Hallo LG,
ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so recht, wieso Sie mit der „austehenden Einlage“ operieren!
Den Eintrag ins Handelsregister bekommen Sie nur, wenn Sie bei der notariellen Gründungsurkunde den Nachweis vorlegen, daß Sie das Stammkapital tatsächlich eingezahlt haben!
Das bedeutet, Sie müssen bei der vorgesehenen Bank ein Geschäftskonto auf die „GmbH in Gründung“ einrichten und dort das Stammkapital einzahlen. Die Bank bestätigt Ihnen dann, wer welche Beträge eingezahlt hat.
Diese Bestätigung wird vom Notar mit eingereicht; ohne diesen Nachweis gibt es keinen Handelregistereintrag.
Die übrigen Gründungsfeinheiten (Liste der Gesellschafter, Zustimmung durch die IHK etc.) kennt der Notar.
Wenn das Stammkapital dann letztlich eingezahlt ist, ist die Buchung wieder ganz einfach, nämlich Bank an Stammkapital. In Ihrem Falle zweimal, weil es ja zwei Gesellschafter sind.
Damit steht letztendlich die Eröffnungsbilanz, mit dem Bankbestand aus der Aktivseite und dem Stammkapital auf der Passivseite.
Das mit dem Anlagevermögen (Werkzeuge, Maschinen etc.) gegen Gesellschafterverbindlichkeiten „will ich nicht so richtig verstehen“!!!
Wenn die Gesellschafter solches Anlagevermögen aus privatem Eigentum in die GmbH einlegen, ist das sicherlich möglich. Das kann auch als Verbindlichkeit gegenüber dem oder die Gesellschafter gebucht werden.
Das sollte dann aber in der Form erfolgen, wie es nach dem GmbH-Gesetz vorgeschrieben ist, wenn das Stammkapital nicht als Geldeinlage, sondern als Sacheinlage erbracht wird.
Dabei geht es darum, daß der Wert der Sacheinlage regelrecht nachgewiesen werden muß (die genauen Vorschriften kennt der Notar), und zwar in Form eines schriftlichen Berichtes.
Soweit das Anlagevermögen erst nach tatsächlicher Einzahlung des Stammkapital eingebracht werden soll, würde ich es in der Eröffnungsbilanz nicht mit aufnehmen, sondern erst später buchen.
Soll das eingebrachte Anlagevermögen als Sacheinlage, statt Bargeld, für das Stammkapital gelten, gehört es sicherlich in die Eröffungsbilanz. Dann aber unverzichtbar mit dem detaillierten Bericht (den Notar fragen).
In diesem Falle besteht die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite aus dem Anlagevermögen (Geräte, Maschinen etc.) und auf der Passivseite aus dem Stammkapital.
Beste Grüße
G. D.