Hallo Leute, hoffe werde jetzt nicht gleich wegen dieser blöden Frage verbal erschlagen. Bei der Gründung einer Firma ist einiges schief gelaufen. Für die ersten beiden Jahre wurde keine Steuererklärung abgegeben und auch keine Buchhaltung gemacht. Die Steuer wurde geschätzt und auch bezahlt. Vorbehalt der Nachprüfung ist auch aufgehoben (außer übliche Vorbehalte. Nun hat das Finanzamt die Daumenschrauben angesetzt und auf eine Steuererklärung gepocht. Nun ja WISo EÜR wurde gekauft, fleißig eingehackt und es kam was ordentliches raus. (für das Jahr 2009). Nun aber das Problem. Einkommensteuer ist mit Buhl TAX gemacht, EÜR habe wurde bei der Abgabe beigelegt. Angeblich gehört zur ersten Abgabe der Umsatzsteuererklärung auch eine Eröffnungsbilanz nur wie macht man diese. Ist das notwendig. Gibt es ein Tool, ein Formblatt einen Leitfaden oder irgendwas. Oder reicht es nicht einfach die Umsatzsteuererklärung per Elster los zu schicken und natürlich spätestens nach 4 Wochen die Forderung zahlen. Bitte liebe Profis einfach nur ein paar sachliche Stichpunkte ohne Kopfschütteln. Dafür herzlichen Dank im vorraus.
Friedrich
Für die ersten beiden Jahre wurde
keine Steuererklärung abgegeben und auch keine Buchhaltung
gemacht.
verstehe - wurde kein fragenbogen zur steuerlichen erfassung abgegeben bzw. angefordert ?
Die Steuer wurde geschätzt und auch bezahlt.
das finanzamt hat also geschätzte bescheide rausgeschickt…
Vorbehalt der Nachprüfung ist auch aufgehoben (außer übliche
Vorbehalte.
o.k. schätzung ohne VDN -> heisst bestandskraft ist eingetreten !?
Nun hat das Finanzamt die Daumenschrauben
angesetzt und auf eine Steuererklärung gepocht.
für die geschätzten jahre ?
Nun ja WISo
EÜR wurde gekauft, fleißig eingehackt und es kam was
ordentliches raus. (für das Jahr 2009). Nun aber das Problem.
Einkommensteuer ist mit Buhl TAX gemacht, EÜR habe wurde bei
der Abgabe beigelegt.
ist das ein problem ?
Angeblich gehört zur ersten Abgabe der
Umsatzsteuererklärung auch eine Eröffnungsbilanz
woher kommt denn dieser unsinn ?
nur wie macht
man diese.
bei einer EÜR garnicht…
Ist das notwendig.
nein
Gibt es ein Tool,
ja, steht in den gelben seiten unter: steuerberater
ein Formblatt
einen Leitfaden oder irgendwas. Oder reicht es nicht einfach
die Umsatzsteuererklärung per Elster los zu schicken und
natürlich spätestens nach 4 Wochen die Forderung zahlen.
das ist das einzig sinnvolle bisher… ja, richtig.
gruß inder
Hallo - okey kein Kopfschütteln,
aber wie sollen wir den sonst mit diesem Desaster umgehen.
Eigentlich kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen, aber wo bitte steht etwas von 4 Wochen-Frist? Eigentlich beträgt die Frist immer einen Monat - und das müssen nicht 4 Wochen sein - lieber ein Fristenkontrollbuch führen - sonst kann schon mal was „völlig in die Hose gehen“.
Ach ja - und Fachleute - die wirklich auch vorort helfen können - gibt es wirklich - gegen Bezahlung - das war die schlechte Nachricht.
Gruss
Rainer