Erpressung bei Vertragsverhandlung

Angenommen der Fall:

AN wurde durch eine Betriebsprüfung vom Studenten zum sozialversicherten Angestellten erklärt.
Die AG (2 Eigner/Geschäftsführer einer GmBH) haben die Beiträge für den Zeitraum der Prüfung entrichtet. AN arbeitet seit 10 (Zehn) Jahren ohne schriftlichen Vertrag für diese Firma, 20 Stunden die Woche.

Den AG ist bekannt, dass sie juristisch nur Anspruch auf die Beiträge der letzten 3 Monate gegenüber dem AN haben. Bekannt ist ihnen auch, dass der AN von seiner Krankenkasse die Beiträge für seine „Freiwillige Versicherung“ für diese Zeit erstattet bekommt.

In den Verhandlungen über einen schriftlichen Folgevertrag für den AN wurde unmissverständlich von Seiten der AG klargemacht, dass ein Vertrag mit den AG nur zustande kommt, wenn der AN „freiwillig“ seinen Beitragssatz für die Pflege- und Krankenversicherung für die 4 Jahre des Prüfungszeitraumes übernimmt.

Wie könnte/sollte sich AN in so einer Situation verhalten?

Wie könnte/sollte sich AN in so einer Situation verhalten?

Hallo,

also zunächst einmal besteht ein mündlicher, aber nichtsdestrotrotz voll wirksamer, unbefristeter Arbeitsvertrag. Von daher ist das Druckmittel: „Wenn Du nicht zahlst, dann kein Vertrag“ rechtlich ungeeignet.

Drohen könnte er vielleicht mit einer Kündigung dieses Vertrages. Dazu müsste man wissen, ob Kündigungsschutz besteht. Dazu wären die Voraussetzungen von § 23 KSchG zu prüfen. Besteht Kündigungsschutz, müsste der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung haben, wobei die Ablehnung der Beteiligung an den SV-Kosten keiner wäre. Aber man kann ja andere „finden“ oder schaffen.

Aber die Rechtslage ist doch in diesem Fall uninteressant. Egal ob der Arbeitgeber das darf oder nicht: Es ist faktisch unwahrscheinlich, dass das Arbeitsverhältnis länger Bestand haben wird, wenn der Studi nicht zahlt. Das läuft dann auf rechtliche Auseinandersetzungen hinaus, bei denen dann jeder Richter bei einem kleinen Betrieb empfehlen wird, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, ggf. gegen Abfindung.

Man kann das also entweder kaufmännisch betrachten und den Job behalten oder juristisch und den Job über kurz oder lang verlieren.

Grüße

EK