Hallo,
angenommen ein fiktiver Finanzberater (der ausschließlich USt-freie Umsätze ausführt) überschreitet die Gewinnschwelle von 50.000,-€ und wird Buchführungspflichtig. Wie würde bei ihm die Eröffnunsbilanz aussehen wenn er kein Anlagevermögen und sonst kein Betriebsvermögen hätte?
gruß