Eröffnung eines Infoservice für Wohnungen

Hallo,
ich möchte einen Infoservice für Wohnungen eröffnen (für Leute, die sich Adressen nicht selbst suchen wollen). Was muß ich beachten? Ich möchte die Informationen auch über eine 0190er Nummer vermarkten. Da ich keine Wohnungen vermittle, wie sieht es mit dem Maklergesetz aus? Und die 3. Frage: Langt dafür ein Kleingewerbe? (Ich möchte das übrigens nebenbei aufziehen und meinen Arbeitsplatz nicht aufgeben) Für Infos wäre ich dankbar.

Ich rate davan ab, denn die Möglichkeit, daß Du mit dem Staatsanwalt zusammenkrachst ist gerade bei einem Einsatz der 0190er Nummern sehr groß (Betrug!). Egal, wie Du es nennst, wer sich auf dem Mietwohnungsmarkt bewegt und keinen 34c GewO (siehe mein anderes posting) hat, steht mit einem Bein im Knast. Die Vermittlungsprov. bei Mietwohnungen ist zwei Monatsmieten. Eine Prov. ist nur dann fällig, wenn ein Mietvertrag zustande kommt, vorher braucht ein Mietinteressent nichts zu bezahlen! Überlege es Dir sehr gut!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]