Erotik Flatrate Vertrag unterbrechen?

Ich hatte erheblich Problem mit der sogenannten Erotik Flatrate ich konnte mich über eine Woche nicht einwählen und hab dort keinen erreicht!

Kann ich mit diesen Gründen den die 6 Monats Verpflichtung aufheben und miche einfach woanders anmelden??

Theoretisch habe ich nie was unterschrieben!
Und die haben sozusagen ihre Pflicht nicht erfüllt!

Die Adresse ist :http://www.erotikwelt-online.de/

Und aus den Agbs geht für mich auch nichts sinnvolles hervor?

Thanks :smile:

Ich habe z. Zt. dasselbe Problem; es kommen immerfort kryptische Fehlermeldungen, und nichts funktioniert.
Durch Fax v. 3.6. habe ich den Betreiber gemahnt, die Fehler bis 6.6. zu beseitigen (Verzug, § 284 Abs. 1 BGB).
Funktioniert die Flatrate am 7.6. weiterhin nicht, werde ich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vornehmen, § 326 Abs. 1 BGB, und nach Verstreichen der letzten Frist Schadenersatz wg. Nichterfüllung verlangen (d.h. die Preisdifferenz zwischen den Kosten der Flatrate und z.B. dem Internet-Angebot von T-online).
Vorschlag: Mahne den Betreiber der Flatrate schriftlich mit kurzer Frist und geh dann zu einem Rechtsanwalt; § 326 I BGB ist „hohe Schule“.

Django.

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