Eröffungsbilanz

Guten Tag,

mein Vater und mein Onkel werden im März eine GmbH gründen und sind demnach Bilanzierer. Bei meiner bisherigen Arbeit habe ich immer nur in bestehenden Betrieben die Buchhaltung gemacht und bin nun unsicher, wie ich die Eröffnungsbilanz mache bzw./und wie die Buchungssätze lauten.

Es gibt zwei Gesellschafter, die erstmal Geld einlegen müssen (SKR04):

0040 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital eingefordert
an 2900 Gezeichnetes Kapital

Auf der Bilanz habe ich dann also auf der Aktivseite die Forderung an Gesellschafter (0040) und Passivseite das gezeichnete Kapital (2900)

Ist das dann schon die Eröffnungsbilanz? Muss ich dann alle Werkzeuge, Maschinen, Büroeinrichtung etc. noch einfügen und diese dann als Verbindl. gegen Gesellschafter (3510) buchen? Und habe ich dann immer diese Verbindlichkeiten (3510) und Forderungen (1330) zu benutzen oder nur zu Beginn?

Steh grad bissle auf dem Schlauch und brauche Hilfe…

Vielen Dank im voraus

LG

hallo,
meines Erachtens ist das schon die EB. Das Anlagevermögen gehört natürlich auch dazu:

AV an Verbindlichkeiten (wenn Sie noch gekauft werden)
AV an Verb.gg Gesellschafter (als Einlage)

aber nochmal eine 2. Meinung einholen.

mfg
js

Hallo LG,

ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so recht, wieso Sie mit der „austehenden Einlage“ operieren!

Den Eintrag ins Handelsregister bekommen Sie nur, wenn Sie bei der notariellen Gründungsurkunde den Nachweis vorlegen, daß Sie das Stammkapital tatsächlich eingezahlt haben!
Das bedeutet, Sie müssen bei der vorgesehenen Bank ein Geschäftskonto auf die „GmbH in Gründung“ einrichten und dort das Stammkapital einzahlen. Die Bank bestätigt Ihnen dann, wer welche Beträge eingezahlt hat.
Diese Bestätigung wird vom Notar mit eingereicht; ohne diesen Nachweis gibt es keinen Handelregistereintrag.

Die übrigen Gründungsfeinheiten (Liste der Gesellschafter, Zustimmung durch die IHK etc.) kennt der Notar.

Wenn das Stammkapital dann letztlich eingezahlt ist, ist die Buchung wieder ganz einfach, nämlich Bank an Stammkapital. In Ihrem Falle zweimal, weil es ja zwei Gesellschafter sind.

Damit steht letztendlich die Eröffnungsbilanz, mit dem Bankbestand aus der Aktivseite und dem Stammkapital auf der Passivseite.

Das mit dem Anlagevermögen (Werkzeuge, Maschinen etc.) gegen Gesellschafterverbindlichkeiten „will ich nicht so richtig verstehen“!!!

Wenn die Gesellschafter solches Anlagevermögen aus privatem Eigentum in die GmbH einlegen, ist das sicherlich möglich. Das kann auch als Verbindlichkeit gegenüber dem oder die Gesellschafter gebucht werden.

Das sollte dann aber in der Form erfolgen, wie es nach dem GmbH-Gesetz vorgeschrieben ist, wenn das Stammkapital nicht als Geldeinlage, sondern als Sacheinlage erbracht wird.
Dabei geht es darum, daß der Wert der Sacheinlage regelrecht nachgewiesen werden muß (die genauen Vorschriften kennt der Notar), und zwar in Form eines schriftlichen Berichtes.

Soweit das Anlagevermögen erst nach tatsächlicher Einzahlung des Stammkapital eingebracht werden soll, würde ich es in der Eröffnungsbilanz nicht mit aufnehmen, sondern erst später buchen.

Soll das eingebrachte Anlagevermögen als Sacheinlage, statt Bargeld, für das Stammkapital gelten, gehört es sicherlich in die Eröffungsbilanz. Dann aber unverzichtbar mit dem detaillierten Bericht (den Notar fragen).
In diesem Falle besteht die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite aus dem Anlagevermögen (Geräte, Maschinen etc.) und auf der Passivseite aus dem Stammkapital.

Beste Grüße
G. D.

Hallo,

danke fuer Deine Anfrage. Ich moechte vorausschicken,dass ich keine Bilanzbuchhalter bin, d.h. meine Empfehlung ist allgemeiner Art und ich wuerde vorschlagen, dass Du Deine Buchungssaetze ggf. noch von Deinem Steuerberater checken laesst.

Also, was die Einlage der Gesellschafter betrifft ist die Buchung korrekt.
Wie Du bereits vermutet hast,muessen auch alle Mobilen (z.B. Bueroausstattung, Firmenwagen falls nicht geleaset) und Immobilien in der Eroeffnungsbilanz aufgefuehrt werden. Das gleiche gilt fuer etwaige Bankguthaben oder Schulden der GmbH.
Wie die Buchung fuer die Bueroausstattung lautet haengt davon ab, ob diese von den Gesellschaftern ausgeliehen ist, was ich jetzt mal nicht annehme, oder ob diese von den Gesellschaftern in die Gesellschaft eingebracht werden, entweder ist das dann ein Kauf oder es muesste gegen die Gesellschaftereinlage gebucht werden. Die Buchungssaetze wuerden dann lauten:

Kauf: Bueroausstattung an Bank oder Kasse
ggf. noch Mwst Ausweis beachten.

Einlage: Bueroausstattung an Kapital.

Viele Gruesse
Barbara

Die Eröffnungsbilanz schaut für gewöhnlich so aus:

25000 Bank Aktiva &

25000 gezeichnetes Kapital PAssiva

Die Notarkosten für die Gründung sind für gewöhnlich die erste laufende Buchung(bin mir aber nicht 100 % sicher).

Das mit den Werkzeugen und Maschine hängt davon ab, ob es eine Neugründung oder Umwandlung eines Einzelunternehmens/GbR ist. Du solltest dir in jedem Fall Gedanken über die Bewertung machen (Buchwertfortführung bei umwandlung möglich)

Liebe Sunshine25,

ich würde dir sehr gerne weiterhelfen, allerdings bin ich Österreicherin und kenne mich mit der deutschen Rechtslage nicht aus und kann daher keine detaillierte Anwort geben.

Forderungen und Verbindlichkeiten sind bestehen solange bis sie ausgeglichen sind.

Normalerweise mußt du für jedes Konto eine eigene EB machen. Sprich Maschinen, Bürausstattung, Fuhrpark etc. darf nicht in einem Strudel eröffnet werden.

Wie gesagt ich kenne die deutschen Vorschriften nicht und kann daher nicht direkt weiterhelfen

lg

Rein rechtlich gesehen stimmt das mit Einlage. Die Gesellschaft muss das Geld schon vor Eintrag in das HR bereits haben.

damit wäre der Buchungssatz 1800 an 2900 wohl richtig. Der Übersichtlichkeit halber habe ich bei meiner Gesellschaft allerdings auch

0040 an 2900
1800 an 0040

gebucht. Eine Bewertung durch das FA steht noch aus :wink:

LG,
Alexander