Hallo,
Ich hatte selbige frage sc honmal weiter unten stehen.
Nehmen wir mal an person a ist in einer erbengemeinschaft um eine Immobilie.
Nun möchte sie gerne Ihre kohle sehen, wäre es erpressung wenn sie sagt Zahlt mir XXX´Euro oder ich strebe die auflösung an!!!
russ behave
Hallo,
der Anteil an der Immobilie gehört der Person. Es ist ihr Eigentum. Die Person kann nach freiem Ermessen über ihr Eigentum verfügen.
Da man aber schwerlich 1/4 Immobilie verkaufen kann, hat die Person das Recht, daß die anderen sie auszahlen und dafür den Anteil mit übernehmen. Wollen oder können die anderen das nicht muß die gesamte Immobilie verkauft werden, denn die anderen dürfen die Person nicht daran hindern über ihr Eigentum frei nach eigenem Willen zu verfügen.
Das hat nichts mit Erpressung zu tun, wenngleich es je nach Lage des Falles moralisch oftmals einen sehr negativen Anstrich hat.
Gruß Steffi
Hallo,
gibt es dazu vieleicht noch ein paar paragraphen oder urteile??
es wäre definitiv geld zum auszahlen vorhanden.
gruss behave