Ich habe z. Zt. dasselbe Problem; es kommen immerfort kryptische Fehlermeldungen, und nichts funktioniert.
Durch Fax v. 3.6. habe ich den Betreiber gemahnt, die Fehler bis 6.6. zu beseitigen (Verzug, § 284 Abs. 1 BGB).
Funktioniert die Flatrate am 7.6. weiterhin nicht, werde ich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vornehmen, § 326 Abs. 1 BGB, und nach Verstreichen der letzten Frist Schadenersatz wg. Nichterfüllung verlangen (d.h. die Preisdifferenz zwischen den Kosten der Flatrate und z.B. dem Internet-Angebot von T-online).
Vorschlag: Mahne den Betreiber der Flatrate schriftlich mit kurzer Frist und geh dann zu einem Rechtsanwalt; § 326 I BGB ist „hohe Schule“.
Django.
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