Erotikgewerbe anmelden

hallo,

ich lebe zur zeit von sozialhilfe, möchte mich aber mit camerotik selbst „versorgen“

muss ich einen gewerbeschein beantragen? wenn ja wie läuft das?
muss ich dann steuern zahlen wenn ich run 1.000 euro im monat verdiehne? und wozu brauche ich so einen schein?

gruss carolyn

Ich sag es mal so rum, die Damen des „horizontalen Gewerbes“ üben im rechtlichen Sinne kein Gewerbe aus. Sie brauchen daher keinen Gewerbeschein. In jedem Fall ist aber das Finanzamt im Boot. Diese verlangen eine - formlose - Anmeldung und senden Dir dann alle notwendigen Unterlagen zu. Was Du aber beachten solltest, das Sozialamt kürzt dann die Stütze, weil Du ja etwas nebenbei verdienst. Es ist halt die Frage, ob es sich rechnet.

Noch ein wichtiger Hinweis. Wenn Du keine saubere Buchhaltung machst (also einigermaßen präzise nachweisen kannst, was Du verdienst und an Kosten verursachst), dann schätzt das Finanzamt Dein Einkommen. Getreu dem männlichen Grundsatz. Je üppiger die Oberweite, desto höher das Einkommen.

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hi,

ich wollte meine sozialhilfe dann eh „aufgeben“ und nur noch von dem cam geld leben.

dann brauche ich also nur beim finanzamt sagen; ich arbeite jetzt da und da

?

gruss carolyn

Hallo Carolyn,

die von Klaus angesprochene Frage, ob eine selbständige Prostituierte gewerblich tätig ist oder nicht (das ist umstritten) gilt jedenfalls nicht für Deine Situation: Genau wie Alleinunterhalter, Eintänzer, Disc Jockeys etc. bist Du gewerblich tätig. Visit-X und vergleichbare Anbieter haben absolut nichts mit Prostitution zu tun.

Also der übliche Gang: Gemeinde - Gewerbe anmelden (nenns ruhig „kommerzieller Videochat“, mehr braucht niemanden interessieren). Finanzamt meldet sich bei Dir.

Dann die Frage der Betriebsausgaben. Was steht in Deinen Abrechnungen? Ich nehme an, dass aus formalrechtlichen Gründen ein Bruttohonorar ausgewiesen ist (X Euro pro Minute * irgendwieviel Minuten im Abrechnungszeitraum) und irgendwelche Vermittlungsgebühren, Serverbetriebskosten und dergleichen davon abgesetzt sind. Genau so wie abgerechnet, sieht auch Deine Überschussrechnung aus, die zu Deiner Einkommensteuererklärung gehört.

Dieses ist deswegen wichtig, weil Du auf diese Weise wahrscheinlich von Anfang an die Kleinunternehmergrenze nach 19(1) UStG überschreitest und Dich mit USt beschäftigen musst.

In jedem Fall solltest Du online-Zeiten (privat/beruflich) auch selber aufzeichnen, um die Kosten für Webcam, PC, Internetzugang, Dekomaterial usw. sinnvoll zuordnen zu können. Da kommen noch einige Betriebsausgaben raus.

Toi toi toi

MM

hallo martin,

also es ist so das ich den erwirtschafteten betrag ohne mwst ausgezahlt bekomme, kann ich aber einen gewerbeschein nachweisen bekomme ich die mwst mit ausgezahlt…was für mich ja eh uninteressant ist weil die (nehm ich an) ans finanzamt geht?!

gruss carolyn

Wenn Du von …
Hi Carolyn

… von dieser Tätigkeit und damit diesem GESCHÄFT auf Dauer wirklich leben willst und nicht einem „Hobby“ nachgehst oder irgendwas Mal in Deinem Leben auprobieren willst, empfehle ich Dir, Dich mit dem Thema Existenzgründung eingehender zu befassen - es geht keineswegs nur um Steuern, sondern auch um Kranken- und sonstige Versicherungen, Buchführung u. v. m.

Hier im Brett, mit Suchmaschinen im Internet und bei der IHK findest Du viele (z. Tl. auch verwirrende) Tipps und Hinweise - da solltest Du Dich durcharbeiten, um nicht völlig unabgesichert eine Bruchlandung zu riskieren.