angenommen ein fiktiver Finanzberater (der ausschließlich USt-freie Umsätze ausführt) überschreitet die Gewinnschwelle von 50.000,-€ und wird Buchführungspflichtig. Wie würde bei ihm die Eröffnunsbilanz aussehen wenn er kein Anlagevermögen und sonst kein Betriebsvermögen hätte?
daß zum Stichtag kein Betriebsvermögen vorliegt, ist möglich, wenn es keine offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt, keine Kasse mit Bargeld und kein Büromaterial da ist und das laufende Konto bei der Bank überzogen ist, und wenn es ferner keinen PKW, keinen PC, kein Fax- oder Multifunktionsgerät und kein Mobiltelefon gibt, die überwiegend betrieblich genutzt werden.
In diesem Fall bestünde die Eröffnungsbilanz ausschließlich aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten in den Passiva und negativem Eigenkapital in gleicher Höhe in den Aktiva.