Guten Tag Nisa_93,
Du frägst nach einer Unterscheidung zwischen Erörterung und Stellungnahme. Auf den ersten Blick sind beide Aufsatzarten, die in der Schule gelehrt werden.
Kurzum: die Erörterung (Besinnungsaufsatz) schließt mit der Synthese, und die Stellungnahme (Gesinnungsaufsatz) schließt mit der Bewertung der Argumente, zugunsten der Autorenmeinung.
In der Erörterung soll eine Problemstellung (Thema) durch „eingehende Besprechung und Prüfung oder Untersuchung“ (1) behandelt werden, zu deren Schluß Lösungsansätze aufgezeigt werden sollen.
Die Stellungnahme ist zwar auch die fundierte Darstellung eines Problems (Themas), allerdings bewertet der Autos anschließend die Argumente und stellt sich zum Schluß auf eine Seite, indem er seine Meinung (die Haupt-Pro-Argumente zusammenfassend) kundtut.
(Zum Erwartungshorizont möchte ich Sie aber an Ihren Lehrer verweisen - es gibt mehrere formelle Möglichkeiten: Stellungnahme als Sonderform der Erörterung, die Beschränkung auf eine Sichtweise (nur pro-Meinung), oder nur die Bewertung gegebener Argumente oder sind vorstellbar.)
Warum nun die eigene Meinung feucht und die sachliche Abhandlung trocken sein soll, kann ich nicht nachvollziehen: beides sind argumentativ-sachliche Abwägungen zu einem Problem (Thema) und eventuell enthaltene Emotionen und Willensbekundungen bewirken empfindliche Notenabzüge.
Eine kurze Übersicht mit Strukturmöglichkeiten zeigt der Wikipediaartikel „Erörterung“, die angewandte Aufsatztechnik kann für beide Aufsatzarten aber identisch sein.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben. Sollte es noch ungeklärte Details geben, bitte ohne zu Zögern rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Olli Grimm
(1) Meyers Lexikon, Mannheim 1973, Bd.8, S.143