch ein ehemaliger Schweinestall am Haus, indem ich gerne den Hofladen errichten möchte. Wo bekommt man eine Genehmigung? Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung nötig? Ist ein Hofladen ohne Nutzungsänderung möglich, obwohl es als landwirtschaftliches Anwesen geführt wird ?

Für eine Antwort bedanke ich mich in voraus.

Hallo,

mein Tip ist: ruf bei der zuständigen Baubehörde an und frag nach.
Dann bist du auf der sicheren Seite. Habe ich damals auch gemacht und die Nutzungsänderung war gar kein Problem. Nichts ist ärgerlicher als alles fertig zu haben und dann macht dir die Behörde einen Strich durch die Rechnung.

Gruß
Kathrin

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