Hey Community,
vielleicht hat einer kurz Zeit sich diesen Fall hier durchzulesen:
Ein Familienmitglied hat einen scheinheiligen Antrag (der objektiv nachweisbar falsche Informationen enthielt) beim Amtsgericht eingereicht.
Durch diesen Antrag hat sich das Amtsgericht veranlasst gesehen ein „betreuungsgerichtliches Verfahren“ für die Großmutter der Familie zu eröffnen.
Im Laufe dieses Verfahrens soll ihre Geschäftsfähigkeit (auch rückwirkend) festgestellt werden.
Im herzzerreißenden Antrag wird der Eindruck erweckt, die Frau habe eventuell nicht mehr „alle Tassen im Schrank“. Dies ist mit nichten so, die Frau ist geistig komplett klar und kann klar ihren Willen äußern, dies können zahlreiche Bekannte beispielsweise bestätigen. Eine objektive Notwendigkeit für dieses Verfahren liegt nicht vor, trotzdem hat das Amtsgericht dieses Verfahren eingeleitet.
Das angeordnete Verfahren ist jedoch lediglich ob falscher Behauptungen in dem Antrag zu Stande gekommen, und zwar nicht im Sinne der Allgemeinheit, sondern aus niederem Eigeninteresse der Antragsteller.
Hier nun meine Frage:
Wie die Großmutter vor derartigen böswilligen Attacken seitens des Familienmitgliedes schützen? Wie lässt sich a) das unnötige Verfahren als Strapaze für die 93 jährige Frau abwenden und b) wie stellt man einen Strafantrag um dieser gemeingefährlichen Person die gerechte Strafe zukommen zu lassen? Stellt dieser Vorgang eine Beleidigung der Großmutter dar? Eine Schikane? Gibt es eine Möglichkeit die nachweislich unnötig verursachten Prozesskosten für den betreuungsgerichtlichen Prozess von den Schultern des Steuerzahlers zu nehmen und dem Antragssteller aufzuerlegen?
Vielen Dank für eure Meinung zu dem Thema! LG