Eröffnungsbilanz bei Finanzberater

Hallo,

angenommen ein fiktiver Finanzberater (der ausschließlich USt-freie Umsätze ausführt) überschreitet die Gewinnschwelle von 50.000,-€ und wird Buchführungspflichtig. Wie würde bei ihm die Eröffnunsbilanz aussehen wenn er kein Anlagevermögen und sonst kein Betriebsvermögen hätte?

gruß

Wie würde bei
ihm die Eröffnunsbilanz aussehen, wenn er kein Anlagevermögen
und sonst kein Betriebsvermögen hätte?

Was - kein Betriebsvermögen? Keinen Kassenbestand, keinen Bankbestand - nix? Auch keine Forderungen gegen Kunden?

Und bei dem Gewinn - keine Gewerbesteuer aus dem Vorjahr zu bezahlen?

Unglaublich!

Wenn es doch stimmt, daß kein Betriebsvermögen da ist, dann hat die Eröffnungsbilanz nur Nullen. Ganz einfach.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Servus,

daß zum Stichtag kein Betriebsvermögen vorliegt, ist möglich, wenn es keine offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt, keine Kasse mit Bargeld und kein Büromaterial da ist und das laufende Konto bei der Bank überzogen ist, und wenn es ferner keinen PKW, keinen PC, kein Fax- oder Multifunktionsgerät und kein Mobiltelefon gibt, die überwiegend betrieblich genutzt werden.

In diesem Fall bestünde die Eröffnungsbilanz ausschließlich aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten in den Passiva und negativem Eigenkapital in gleicher Höhe in den Aktiva.

Schöne Grüße

MM