Eröffnung eines Betreuungsgerichtlichen Verfahrens - zu Unrecht

Hey Community,

vielleicht hat einer kurz Zeit sich diesen Fall hier durchzulesen:

Ein Familienmitglied hat einen scheinheiligen Antrag (der objektiv nachweisbar falsche Informationen enthielt) beim Amtsgericht eingereicht.

Durch diesen Antrag hat sich das Amtsgericht veranlasst gesehen ein „betreuungsgerichtliches Verfahren“ für die Großmutter der Familie zu eröffnen.

Im Laufe dieses Verfahrens soll ihre Geschäftsfähigkeit (auch rückwirkend) festgestellt werden.

Im herzzerreißenden Antrag wird der Eindruck erweckt, die Frau habe eventuell nicht mehr „alle Tassen im Schrank“. Dies ist mit nichten so, die Frau ist geistig komplett klar und kann klar ihren Willen äußern, dies können zahlreiche Bekannte beispielsweise bestätigen. Eine objektive Notwendigkeit für dieses Verfahren liegt nicht vor, trotzdem hat das Amtsgericht dieses Verfahren eingeleitet.

Das angeordnete Verfahren ist jedoch lediglich ob falscher Behauptungen in dem Antrag zu Stande gekommen, und zwar nicht im Sinne der Allgemeinheit, sondern aus niederem Eigeninteresse der Antragsteller.

Hier nun meine Frage:
Wie die Großmutter vor derartigen böswilligen Attacken seitens des Familienmitgliedes schützen? Wie lässt sich a) das unnötige Verfahren als Strapaze für die 93 jährige Frau abwenden und b) wie stellt man einen Strafantrag um dieser gemeingefährlichen Person die gerechte Strafe zukommen zu lassen? Stellt dieser Vorgang eine Beleidigung der Großmutter dar? Eine Schikane? Gibt es eine Möglichkeit die nachweislich unnötig verursachten Prozesskosten für den betreuungsgerichtlichen Prozess von den Schultern des Steuerzahlers zu nehmen und dem Antragssteller aufzuerlegen?

Vielen Dank für eure Meinung zu dem Thema! LG

gar nicht.
einen antrag auf betreuung zu stellen ist nicht strafbar und auch keine beleidigung.

Danke für den Hinweis,
demnach handelt es sich also um gesetzlich legitimierte Schikane einer 93 jährigen. Durchaus interessant.

Einen Antrag zu stellen ist freilich nicht strafbar.

In diesem aber Unwahrheiten hervorzubringen und somit ein Verfahren anzustoßen, welches objektiv nachweisbar nicht von Nöten gewesen ist schadet dem Steuerzahler (auch sie) unnötig.

Dieses Verhalten muss doch gerecht zu bestrafen sein. Hat dazu ggf. noch jemand eine Eingebung?

LG

Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und dergleichen kann man immer probieren…
§187 StGB:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dann müßte man allerdings untermauern, daß die Betreuungsbedürftigkeit geeignet wäre, die alte Dame verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen…

Damit wird dann ein zweites Verfahren angestoßen, das ebenfalls zu nichts führen wird.
So viel zum Thema Steuergeld sparen :wink:

Gruß,
Steve

Hmm das stimmt natürlich auch wieder!

Ich bin nur so fassungslos dass man die Großmutter anscheinend nicht wirksam gegen derartige Angriffe schützen kann.

Vielen Dank für die Antwort!

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Dies wird in jedem Fall in Betracht gezogen werden müssen :frowning: schlimm genug

Lieben Gruß

Was hierbei zu beachten ist: das ist ein Antragsdelikt, und einen Antrag muß der Betroffene selber stellen…


Abgesehen davon scheitert das oft an der Frage, ob Behauptungen ehrverleetzend sind und ob sie wider besseres Wissen gemacht wurden.

Hallo,

wenn es zu einer Anhörung bei der Betroffenen selbst kommt, ist das gut. Durch spezielle Fragen wird den entsprechenden Leuten ganz schnell klar, ob die/der Betroffene wirklich „nicht mehr alle Tassen“ im Schrank hat. Also keine bange vor dieser Anhörung. Sollte durch die Anhörung dem Antrag stattgegeben werden, kann man immer noch ein unabhängiges Gutachten beibringen, die Aufschluss über den Geisteszustand der betroffenen Person geben wird.

Bitte auch mal bei Wikipedia schauen, da wird erklärt, welche Paragraphen beachtet werden müssen.

Viel Glück!

Ja absolut, sollte es zu einem Termin bei der Großmutter kommen ist mir auch nicht bange, da sie sehr bestimmt ihren Willen äußern kann.

Lediglich diese Schikane über uns ergehen zu lassen hätte ich der alten Dame gerne erspart.

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

niemand kann sich vor solchen Versuchen schützen. Da es aber durchaus Professionelle gibt, die solche Verfahren anstoßen und dann - oh wunder - selber als Betreuer eingesetzt werden, um den Betreuten auszunehmen, sollte man diverse Vorkehrungen treffen. Letztlich empfehlen die sich ohnehin, da man ja nie weiß, ob und wann man eventuell nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Vor allem merkt man das ja selbst am allerwenigsten.
Also entsprechende Vorsorgevollmachten und Anweisungen für den Fall der Fälle. Das Ganze nicht unbedingt selbst verfassen und unters Kopfkissen legen, sondern bei einem Notar machen und dann beim Amtsgericht hinterlegen (eventuell in dem einen oder anderem Bundesland etwas anders gelagert).
Im konkreten Fall kann man einfach nur entspannt das Verfahren abwarten. Und dnn vielleicht mit dem Antragsteller das gleiche Spiel machen. Wer anderen unterstellt nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben, dem fehlen vielleicht selber welche. Kann man als Laie schlecht beurteilen. Aber dafür gibt es ja dieses Verfahren.

Grüße

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Achja, falls notwendig kann die Großmutter dieses Verhalten sicher auch in ihrem Testament angemessen berücksichtigen bzw. ein entsprechendes aufsetzen. Falls das betreffende Familienmitglied zum Kreis der gesetzlichen Erben zählt, kann man sich möglicherweise schon jetzt am Allerwertesten abfingern, dass es da dann auch nochmal Stress gibt. Auch den kann man kaum gänzlich vermeiden, aber eben mit entsprechenden Regelungen/Formulierungen möglichst klein halten.