Hallo Georg,
Deinem Lob kann ich mich anschliessen, ich fühle mich hier wohl und bekomme kostenlosen Rat, ok. dafür versuche auch ich weiterzuhelfen.
„Sich gegeseitig geben und nehmen!“
Da noch keine Antworten gekommen sind, schreib ich mal, welche Fragen mir einfallen, vermtl. wird man das Meiste wohl nur mit dem Ordnungsamt und evtl. weiteren Behörden klären können, z.B. Gesundheitsamt.
kleine gruppe die sich bei uns auf unserem ehemaligen
bauernhof sehr regelmäßig trifft!
Wer ist der Eigentümer, der wohl zustimmen muss!
kühle getränke! uns kam dann mal die idee das wir nen kleinen
verkaufsladen machen,
Bitte ich bin kein Jurist, aber solange es abgepackte Artikel sind, dürfte ein Gewerbeschein reichen, es gab aber auch mehrfach Berichte, dass plötzlich Toiletten gefordert wurden, naja, auf einem Bauernhof vermtl. einfach zu lösen.
Schwieriger wird es wohl, wenn auch die Gerstenkaltschale verkauft werden soll. In Flaschen, möglicherweise ok, aber Verzehr vor Ort wohl nicht erlaubt.
Auch schwieriger wird es , wenn ihr Frischware anbieten wollt. Selbstgemachten Kuchen, belegte Brötchen, kleine warme Gerichte, Salate usw.
Da wird wohl ein Gesundheitszeugnis fällig. Das ist aber eher teuer, als schwer zu bekommen.
Es hat sich, denke ich, etwas geändert. Früher brauchte man zwingend eine Bestätigung der IHK, dass man an einer Schulung über die Hygiene im Gaststättengewerbe teilgenommen hat (Bei Bedarf suche ich die raus, aber jeder Kneipier, kann Dir die Nr. wohl sagen). Die ist jetzt wohl durch die „Selbstverantwortung“ ersetzt worden.
War aber auch eine Lachnummer, ein reiner „der-ist-da-gewesen-Schein“, also Abzocke.
Ich bin von anderen Teilnehmern sehr böse angesehen worden, da ich mehrfach Zwischen- und Nachfragen gestellt habe. Die wollten nur den Schein!
Wenn ihr frisch gezapftes Bier, offene Weine usw. ausschenken wollt, kommt die Frage der Konzession in´s Spiel und wohl auch noch dringender die Frage nach dem WC.
Auch wenn ich Dir keine Frage konkret beantworten konnte, vielleicht hilft es, wenn Du weißt welche Fragen Du z.B. auf einem Amt stellen solltest.
Wenn Du keine Fragen stellt, erzähle sie Dir meist auch nichts; erst, wenn Du etwas gemacht hast, das Du nicht durftest.
Viel Erfolg!
Gruß Volker