Eröffnung eines Schweizer Kontos

Hallo zusammen,
ich möchte gar nicht lange um den heissen Brei reden. Ich habe in früheren Jahren erheblich Mist gebaut und bekomme nun kein Konto mehr, auch nicht auf Guthabenbasis. Es ist immer leicht gesagt, so von wegen " jeder Deutsche muss ein dt. Konto eröffnen können " usw - die Banken müssen eben gar nichts und genau da liegt auch mein Problem. Nun bin ich auf www.myswissaccount.de gestossen und ich möchte gerne wissen ob das Ganze seriös ist, oder nicht. Ich weiß genau um die miesen Geschäfte die in dieser Branche getrieben werden, und ich möchte nicht, dass die 49,95 €, die ich per Vorrauskasse zahlen muss, umsonst sind. Anderseits finde ich diese Summe nicht so extrem hoch und der Vermittler muss ja auch von irgendwas leben. Hm…Nun habe ich aber auch noch weiter im Internet recherchiert und festgestellt, dass es eine Schweizer Bank mit dem Namen UBS gibt. Die haben in meinem Wohnort, in Stuttgart, auch eine Filiale. Ich bin am Überlegen ob ich nicht lieber dort hin gehen soll, und die frage, ob die mir ein Konto eröffnen. Denn auch wenn es eine Filiale in Deutschland ist, ist es ja dennoch eine Schweizer Bank. Weiß jemand Rat für mich ?
Vielen Dank und lieben Gruß !

Hallo,

also mit der Vermittlung in die Schweiz habe ich so meine Zweifel. Gerade bei Vorauskasse ist das ein hohes Risiko, dass Du danach nix mehr von dem Vermittler hörst.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Schweizer Banken generell eher ein Konto für jemand mit „Vergangenheit“ eröffnen als deutsche Banken. Dazu kommt, dass Niederlassungen von Banken im Ausland (also hier UBS Filiale Stuttgart) nicht auf Privatkunden abzielen (bzw. höchstens auf vermögende) und eher dazu da sind, die Firmenkunden zu betreuen.

Ein Anruf bei der UBS kannst Du ja mal investieren, da wird man es Dir genau sagen. Ansonsten kann ich Dir bei den deutschen Instituten eher die öffentlich-rechtlichen (Sparkassen) empfehlen, die machen erfahrungsgemäss am wenigsten „Zicken“. Aber auch die Banken haben eine so genannte Selbstverpflichtung abgegeben, jedem (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Du solltest, falls man Dir es verweigert, mal mit dem Hinweis „Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft“ und „Jedermannkonto“ versuchen und gezielt nach dem Grund zu fragen, warum man es verweigert. Vielleicht hilfts, viel Glück

Gruss Hans-Jürgen
***

bekomme nun kein
Konto mehr

Hallo
Was muß man angestellt gaben um kein konto mehr zu bekommen ??
zumal manche banken auch kein geregeltes einkommmen akzeptieren
http://www.girokonto.com/

Hi,

ich möchte gar nicht lange um den heissen Brei reden. Ich habe
in früheren Jahren erheblich Mist gebaut und bekomme nun kein
Konto mehr, auch nicht auf Guthabenbasis. Es ist immer leicht
gesagt, so von wegen " jeder Deutsche muss ein dt. Konto
eröffnen können " usw - die Banken müssen eben gar nichts und
genau da liegt auch mein Problem.

Kann ich mir auch nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten dass Dir jede Bank schon einmal eine Kontokündigung ausgesprochen hätte, was ich mehr als bezweifle. Wende Dich einfach mal an ne Verbraucherzentrale die können Dir dabei helfen.

MFG
Marcel

Hi,

das muss nicht zwingend so sein. Auch eine Bank, in die die Fragestellerin noch nie reinmaschiert ist, kann heisse Ohren bekommen, wenn sie sie SCHUFA-Auskunft (wird vor Kontoeröffnung abgefragt) sieht. Dort stehen z.B. offene Kredite, Kontokündigungen, Suchaufträge oder Haftbefehle zur Abgabe der e.V. drin.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi,

aber halt nur heisse Ohren und mehr nicht. Ach übrigens danke für deine Erklärung der Schufa, schau dir mal meine Vika an. Klar hab ich es währendt meiner Anstellung als Banker zwar immer wieder erlebt das Personen mit schlechter Schufa Schwierigkeiten hatten nachdem Sie bei uns die Kontokündigung bekommen haben, aber Sie haben trotzdem alle eins bekommen. Weiß ich zumindest bei denen wo es mir ein wenig leid getan hat das wir unsere Kundenbeziehung nicht mehr aufrecht erhalten wollten.

Hab hier mal noch was angefügt.

In einem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03 Az.: 21 S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt. „Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes „Girokonto für Jedermann“).“
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern etc.

MFG
Marcel

Hi,

sorry, Deine Vika hatte ich mir vorher nicht angeschaut.

Dies Urteil des LG Berlin kenne ich nicht, wobei für mich ein LG-Urteil nicht „richtungsweisend“ in dem Sinne ist, dass man es als „herrschende Meinung“ ansieht, dafür bedarf es für mich OLG oder BGH. Die Frage, ob der Anspruch auf Eröffnung eines Jedermannkontos einklagbar ist oder nicht, ist m.E. immernoch umstritten. Wenn das klar wäre, müsste sich unsere Justizministerin nicht darüber beklagen, dass immernoch einige Banken dem nicht folgen und sie müsste sich keine Gedanken machen, aus der Selbstverpflichtung evtl. noch ein Gesetz zu machen. In der aktuellen Begründung zum Gesetzentwurf wegen Verbesserung Pfändungsschutz beklagt sie eben dies.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin dafür, das das Recht auf Führung eines Kontos (auf Guthabenbasis) quasi ein Grundrecht werden sollte.

Die Selbstverpflichtung der Banken ist ein Spagat, weil man auch in die Kontrahierungsfreiheit privater Unternehmen eingreift. Was Du nicht erwähnst, ist von entscheidender Bedeutung: Es gibt nämlich eine Reihe von Umständen, in denen die Selbstverpflichtung nicht gilt. Ich hab das nicht wörtlich im Kopf, aber ein Grund ist zum Beispiel, wenn die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar wäre.

Man kann natürlich über die Definition „unzumutbar“ trefflich streiten, aber solange wir nicht wissen, was die Fragestellering auf dem Kerbholz hat bzw. was in ihrer SCHUFA steht, stochern wir im Nebel.

Gruss Hans-Jürgen
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Anspruch auf Kontoeröffnung,hier: Urteil LG Berlin
Hallo,

In einem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03 Az.: 21
S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“
einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung
eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt.

das ist ein Trugschluß. Das Urteil des LG Berlin beruht auf einer über die Selbstverpflichtung des Kreditgewerbes hinausgehenden Selbstverpflichtung der Landesbank Berlin, die im Jahr 1994 gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen abgegeben wurde. Daraus leitete das Gericht nicht nur eine Selbstverpflichtung ggü. der Senatsverwaltung ab, sondern auch einen Anspruch ggü. dem Kläger (was auch Sinn macht: schließlich ist kaum zu erwarten, daß sich die Senatsverwaltung selbst auf die Erklärung berufen würde).

Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in
besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei
Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung von
Kunden oder Mitarbeitern etc.

Tatsächlich wurde die Beleidigung von Mitarbeitern im entschiedenen Fall als hinnehmbar bezeichnet. Gleichwohl räumte das Gericht ein, daß sich bei einer Wiederholung der Vorgänge ein Kündigungsrecht ergeben könnte.

Mitunter hilft es halt, mehr als den Leitsatz eines Urteils zu lesen.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo !

Ich würde es auch erstmal bei div. deutschen Banken und Sparkassen versuchen. Es gibt ja immernoch einige Institute, die keine Schufa-Anfrage bei der Kontoeröffnung machen.

Wenn das alles nichts mehr hilft, kannst du dir - auch ohne Vermittler - z.b. hier:

https://www.postfinance.ch

ein Konto in der Schweiz eröffnen (ist aber nicht gerade umsonst)

Gruß, Kristian