Hallo Carolyn,
die von Klaus angesprochene Frage, ob eine selbständige Prostituierte gewerblich tätig ist oder nicht (das ist umstritten) gilt jedenfalls nicht für Deine Situation: Genau wie Alleinunterhalter, Eintänzer, Disc Jockeys etc. bist Du gewerblich tätig. Visit-X und vergleichbare Anbieter haben absolut nichts mit Prostitution zu tun.
Also der übliche Gang: Gemeinde - Gewerbe anmelden (nenns ruhig „kommerzieller Videochat“, mehr braucht niemanden interessieren). Finanzamt meldet sich bei Dir.
Dann die Frage der Betriebsausgaben. Was steht in Deinen Abrechnungen? Ich nehme an, dass aus formalrechtlichen Gründen ein Bruttohonorar ausgewiesen ist (X Euro pro Minute * irgendwieviel Minuten im Abrechnungszeitraum) und irgendwelche Vermittlungsgebühren, Serverbetriebskosten und dergleichen davon abgesetzt sind. Genau so wie abgerechnet, sieht auch Deine Überschussrechnung aus, die zu Deiner Einkommensteuererklärung gehört.
Dieses ist deswegen wichtig, weil Du auf diese Weise wahrscheinlich von Anfang an die Kleinunternehmergrenze nach 19(1) UStG überschreitest und Dich mit USt beschäftigen musst.
In jedem Fall solltest Du online-Zeiten (privat/beruflich) auch selber aufzeichnen, um die Kosten für Webcam, PC, Internetzugang, Dekomaterial usw. sinnvoll zuordnen zu können. Da kommen noch einige Betriebsausgaben raus.
Toi toi toi
MM