Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. einer Geschäftsgründung, nachdem mir die örtliche IHK leider nicht weiterhelfen kann oder will, versuche ich es hier.
Ich bin seit 10 Jahren selbstständig und möchte nun für meine Frau ein Ladengeschäft eröffnen, es handelt sich dabei um ein spanisches Feinkostgeschäft in dem folgende Dinge verkauft werden sollen:
- spanische Artikel (Wein, Bier, Käse, Wurst, Kuchen)
- spanische Kalte Häppchen (bewusst kalte, in Form von belegten Broten)
Meine Fragen:
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Darf ich einen Direktverzehr ohne Gaststättenerlaubnis anbieten, es sollen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden, jedoch ein Stück Kuchen mit einer Tasse Kaffee oder ein kaltes Tapas?
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Was für Anforderungen bestehen an die Räumlichkeiten in denen die Speisen zubereitet werden?
Das ganze soll im Raum Dresden, Bundesland Sachsen geschehen.
Von der IHK wurde mir ein Merkblatt zum Gaststättengesetz mitgegeben in dem steht:
"die Gaststättenerlaubnis benötigt man nicht, wenn:
- kein Ausschank von Alkohol erfolgt, alkoholfreie Getränke dürfen jedoch ausgeschenkt werden
- in räumlicher Verbindung mit einem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandel während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen angeboten werden
Dies müsste für uns doch gelten, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe