Eröffnungsbilanz

Hallo zusammen,

ich erstelle gerade eine Eröffnungsbilanz. Bis 2009 EÜR Rechner ab 01.01.2010 Bilanzierer.

2 Fragen stehen im Raum:

1)Gehört eine 2005 gebildete „Ansparabschreibung“ welche als Existenzgründer gebildet wurde und spätestens im Jahr 2010 aufgelöst werden muss in die Eröffnungsbilanz?

2)Gehören restliche Umsatzsteuerbindlichkeiten welche aus dem vollen Vorsteuerabzug für das eigene Haus resultieren in die Eröffnungsbilanz? Haus wurde bei Erstellung dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen zugeordnet (Seeling Rechtssprechung) und für den nicht unternehmerisch genutzen Teil muss Umsatzsteuer auf unentgeltiche Wertabgabe innerhalb 10 Jahren zurückgeführt sein…

Viele Grüße
Mark

Hallo Mark,

leider bin ich momentan im Urlaub bei Bekannten ganz weit weg von meinen Steuergesetzen, es gibt aber in der Einkommenssteuerrichtlinie eingies über den Übergang von EÜR zur Bilanz, grundsätzlich muss eine Bilanz alle Vermögensgegenstände enthalten inkl Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen.

VG
doggy

Hallo Mark,

leider kann ich dir bei dieser sehr spezifischen Frage keine korrekte Antwort geben. Sorry!!

Viele Grüße
Anja

Hallo Mark!

Aus dem Stegreif kann ich Deine Fragen leider nicht beantworten, aber ich versuche mich schlau zu machen um Dir weiterhelfen zu können.
Hab bitte noch etwas Geduld. Vielleicht kann Dir ja auch jemand anders aus dem Forum hier helfen.

Also bis später

Stürmische Grüße aus Pressath

Heike