Erpresst+hingehalten vom Amt und dafür noch zahlen

Hallo,
Es fehlt mir an Fachwissen um die Situation korrekt beurteilen zu können, aber mein moralisches Rechtsempfinden sagt mir
daß die Amts-Ergebenheit einer netten alten Dame unanständig ausgenutzt werden soll von einem öffentlichen Organ, der Bundesvermögensanstallt (kurz BVA).

Stellt euch bitte folgende Situation vor:frowning:Namen geändert :smile: )
Frau Meier ist Eigentümerin eines auf Pachtland errichteten Bungalows. Ihr gehört also nur die Immobilie, das Land ist gepachtet vom Bund per unbefristetem Vertrag. Bei Kauf und Eintritt in diesen Pachtvertrag zum Januar 2005 gab es die mündliche Absprache mit der BVA daß bei Bedarf der Bungalow auch jederzeit problemlos wieder weiterveräußert werden kann und der Käufer des Hauses dann seinerseits als Nachfolger in den bestehenden Pachtvertrag eintreten kann. Frau Meier wollte ja schliesslich nicht das teuer gekaufte Haus einfach nur aufgeben und an den Grundstückseigentümer fallen lassen sondern wenigstens größtenteils ihre Selbstkosten (den ursprünglichen Kaufpreis) von einem Nachfolger beim Verkauf erstattet bekommen.

Nach nicht ganz 3 Jahren war es im Juli 2007 soweit daß Frau Meier eine andere größere Wohnimmobilie erworben hat und Ihren Bungalow
auf Pachtland daher wieder verkaufen wollte um den Verkaufserlös in die Renovierung der neuen Immobilie zu investieren.
Das Objekt wurde inseriert und gleichzeitig die BVA schriftlich von den Verkaufsabsichten informiert. Nach nur 3 Wochen war bereits eine
Anzahl von 5 ernsthaften Interessenten gefunden und Frau Meier konnte frohlocken bald Ihr Geld in Händen zu halten.
Doch leider Fehlanzeige.
Es dauerte weitere 14 Tage, 4 Schreiben und mehrere Telefonate um rauszufinden, daß es eine neue Sachbearbeiterin gibt die noch über gar nix informiert war weil die Post nicht bei Ihr angekommen ist. Sie hatte dann auch noch niederschmetternde Neuigkeiten für Frau Meier.

Es gäbe eine neue Direktive der Führungsetage wonach die Grundstücke der BVA nicht mehr neu verpachtet sondern nur noch verkauft werden dürfen falls der bisherige Pächter es aufgeben will. Die vorhandenen Interessenten wollten jedoch höchstens das Haus kaufen und hätten das Land pachten wollen.
Die Frau von der BVA erlegte es Frau Meier also auf, einen Interessenten für Ihr Haus zu finden der gleichzeitig auch bereit ist das Land von der BVA zu erwerben. Anderenfalls bliebe Frau Meier nur die Möglichkeit den Pachtvertrag zu kündigen und das Eigentumsrecht am Bungalow ohne Entschädigung aufzugeben, oder alternativ nur noch den Bungalow zu behalten und weiter die Pacht zu bezahlen. Verkaufen könne Sie ihn jedenfalls nur an jemand der auch das Grundstück von der BVA kauft da die BVA ansonsten keinen neuen Pächter in den Vertrag lassen würde.

Als ich das hörte stellten sich bereits vor Empörung meine Nackenhaare auf, so unverschämt empfand ich diese Forderung der BVA.Mir fällt kein besseres Wort dafür ein als Erpressung.
Aber es kommt ja noch besser.

Widerwillig weil es so nie abgesprochen war fügte sich Frau Meier dennoch und wollte den Weg des geringsten Widerstandes gehen indem Sie halt einen Käufer für Haus und Land suchen wollte. Es vergingen glücklicherweise nur 4 Wochen bis sich jemand gefunden hatte der beides kaufen wollte.
Frau Meier schrieb die BVA an und teilte die Daten des Kaufinteressenten mit und bat um Nennung des für das Grundstück verlangten Kaufpreises und Vorbereitung der nötigen Papiere. Nach 14 Tagen ohne Reaktion der BVA verstärkte Frau Meier erneut den Druck durch mahnende Schreiben und Anrufe. Nach 6 Wochen war von der BVA telefonisch zu erfahren daß die Akte an deren Verkaufsabteilung weitergeleitet sei aber dort grad wegen Krankheit und anderen Ausreden Personalmangel herrsche und der Vorgang noch keinem Sachbearbeiter zugeordnet werden könne.
Es vergingen keine 14 Tage ohne Anrufe und Schreiben an die BVA aber es änderte sich nichts. Es gab keinen zuständigen Sachbearbeiter und damit keinen Fortschritt des Verkaufes. Im November (!) nachdem immer noch kein zuständiger Sachbearbeiter mit dem Vorgang betraut war und kein Ende abzusehen sprang der Interessent aus Nachvollziehbaren Gründen ab.
Natürlich sollte Frau Meier die ganze Zeit weiter die Pacht für das Grundstück entrichten um nicht von der BVA wegen Zahlungsrückstand gekündigt zu werden womit ihr Eigentum am Haus erloschen wäre.

Frau Meier behielt eiserne Nerven und suchte erneut nach einem Käufer für Haus und Land und wartete auf die BVA.
Im März 2008 (nach 9 Monaten!) war es soweit und es gab endlich eine Sachbearbeiterin die mit dem Vorgang betraut wurde. Große Freude ! Die Sachbearbeiterin sagte es würden nur noch irgendwelche Negativauskünfte benötigt um mögliche Ansprüche auf Rückübertragung auszuschliessen und die sollten spätestens in 14 Tagen vorliegen dann ginge es gleich an die Verträge.
Dann aber das gleiche Spiel von vorn: Anrufe und Schreiben alle 14 Tage und dann im Juli 2008 (4 Monate statt 14 Tage später) lagen diese Auskünfte vor und gab es grünes Licht für den Verkauf.
Der Kaufvertragsentwurf den die Interessenten für Ihre Finanzierungsplanung mit der Bank benötigten wurde gefertigt und sollte unverzüglich zugestellt werden. 3 Anrufe, 3 eMails und 6 Wochen später lagen die Papiere dann auch wirklich im Briefkasten.

Anhand des Datums werdet ihr vielleicht gemerkt haben, daß wir damit beim aktuellen Stand angekommen sind und der Verkauf noch immer nicht abgeschossen ist. Aber wenigstens lliegen jetzt alle Unterlagen vor und wenn es um das Handaufhalten und Einstreichen des Kaufpreises geht, werden die ja vielleicht etwas schneller sein als bisher.

Man hört ja in den Medien öfters Fälle von Rechtsprechung die einem ungläubig die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lassen weil man
nicht wahrhaben möchte wie weit Recht und Gerechtigkeit auseinander liegen können.
Genauso geht es mir hier.

Erst ändert die BVA einseitig die Regeln klar zu Ungunsten von Frau Meier, denn was hat die mit dem Verkauf des Grundstücks zu tun!? Dafür hat die BVA Makler angestellt die Ihr Gehalt kassieren.
Dann verschleppt die BVA den Verkauf den Sie haben wollte um über ein Jahr und verlangt selbstverständlich auch die Pacht für diesen gesamten Zeitraum von Frau Meier.
Wenn das rechtens wäre könnte die BVA sich ja noch ungestraft 10 weitere Jahre Zeit lassen die Frau Meier dann gezwungen wäre weiter Pacht zu zahlen bevor Sie Ihr Haus verkaufen kann. Daher glaube ich, daß hieran was nicht stimmen kann.

Mein moralisches Rechtsempfinden würde es für gerecht halten wenn die Pacht ca ab dem Zeitpunkt 4 bis maximal 8 Wochen nachdem Frau Meier den ersten Interessenten mitgeteilt hatte und das Grundstück hätte an Ihn übergeben werden können zu erlassen ist !?

Ich würde es eher noch für recht und billig erachten wenn die BVA eine Vermittlungs-Provision an Frau Meier zu entrichten hätte, da Frau Meier mit großem persönlichem Zeitaufwand für die BVA einen Käufer für deren Land suchen musste. Und das sogar mehrfach da die Interessenten nach einer gewissen und durchaus langen Zeit ohne Fortschritt im Verkauf immer wieder abgesprungen sind.

Die von der BVA sollten doch froh sein wenn Frau Meier keine Schadenersatzansprüche geltend macht in Höhe der Zinsen für Ihren Verkaufserlös über den Zeitraum von über einem Jahr den die BVA das ganze hinausgezögert hat.

Mich würde interessieren ob das so wie die von der BVA sich das denken auch seine Richtigkeit hat oder ob es Möglichkeiten gibt denen
einen Strich durch die unseriöse Rechnung zu machen.

Welche Möglichkeiten hat Frau Meier die vertragsmäßig berechtigte aber moralisch fragliche Zahlung der Pacht zu verweigern ohne sich weiteren Ärger aufzuhalsen?
Kann Sie eine Aufwandsentschädigung oder Provision für Ihre erfolgreiche „Maklertätigkeit“ im Dienst der BVA verlangen?
Wäre Sie berechtigt Schadenersatz zu fordern dafür daß Sie über ein Jahr auf Ihren Verkaufserlös warten musste obwohl Sie zahlungsfähige Käufer benannt hatte die die BVA ablehnte?
Welche Paragraphen enthalten eine Regelung für solche Fälle damit man das mal nachlesen kann?

Meinen Besten Dank für Eure Meinungen im Voraus.

Moin,
an Stelle von Frau Maier hätte ich den Gehirnschmalz nicht hinterher in einen langen Artikel, sondern vorher in eine klare und deutliche Vertragsklausel gesteckt.
vna (der nicht nachvollziehen kann, wieso man ein Haus auf solch ein Grundstück baute)

Bei Kauf und
Eintritt in diesen Pachtvertrag zum Januar 2005 gab es die
mündliche Absprache mit der BVA daß bei Bedarf der Bungalow
auch jederzeit problemlos wieder weiterveräußert werden kann
und der Käufer des Hauses dann seinerseits als Nachfolger in
den bestehenden Pachtvertrag eintreten kann.

Es gäbe eine neue Direktive der Führungsetage wonach die
Grundstücke der BVA nicht mehr neu verpachtet sondern nur noch
verkauft werden dürfen falls der bisherige Pächter es aufgeben
will.

Der oben genannte mündliche Vertrag wäre dann gebrochen worden. Wie man genau zur Ahndung dieses Bruches vorgeht, weiß ich nicht; irgendwie verklagen :smile:
Ich teile dein Gerechtigkeitsempfinden. Sowohl der gebrochene Vertrag als auch die ungerechtfertigt lange Wartezeit sind rechtswidrig.
Ich kenne mich aber im BGB fast überhaupt nicht aus, sodass ich dir keinen direkten Rat geben kann. Ein Rechtsanwalt wird dir aber sicher weiterhelfen können. In einem Erstberatungsgespräch (was nicht allzu viel kosten wird) könnte er dir sicher sagen, ob es eine Chance auf Erfolg gäbe.

Hallo,

Bei Kauf und
Eintritt in diesen Pachtvertrag zum Januar 2005 gab es die
mündliche Absprache mit der BVA daß bei Bedarf der Bungalow
auch jederzeit problemlos wieder weiterveräußert werden kann
und der Käufer des Hauses dann seinerseits als Nachfolger in
den bestehenden Pachtvertrag eintreten kann.

Es gäbe eine neue Direktive der Führungsetage wonach die
Grundstücke der BVA nicht mehr neu verpachtet sondern nur noch
verkauft werden dürfen falls der bisherige Pächter es aufgeben
will.

Der oben genannte mündliche Vertrag wäre dann gebrochen
worden. Wie man genau zur Ahndung dieses Bruches vorgeht, weiß
ich nicht; irgendwie verklagen :smile:

Hier ist nur die Auffassung der einen Seite bekannt. Mündliche Verträge haben den Nachteil, dass sie von jeder Seite anders ausgelegt werden können. Was sagt die andere Seite dazu?
Zu überlegen ist auch, ob mündliche Absprachen überhaußt zulässig sind. Möglicherweise gibt es „Kleingedrucktes“, das mündliche Absprachen ausschliesst.
Im äussersten Fall könnte es gar kein mündlicher Vertrag sein, sondern nur das Wunschdenken der einen Seite.

Ich teile dein Gerechtigkeitsempfinden. Sowohl der gebrochene
Vertrag als auch die ungerechtfertigt lange Wartezeit sind
rechtswidrig.

Mit dem Gerechtigkeitsempfinden ist das so eine Sache. Auch mein Gerechtigkeitsempfinden gibt mir manchmal etwas ein, das - bei Tageslicht besehen - jeglichem Recht widersprechen würde.

Außerdem ist es nach meiner Meinung im vorliegenden Fall möglich, dass zwischendrin die „Spielregeln“ anders geworden sind. Ein Beispiel: Wenn Du vor 10 Jahren ein Restaurant eröffnet hättest, dann wäre seinerzeit dort das Rauchen erlaubt gewesen. Mittlerweile ist es anders. Trotzdem kann sich niemand bei seinem „Recht auf Rauchen“ darauf berufen, dass es damals anders war.

Ich kenne mich aber im BGB fast überhaupt nicht aus, sodass
ich dir keinen direkten Rat geben kann. Ein Rechtsanwalt wird
dir aber sicher weiterhelfen können. In einem
Erstberatungsgespräch (was nicht allzu viel kosten wird)
könnte er dir sicher sagen, ob es eine Chance auf Erfolg gäbe.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Gebäude auf fremden Grundstück immer kritisch zu sehen ist. Grund und Boden zu erwerben ist hier immer zu raten. Sich in dieser Situation auf mündliche „Verträge“ zu verlassen, ist mindestens blauäugig, wenn nicht mehr …

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

ellenlanger Text, einfache Antwort: Frau Meier sollte mal einen Termin bei einem Rechtsanwalt machen.

Selbst da irgendwas anfangen zu wollen, kann nur schief gehen und einen Anspruch auf Schadenersatz sehe ich spätestens mit dem Abspringen des ersten Interessenten.

Gruß Stefan

P.S.: mit großer Wahrscheinlichkeit treffen die Verben „erpresst“ und „hingehalten“ nicht den Kern der Sache. Solche Geschichten passieren oft wirklich aus Personalmangel. Und für solches Organisationsverschulden trägt die Behörde die Verantwortung. Und ein Gutes hat es doch auch: bei dem Gläubiger bekommt man sein Geld wenigstens mit Sicherheit…