Eröffnungsbilanz einer GmbH

Hallo,

ein Unternehmer hat eine 1-Mann-GmbH der einfachsten Art gegründet. Als einzigen Geschäftsvorfall hat er im Rahmen einer Bargründung 12.500 EURO von seinem privaten Vermögen auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt - die andere Hälfte steht noch aus. Sachwerte lagen nicht vor. Nun fragt das FA für Körperschaften nach einer Eröffnungsbilanz. Wie müsste die aussehen? Der Unternehmer möchte für diesen einen Vorfall nicht extra eine Steuerberatung aufsuchen.

Aktiva Passiva
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Viele Grüße
Daniel

Bilanz zum XX.XX.XXXX (Notardatum)

Aktiva Passiva

ausstehende Einlage -eingefordert 12.500 Igezeichnetes Kapital 25.000
ausstehende Einlage -nicht eingef.12.500 I
I
Summe 25.000 25.000

Gruß

Jörg

eingeforderte Einlage ist doch bereits da
Hi !

Im Ausgansposting heißt es, dass bereits € 12.500,00 auf der Bank angekommen sind. Daher dürfte dieses hier wohl zutreffender sein

Aktiva Bilanz per XX.XX.XXXX Passiva
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ausstehende Einlage -n.e, 12.500 I gezeichnetes Kapital 25.000
Bank 12.500 I
----- -------I----- ------
Summe 25.000 I 25.000
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Mit dem

-Tag sieht die Tabelle übrigens auch im Forum so aus, wie sie in der Eingabemaske erstellt wurde.

BARUL76


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Der Unternehmer möchte für diesen einen Vorfall
nicht extra eine Steuerberatung aufsuchen.

Der Unternehmer hat sich aber sicher schon Gedanken über sein Gehalt aus der GmbH gemacht, oder? Und dann hat er sich sicher auch schon mit den Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auseinandergesetzt, oder?

Hallo,
wie wäre es noch mit einer Rückstellung für Gründungskosten (falls die GmbH diese trägt)?
Gruß
S.

wie wäre es noch mit einer Rückstellung für Gründungskosten
(falls die GmbH diese trägt)?

Ist das jetzt ein Witz?

wie wäre es noch mit einer Rückstellung für Gründungskosten
(falls die GmbH diese trägt)?

Ist das jetzt ein Witz?

nö, war eigentlich ernst gemeint

In einer Eröffnungsbilanz soll also eine Rückstellung erscheinen? Aus welchem Grund denn bitte?

RL für Ingangsetzungskosten
Hi !

In einer Eröffnungsbilanz KANN eine Rücklage für Ingangsetzungskosten ausgewiesen werden. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Übernahme der Gründungskosten durch die zu errichtende GmbH im Gesellschaftsvertrag enthalten ist.

Ich denke allerdings, dass diese Thematik für den Ursprungsposter keine Bedeutung hat. Es wäre daher lediglich eine akademische Diskussion um die Zulässigkeit und die Bewertung einer solchen Rücklage. Wenn ich mích recht entsinne, gab es da innerhalb der letzten 5 Jahre wohl auch eine Änderung. Ob diese Änderung jetzt aber den Ansatz oder die Bewertunge und die Handels- oder die Steuerbilanz betraf, weiss ich beim besten Willen nicht mehr.

BARUL76

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Herzlichen Dank an alle für die rege Teilnahme an dieser Diskussion. Ich muß zugeben daß ich erstaunt bin, welche Aspekte bei diesem einfachen Geschäftsvorfall zutage treten. Ich sehe es letztlich so wie barul76, die Einlage ist ja bereits auf der Bank. Rückstellungen wegen Gründungskosten können bei Jahreswechsel interessant sein, aber die (vergleichsweise niedrigen) Gebühren werden in der Regel ja zeitnah beglichen. Nochmals vielen Dank, das hat sehr geholfen!
Daniel

Herzlichen Dank an alle für die rege Teilnahme an dieser
Diskussion. Ich muß zugeben daß ich erstaunt bin, welche
Aspekte bei diesem einfachen Geschäftsvorfall zutage treten.
Ich sehe es letztlich so wie barul76, die Einlage ist ja
bereits auf der Bank.

Am Tag der Gründung ist die Einlage aber wahrscheinlich noch nicht auf dem Konto, deshalb kann auch kein Bankbestand in der Eröffnungsbilanz erscheinen.

Aber mehr als schreiben kann ich auch nicht…