Eröffnungsbilanz dei der UG

Hallo,

eine UG muss ja eine Eröffnungsbilanz beim Finanzamt abgeben.

Diese UG hat aber am Anfang nichts zu bieten, abgesehen von zwei Stammeinlagen á 500,-€.

Wie werden die buchhalterisch erfasst?

Forderungen gg. Gesellschafter an gezeichnetes Kapital?

oder

Bank an gezeichnetes Kapital?

Wenn es zwei Gesellschafter mit je 500,- wären, macht man eine oder zwei Buchungen?

Danke für Antworten

gruß

Servus,

alldieweil nichts zu Eröffnen ist, solange nicht die eingezahlten Anteile der Gesellschaft zur Verfügung stehen, heißt die Eröffnungsbilanz auf den Tag der Einzahlung:

AKTIVA PASSIVA
Bank Kapital
500 500 

Solange nur die Forderungen bestehen, gibts keine Eröffnungsbilanz.

Ob man das in einer oder zwei Buchungen erfassen will, ist gehupft wie gesprungen, alldieweil die Nachvollziehbarkeit von et Janze im Gegensatz zur Personengesellschaft nicht gefährdet ist, wenn man das alles in einem Schwung bucht.

Schöne Grüße

MM

alldieweil nichts zu Eröffnen ist, solange nicht die
eingezahlten Anteile der Gesellschaft zur Verfügung stehen,
heißt die Eröffnungsbilanz auf den Tag der Einzahlung:

AKTIVA PASSIVA
Bank Kapital
500 500

Also ich kenn das anders:

Buchung: Ausstehende Einlagen an Kapital

am Tag der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

AKTIVA PASSIVA
Ausstehende Einlagen Kapital
500 500

Wenn die Einlage gezahlt wird:

Buchung: Bank an Ausstehende Einlagen

Ich lasse mich aber gern korrigieren :smile:

Servus,

die

Buchung: Ausstehende Einlagen an Kapital

am Tag der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

hat nur dann einen Sinn, wenn die Gesellschaft mit ausstehenden Einlagen existieren kann. Bei der UG ist Voraussetzung für ihr Bestehen, dass das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Daher können in ihrer Eröffnungsbilanz keine ausstehenden Einlagen ausgewiesen werden.

Schöne Grüße

MM