Eröffnung eines Gewerbes - Firmenname, Firmenkonto

Hallo!
Nehmen wir an, X hat Anfang August ein Gewerbe für Umstandsmoden angemeldet. So nach und nach kommen jedoch Fragen auf, an die vorher nicht gedacht wurden, weil angenommen wurde, alles sei ein wenig einfacher als Klein-Gewerbetreibender.

  1. Der „Firmenname“
    Eine Firme im Sinne des HGB besteht ja nicht. Also braucht man auch keinen Firmennamen. Was ist aber, wenn man sich z.B. für eine Businesskarte in einem Officeladen anmeldet und dort nach dem Firmennamen gefragt wird? Was schreibt man in dem Feld rein? Susanne Mustermann Einzelunternehmerin oder Umstandsmoden Susanne Mustermann oder einfach nur Susanne Mustermann? Kann man sich einfach etwas ausdenken?

  2. Die Homepage
    Muss der Name der Homepage gleichlautend sein, wie der Firmenname? Also www.umstandsmoden-susanne-mustermann.de oder kann dort auch ein Fantasiename genannt werden? Und muss dieser Name der Website im Impressum genannt werden? Also www.xxx.de, Inh. Susanne Mustermann? Oder reicht auch hier nur der Name?

  3. Girokonto
    Jetzt musste Person X feststellen, dass man doch nicht so einfach die Zahlungsein, und -ausgänge über ein privates Girokonto laufen lassen sollte. Nun findet man aber keine vernünftige Bank, die gerade für den Anfang günstig ist. Damit sind die Grundgebühr und die Transaktionen gemeint. Man hat am Anfang sowieso nur wenig Umsatz, aber das soll sich ja steigern. Außerdem möchte Person X am Lastschrifteinzug teilnehmen können. Gibt es da eine Bank, möglichst nicht regional sondern online, die ihr vielleicht kennt? Alte Forumsbeiträge aus 2006 bringen Person X hier leider nicht weiter. Schließlich entwickelt sich der Markt stetig.

Ich hoffe ihr könnt da ein wenig helfen und Licht ins Dunkel bringen.

Vielen Dank!

Hallo!
Nehmen wir an, X hat Anfang August ein Gewerbe für
Umstandsmoden angemeldet. So nach und nach kommen jedoch
Fragen auf, an die vorher nicht gedacht wurden, weil
angenommen wurde, alles sei ein wenig einfacher als
Klein-Gewerbetreibender.

Dann hat wohl dieser X nicht eines der vielen Beratungsangebote wahrgenommen…

  1. Der „Firmenname“
    Eine Firme im Sinne des HGB besteht ja nicht. Also braucht man
    auch keinen Firmennamen. Was ist aber, wenn man sich z.B. für
    eine Businesskarte in einem Officeladen anmeldet und dort nach
    dem Firmennamen gefragt wird? Was schreibt man in dem Feld
    rein? Susanne Mustermann Einzelunternehmerin oder
    Umstandsmoden Susanne Mustermann oder einfach nur Susanne
    Mustermann? Kann man sich einfach etwas ausdenken?

Solange der Name von X dabei steht, ist alles möglich.

  1. Die Homepage
    Muss der Name der Homepage gleichlautend sein, wie der
    Firmenname? Also www.umstandsmoden-susanne-mustermann.de oder
    kann dort auch ein Fantasiename genannt werden?

Da kann stehen was will, sogar www.leberwurscht.de

Und muss
dieser Name der Website im Impressum genannt werden? Also
www.xxx.de, Inh. Susanne Mustermann? Oder reicht auch hier nur
der Name?

Ins Impressum gehört dann nur „Susanne Mustermann“, sofern X so heisst.

Ins Impressum gehört dann nur „Susanne Mustermann“, sofern X
so heisst.

… und vielleicht noch die ganzen anderen Infos die dafür sorgen sollten, daß die erste Abmahnung etwas länger auf sich warten lässt.

Gruß

osmodius

…Ergänzung

Was ins Impressum gehört, findet man im Telemediengesetz (TMG), und zwar im § 5:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Gruß
S.

Da schreibt man am besten seinen namen und die Geschäftsbezeichnung
rein;
auch wenn es sich nicht um eine Firma im rechtlichen Sinne handeln
sollte.

Für mich ist das manchmal auch ein bisschen unvertändlich,
wenn nur "Firma"vorgegeben ist;
zumal wenn es größere Unternehmen sind, die solche
Formulare ausgeben.

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!